Anbau an ein Wohnhaus in Hopfen, Uferstraße 12, Fl. Nr. 215/7, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Noch in der Klärung befindet sich die genaue Nutzung im Gebäude (Bestand / Genehmigung).
Gemäß Schreiben vom 03.03.2022 handelt es sich bisher und auch in Zukunft um eine familiengerechte Wohnung. Die Küche soll in den Anbaubereich verlegt werden (Darstellung dann im Bauantrag).
Von einer Zulässigkeit nach § 34 BauGB ist auszugehen.
Seitens des LRAes OAL wurde dies im Rahmen der Vorabklärung bestätigt.
Die Genehmigungsfähigkeit wird von der Abstandsflächenübernahme durch das nördliche Grundstück abhängen; dies liegt nicht im Prüfbereich der Stadt Füssen.
Nach diesem Ergebnis der Prüfung wird das Vorhaben und der einzureichende Bauantrag gemäß Geschäftsordnung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und das Einvernehmen erteilt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Behandlung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.
Datenstand vom 04.10.2024 10:14 Uhr