Neubau eines 35m- Schleuderbetonmastes inkl. Outdoor-Technik, Aufm Gsteig, Fl.Nr. 170, Gemarkung Eschach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.06.2021 wurde über eine Mehrzahl von Standorten von Mobilfunkanlagen zur Verbesserung der bereichsweise immer noch defizitären Versorgung beraten und zu dem jetzt antragsgegenständlichen Standort 1A westlich der B 16 

folgenden Beschluss gefasst:

„Im Hinblick auf das Bayer. Mobilfunkförderprogramm und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber macht die Stadt Füssen auf die vorstehend geschilderten Suchkreisanfragen folgende Standortvorschläge im Sinne des Mobilfunkpakts Bayern:

Standortalternative „1A – B 16 – Nord“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „1A“ dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „1A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Eschach für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Stadt stellt als Zuwegung die städtischen Grundstücke Fl.Nr. 560/5 und 561/1 der Gemarkung Eschach zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis 21 : 1“

Weitere Plandarstellungen zur Visualisierung:



Der Bauantrag wurde nun eingereicht. 

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 03.05.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Grundstück Fl.Nr. 170 steht im Eigentum der Stadt Füssen. Eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung ist noch zu treffen. 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsschutzgebiets OAL – 14 „Forggensee und benachbarte Seen“.

Die Zufahrt erfolgt vom Einmündungsbereich der Straße aus Erkenbollingen in die B 16 über den parallel zur B 16 führenden Feldweg., der sich in städtischem Eigentum befindet.

Hinsichtlich einer kleinen Teilfläche der Zufahrt von ca. 22 qm, die sich im Eigentum des Bundes befindet und aber bereits jetzt mit dem Geh- und Radweg überbaut ist, liegt mittlerweile die Bestätigung vor, dass sie für den Bund entbehrlich ist und ein Ankauf durch die Stadt Füssen erfolgen kann. 

Das Vorhaben ist als Anlage öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Eine ausreichende Erschließung ist gesichert. Es ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies ist, soweit dies im Beurteilungsrahmen der Stadt Füssen liegt, der Fall. 

Aus Sicht des LRAes OAL ist das Vorhaben grundsätzlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 14:59 Uhr