Errichtung einer neuen Wohneinheit im Dachgeschoss mit Einbau von 2 Gauben, Anbau einer Außentreppe, Simpert-Kramer-Str. 43, Fl.Nr. 288/40, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 13.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Bei der neuen Wohnung soll es sich ausdrücklich um eine dauergenutzte Wohnung und keine Ferienwohnung handeln. Die straßenseitige Gaube weist mit 5,63 m eine erhebliche Breite auf. Dieses Maß ist nur durch den architektonischen Bezug auf den Gebäudevorsprung im EG und OG vertretbar (insofern kein allgemeingültiger Präzedenzfall für andere Vorhaben). Die rückseitige Gaube ist mit 4,635 m ebenfalls sehr breit; bezogen auf die Wandlänge der Haushälfte mit 11,99 m sind dies ca. 38,7 %. Soweit sich die vorläufige Nachrechnung bestätigen sollte, dass entgegen der Angabe im Antrag doch ein Vollgeschoß ergeben sollte, ist die Größe dieser Gaube entsprechend zu reduzieren (wird noch geprüft).

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine allgemein gültige Regelung für alle bei Befreiung vom Bebauungsplan für eine dritte Wohnung von der Stadt angestrebt werden sollte. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ist der Ansicht, dass durch die Genehmigung der Gauben auch andere einen Antrag für den Bau von Gauben stellen werden (Schaffung eines Präzedenzfalles). Aber im Zuge der Nachverdichtung ist dies positiv anzusehen, da dadurch dauerhaft genutzter Wohnraum geschaffen werden kann.

Jürgen Doser schließt sich dem an und ist der Meinung, dass es nur begrüßt werden kann, wenn von Privaten Wohnungen erzeugt und vermietet werden. Da es bei Privaten meist schneller geht als bei staatlichen Institutionen die auf ihre Zuschüsse warten müssen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, soweit das DG trotz der Gaubenbreiten kein Vollgeschoß wird. Andernfalls ist die Breite der ostseitigen Gaube entsprechend zu reduzieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, soweit das DG trotz der Gaubenbreiten kein Vollgeschoß wird. Andernfalls ist die Breite der ostseitigen Gaube entsprechend zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 14:15 Uhr