Nutzungsänderung bestehender Schuppen in Fahrradverleih und Anbau Garage, Nähe Schwangauer Straße, Fl.Nr. 409/2, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 15.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die anzubauende Garage ist hinsichtlich der notwendigen Übereinstimmung mit der Baugestaltungssatzung gleich dem Bestand zu überdachen; das Tor und die Außenwand sind diesem ebenfalls anzupassen. 

Das Gebäude befindet sich auf einem Hinterliegergrundstück, das nicht an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Für eine dem Wohnhaus zugeordnete Garage war dies noch möglich; für die neu geplante gewerbliche Nutzung ist dies jedoch nicht mehr ausreichend, da die Lösung nach BayBO mit Sicherung der Zuwegung über eine Dienstbarkeit nur für Wohnwege = Wohnnutzungen gilt. Derzeit ist die Erschließung im Hinblick auf eine gesicherte Zufahrt damit nicht gegeben. Gelöst werden kann dies z. B. über eine Verschmelzung der beiden Grundstücke zu einer Flurnummer, die dann an der Schwangauer Straße anliegt. 

Beide Punkte wurden dem Planer bereits zur Umsetzung mitgeteilt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass beide Grundstücke verschmelzt werden müssen um die Genehmigung zu erhalten.

Dr. Christoph Böhm verdeutlicht, dass die Zweckbarkeit nicht gegeben ist und somit kein Einvernehmen erteilt werden kann, solange die restlichen Grundlagen fehlen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht dies und verweist auf den Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Das Einvernehmen wird erteilt, wenn die Änderung der Garage wie beschrieben und die geänderte Vermessung vorgelegt wird. Eine nochmalige Behandlung im Ausschuss ist danach nicht erforderlich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Das Einvernehmen wird erteilt, wenn die Änderung der Garage wie beschrieben und die geänderte Vermessung vorgelegt wird. Eine nochmalige Behandlung im Ausschuss ist danach nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 14:15 Uhr