Nachtrags-Wirtschaftsplan für die Sparte Abwasserbeseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen –Abwasserbeseitigung- für das Jahr 2023 wurde am 13.12.2022 vom Stadtrat beschlossen. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Füssen steht noch aus.

Nach § 13 Abs. 2 Ziff. 2 EBV ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Kredite erforderlich werden.

Bisher eingeplante Kredite: 500 T€, mit diesem Nachtrag geplante Kredithöhe: 700 T€

Da die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) dahingehend geändert wurde, dass es künftig bei Auflösung oder Austritt eines Mitglieds des AZV zu einer (anteiligen) Abwicklung des Vermögens kommen soll („eine Auseinandersetzung findet statt“), kann die für die Investitionen des AZV zu leistende Investitionskostenumlage bei den einzelnen Mitgliedern ins Anlagevermögen gebucht und dort auch abgeschrieben werden. 

Sind die notwendigen Finanzmittel nicht verfügbar, kann hierfür ein Kredit auf dem Finanzmarkt aufgenommen werden. Ein hierfür benötigter Kredit wurde bei der Aufstellung des WiPlans AWB im Oktober 2022 nicht eingestellt, da zunächst die Entscheidung der Verbandssitzung und die Änderung der Verbandssatzung abgewartet wurde. Mit Bekanntmachung vom 15.12.2022 trat die 1. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes in Kraft.

Ein Großteil der Investitionskostenumlage umfasst die Tilgung der laufenden Kredite des AZV. Es handelt sich somit nicht um die eigentlichen Investitionskosten. Hierfür dürfen keine Kredite bei den Mitgliedsgemeinden aufgenommen werden. Diese sind aus anderen Finanzmitteln zu decken.
Daher wird nur zu einem Teil der Investitionskostenumlage ein Kredit i.H.v. 250 T€ eingeplant. Der Kredit wird nur in der Höhe der tatsächlichen Investitionen des AZV am Ende des Jahres 2023 aufgenommen.

Dies bewirkt eine Verminderung des Erfolgsplans sowie des Vermögensplans.

  1. Erfolgsplan

Änderungen im Erfolgsplan                                                                                                           

Für die Neuaufnahme eines Kredits steigen die Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 17.400 €.
Durch die Investitionen bei den immateriellen Vermögensgegenständen erhöhen sich die Abschreibungen zunächst um 3.300 €.

Der Erfolgsplan der Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Gewinn- und Verlustrechnung
Ansatz neu
Ansatz alt
Änderung
Erträge
3.460.400 €
3.460.400 €
0 €
Aufwendungen
3.236.100 €
3.215.400 €
+ 20.700 €
Jahresgewinn 
224.300 €
245.000 €
- 20.700 €

  1. Vermögensplan

Änderungen im Vermögensplan

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.282.400 € ab.

Durch die neu eingeplante Kreditaufnahme für Investitionen (langfristige Verbindlichkeit) in Höhe von insgesamt 700 T€ gegenüber bisher 500 T€ bedarf es keiner Aufnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten. 
 
Die Mittelverwendung im Vermögensplan erfolgt u. a. mit einer Summe von 210.800 € zur Tilgungsleistung. Weitere Mittel in Höhe von 695 T€ sind für Investitionen und Planungskosten im Kanalbau und 45 T€ für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen ist die oben erläuterte Investitionskostenumlage i.H.v. 250 T€ im Ansatz eingeplant. Die tatsächliche Höhe der Investitionen ist gegen Ende des Jahres durch den AZV zu ermitteln. 

Durch die höhere Kreditaufnahme und die gleichzeitige Reduzierung der Investitionen wird ein Überschuss im Vermögensplan ausgewiesen.

Vermögensplan
Ansatz neu
Ansatz alt
Änderung
Einnahmen
1.282.400 €
1.311.600 €
- 29.200 €
Ausgaben
1.282.400 €
1.311.600 €
- 29.200 €
Ergebnis ausgeglichen
0 €
0 €
0 €

C.         Stellenübersicht
Keine Änderungen


D. Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist nun eine Kreditaufnahme vorgesehen

Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.         

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Sparte Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Sparte Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth unde Dr. Martin Metzger haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 17.11.2023 09:19 Uhr