Die Stadt Füssen hat im vergangenen Jahr die Bauleitplanung für die Realisierung des Radweglückenschlusses entlang der Ortsdurchfahrt Hopfen am See der Staatsstraße 2008 eingeleitet. Grundlage für die entsprechende Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH, die vom Stadtrat in der Sitzung am 22. Februar 2022 grundsätzlich gebilligt wurde.
Der ursprünglich von der Stadt für diese Maßnahme gestellte Zuwendungsantrag aus dem Radwege-Förderprogramm des Bundes „Stadt & Land“ wurde nicht bewilligt, weil die in diesem Fördertopf bereitgestellten Mittel schon vorzeitig erschöpft waren und bisher keine weitere Aufstockung erfolgt ist. Nur über dieses Förderprogramm wäre die maximale, vom Stadtrat auch geforderte Förderhöhe von 90 % überhaupt möglich gewesen. Alle anderen Fördertöpfe für Radwegebauten liegen (deutlich) darunter.
Mit beiliegendem Schreiben des Leiters Straßenbau des Staatlichen Bauamtes Kempten vom 14. Dezember 2022 würdigt nun das Staatliche Bauamt das Engagement der Stadt Füssen um die Verbesserung der Radwegesituation in Hopfen am See, in dem dieses der Stadt das Angebot unterbreitet hat, die Finanzierung des Radwegeprojekts zu übernehmen. Dazu informiert das Staatliche Bauamt in diesem Schreiben die Stadt wie folgt:
„… Da das Projekt nicht im staatlichen Radwegbauprogramm enthalten ist, kann das Staatliche Bauamt Kempten hierfür aktuell keine Kapazitäten bereitstellen. Um das Projekt dennoch voranzubringen, hat sich die Stadt diesem deshalb im Rahmen der Sonderbaulastregelung an Staatsstraßen angenommen.
Aus unseren vergangenen Gesprächen wissen wir, dass es der Stadt Füssen jedoch vsl. nicht möglich sein wird, das Projekt, wie angedacht, aus eigener Kraft mit Unterstützung durch die kommunale Sonderbaulastförderung zu realisieren.
Wir sind deshalb schon seit einiger Zeit mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kontakt, um Möglichkeiten auszuloten, wie der Radweg dennoch zeitnah realisiert werden könnte. Eine günstige Haushaltssituation im kommenden Jahr eröffnet uns nun diesbezüglich einen unerwarteten Weg.
Wir können Ihnen daher anbieten, nach Vorliegen des Baurechtes die Finanzierung des Projektes in den Jahren 2023/2024 zu übernehmen. Hierzu zählt neben dem Bau des Radweges auch der Bau der Ausweichparkplätze in dem Umfang, wie sie durch den Bau des Radweges verdrängt werden (Folgemaßnahme) sowie der erforderliche Grunderwerb. Ebenso können wir die Kosten für notwendige Beauftragungen von Ingenieurbüros im Zuge der Bauvorbereitung und Bauausfüh- rung übernehmen.
Auf Grund weiterhin sehr angespannter Personalkapazitäten ist hierfür jedoch Voraussetzung, dass die Stadt ihr Engagement fortführt sowie die Projektleitung und -steuerung auch im Rahmen der Bauvorbereitung und Bauausführung übernimmt. Das Beachten der Vergabevorschriften des Freistaats Bayern wäre hierbei natürlich obligatorisch.
Sofern dieser Vorschlag, auch in Ihrer Kenntnis des aktuellen Projektfortschrittes, für Sie interessant und gangbar ist, stehen wir Ihnen für die Abstimmung weiterer Details gerne zur Verfügung. Im Vorfeld der Realisierung wäre dann noch eine entsprechende Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Stadt Füssen und dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.“
In einem Besprechungstermin mit dem Staatlichen Bauamt wurde der Inhalt dieses Schreibens bzw. des damit verbundenen Finanzierungsangebotes nochmals im Detail erläutert und konkretisiert. Für die Stadt Füssen bedeutet dies, dass das Staatliche Bauamt die Finanzierung der Realisierung der Maßnahme ab der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) bis zur Fertigstellung und Abrechnung übernehmen würde. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stadt weiterhin die Projektleitung und –steuerung auch im Rahmen der dann anstehenden Bauvorbereitung und –ausführung übernehmen würde. D.h.
- zunächst müsste die Stadt das Baurecht für diesen Radweg schaffen, d.h. den Bebauungsplan einschl. der Grünordnung und bis zum Satzungsbeschluss fortführen und die Flächennutzungsplan-Änderung abschließen,
- die dafür ggf. nötigen Planungen (z.B. Entwurfsplanung für den geplanten Steg) bzw. sonstiger Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche Genehmigung für den Steg) veranlassen,
- die Stadt müsste die weiteren Planungen (d.h. die Leistungsphasen 5 – 9) für die verschiedenen Gewerke (Verkehrsanlagen wie Radweg und Fahrbahnveränderungen, Parkplatz, landschaftsplanerische Leistungen wie die Steganlage bzw. sonstig notwendig werdende Detailplanungen beauftragen,
- die Ausschreibungen der Bauleistungen und die Bauleitung bzw. die Bauüberwachung gemeinsam mit den beauftragen Architektur- bzw. Ingenieurbüros genauso
- wie die Objektbetreuung übernehmen.
Die hierfür anfallenden, aus den entsprechenden Verträgen und Aufträgen herrührenden Kosten würde das Staatliche Bauamt der Stadt dann Zug um Zug erstatten. Das Staatliche Bauamt würde zur Unterstützung des städtischen Personals auch die Kosten einer Projektsteuerung übernehmen. Nicht erstattet werden die Ausgaben bzw. die Aufwendungen des eigenen städtischen Personals. Diese verbleiben bei der Stadt. Ebenfalls nicht erstattet werden die bisher schon angefallenen Vorbereitungs- und Planungskosten. Die Kostenerstattung des Staatlichen Bauamtes beginnt mit der Ausführungsplanung. Die notwendigen Kosten des Grunderwerbs einschl. etwaiger Dienstbarkeiten – auch die bisher schon angefallenen – werden hingegen erstattet.
Die Finanzierungszusage des Staatlichen Bauamtes steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung. Aktuell gilt die Zusage für die Jahre 2023 und 2024, da in diesen beiden Haushalten die benötigten Mittel vom Freistaat Bayern bereitgestellt sind. Deshalb müsste der Baubeginn auch schon in 2023 erfolgen.
Der Stadtrat sollte nun darüber beraten und entscheiden, ob dieses besondere Angebot des Staatlichen Bauamtes zu den genannten Bedingungen angenommen wird. Sofern dies der Fall ist, müssten zeitnah die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden. Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:
- Abschluss der Grundstücksangelegenheiten
- Fertigstellung der Flächennutzungsplan-Änderung und der Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung Uferstraße Süd in Hopfen am See (= Schaffung von Baurecht)
- Fertigstellung der Entwurfsplanung für die geplante Steganlage
- Durchführung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (für die Steganlage)
- Ausschreibung und Vergabe der Ingenieur- und Architektenleistungen für die Bauausführung (Leistungsphasen 5 – 9)
- Entscheidung über die Beauftragung eines Projektsteuerers
- Sicherstellung der Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der Baukosten
Zum aktuellen Stand der Grundstücksverhandlungen und den weiteren Beauftragungen bzw. Vergaben wird – abhängig von der Entscheidung zu diesem Punkt - auf die Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.
Weitere Informationen erfolgen im Rahmen der Sitzung.