Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen), Zeitraum: Januar - Mai 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 05.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 05.07.2023 ö Bekanntgabe 1

Sachverhalt

1)  Wasserversorgung

Das Zwischenergebnis für den o.a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 219.898,83 € aus. 

Erlöse:
Eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen i.H.v. 17.000 € ist gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (gesamt 776.700 €). Ursache ist ein geringfügiger Anstieg des Verbrauchs in 2022, welcher sich in der Berechnung der Abschläge des laufenden Jahres widerspiegelt.

Aufwendungen: 
Der Wareneinkauf (9.300 €) beträgt dieses Jahr die Hälfte des Vorjahreszeitraums. Ursächlich sind hier die Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten. Durch eine höhere Inanspruchnahme von Dienst- und Fremdleitungen für die Reparatur an Hausanschlüssen wurden bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (89.900 €) Mehrausgaben i.H.v. 24.000 € verbucht.

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Mai, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende (mind. vier Buchungen jährlich) mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. 

Die Abschreibungen (177.800 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 94.600 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 46.700 € gestiegen. Ursächlich sind hier höhere Fahrzeugkosten (4.400 €) auf Grund eines Hagelschadens (Erstattung kommt von Versicherung), höhere Fortbildungskosten, Reisekosten und Übernachtungsaufwand (6.700 €) für die Weiterbildung eines Mitarbeiters (stell. Wassermeister). Des Weiteren wurden zwei Notstromaggregate als Mietgeräte erworben (mtl. 5.000 €), bis die bereits ausgeschriebenen und bestellten eigenen Aggregate gegen Ende des Jahres lieferbar sind (Investition). 
Bei den Rechts- und Beratungskosten wurden 13.700 € verbucht. Hier steht noch eine Berichtigung bzw. Beteiligung der anderen Sparten (AWB, PKA) aus, wodurch die Kosten wieder gesenkt werden.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 13.500 € ist im Vorjahresvergleich (10.700 €) leicht gestiegen.


2)  Abwasserbeseitigung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 455.173,47 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.237.252,72 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 33.700 € gestiegen. Ursache ist wie bei der Wasserversorgung ein geringfügiger Anstieg des Verbrauchs/der Einleitungsmenge in 2022, welcher sich in der Berechnung der Abschläge des laufenden Jahres widerspiegelt.

Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren (1.140 €) haben sich im Vorjahresvergleich um 450 € erhöht.
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 502.258,67 € sind um 65.000 € gesunken. Im Vergleichszeitraum 2022 waren bereits zwei Abschlagszahlungen der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband Füssen eingerechnet, in 2023 erfolgte die zweite Buchung erst im Juni und findet im Zwischenbericht somit keine Berücksichtigung.

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Mai, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende (mind. vier Buchungen jährlich) mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. 

Die Abschreibungen (125.000 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 18.800 € sind identisch mit dem Vorjahr. Bei den Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten sowie anderen betrieblichen Aufwendungen gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen. 

Der Aufwand an Zinszahlungen von 15.200 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum leicht gestiegen (700 €).


3)   Parkierungsanlagen

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresverlust von 61.865,59 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 139.325,24 € sind im Vorjahresvergleich um 10.000 € gestiegen.

Die im Vergleichszeitraum verbuchten monatlichen Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen. Bisher ist eine Umsatzpacht von 112.000 € erreicht, welche die Vergleichspacht des Vorjahres bereits um 10.000 € übersteigt.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Pachteinnahmen in Höhe von mtl. 13.237,83 € zu verzeichnen. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von 633.360 € netto, Anpassung durch Verbraucherpreisindex-Klausel) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der ursprünglichen Fixpacht konnte mit der Vermietung an einen neuen Dauermieter ab März 2023 aufgehoben werden. 

Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (700 €). Hier wurde die Parkplatzsituation erneut mit den Betreibern des Festspielhauses erörtert, eine Besserung der Parkeinnahmen wird ab Juni erwartet.  Die Erlöse aus dem Parkplatznutzungsrecht betragen wie im Vorjahreszeitraum die vertraglich vereinbarten 15.000 €. 

Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 3.300 € niedriger aus. Vor allem mussten bisher weniger Kosten für den Unterhalt Parkplatz Morisse ausgegeben werden. 

Die Personalkosten werden nicht mehr wie bisher in drei Abschlagszahlungen (Mai, August, November) an die Stadt Füssen geleistet, sondern spätestens zum Quartalsende (mind. vier Buchungen jährlich) mit den tatsächlichen Fixkosten. Eine endgültige Abrechnung mit Abschluss des Wirtschaftsjahres ist damit nicht mehr notwendig. 

Die Abschreibungen (102.000 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 11.100 € haben sich gegenüber Vorjahreszeitraum verdoppelt. Der größte Anteil hierfür fällt auf die gestiegene Kostenbeteiligung der Gebäudeversicherung TG Sparkasse, welche uns von der Sparkasse Allgäu in Rechnung gestellt wird. 

Bei den Zinszahlungen muss eine Steigerung in Höhe von 5.600 € verbucht werden.

Sonstige Steuern sind in den Vergleichszeiträumen nicht angefallen.

Beschlussvorschlag

Diese Zwischenberichte dienen der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.10.2024 09:05 Uhr