Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8 - In der Bildsaul, vierte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan N 8 – In der Bildsaul zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Stadt Füssen liegt ein Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Die Lebenshilfe Ostallgäu e.V. möchte auf dem Grundstück Flur Nr. 1363, Gemarkung Füssen ein Wohnheim für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen errichten.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss behandelte am 06.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8 – In der Bildsaul, vierte Änderung. Eingehend beraten wurde dabei noch einmal über die Vorhabenplanung und die Dachgestaltung, die schließlich als Flachdach mit Begrünung in wesentlichen Bereichen befürwortet wurde. 
Aufgrund der aus naturschutzfachlichen Gründen notwendigen Verschiebung des Gebäudes nach Osten werden die Stellplätze in Längsrichtung zur Straße angelegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Gehweg an die Westseite der Stellplätze verlegt. Entsprechende notarielle Vereinbarungen sind dazu notwendig. Diese werden nach dem Satzungsbeschluss fertig ausgearbeitet. 
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8 – In der Bildsaul, vierte Änderung bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (jeweils in der Fassung vom 06.12.2022) lag in der Zeit Freitag, 16.12.2022 bis Mittwoch, 18.01.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
  • Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Donnerstag, 08.12.2022 bis Mittwoch, 18.01.2023 und Aushang im Flur des ersten Obergeschosses in der Zeit vom Freitag, 16.12.2022 bis Mittwoch, 18.01.2023 mit den Bebauungsplanunterlagen (PDF  200 KB).
  • Datenschutzinfoblatt (300 KB)
  • Bebauungsplanzeichnung (PDF 200 KB)
  • Satzung und Begründung (PDF 400 KB)
  • Betrachtung Wasser (PDF 200 KB)
  • Baugrundgutachten (PDF 500 KB)
  • Vorhaben- und Erschließungsplan, Vorentwurf (PDF 1.8 MB)
Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Ergebnisse der Beteiligung mit Abwägungsvorschlägen siehe nachstehend: 




     
                 

              
                 

 
         
       


Thomas Scheibel erkundigt sich nach der Breite der Parkstreifen.

Armin Angeringer erklärt, dass die Mindestbreite von 2,30 Meter eingehalten werden kann.

Jürgen Doser möchte wissen, ob die Straße die bisherige Breite behält, oder ob sie durch diese Stellplätze verengt wird. Er führt aus, dass der Stand heute für Stellplätze bei 2,50 Meter liegt. Doser ist der Meinung man sollte die Stellplätze auf 2,50 Meter planen und dass dies der Standart werden sollte.

Armin Angeringer berrichtet, dass aus einem Plan mit der Bemaßung zu entnehmen ist, dass bei der Straßenbreite 5,50 Meter verbleiben. Dies müsste somit dem Bestand entsprechen. Er stimmt Herrn Doser zu und bestätigt, dass die 2,50 Meter die Standartmaß sind.

Thomas Scheibel ist dafür die 2,50 Meter Stellplatzbreite vorzugeben.

Armin Angeringer erläutert, dass die 2,30 Meter nicht funktionieren, wenn die Autos nebeneinander parken. Die Situation hier ist entspannter, da die Fahrzeuge hintereinander parken und somit keine seitliche Enge besteht. 

Dr. Martin Metzger ist ebenfalls der Meinung die Stellplätze, wenn möglich, gleich auf die 2,50 Meter festgesetzfestzusetzen.

Vorsitztender Maximilian Eichstetter versichert, dass dieser Punkt mitaufgenommen wird. 
 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung gemäß den o. a. Einzelbeschlüssen

  1. Satzungsbeschluss:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8 – In der Bildsaul, vierte Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.02.2023, als Satzung.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

1.3.2        Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom      20.01.2022 
       
       Stellungnahme:


       Abwägung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

1.3.2        Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom      20.01.2022 
       
       Stellungnahme:


Abwägung:

     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

1.3.2        Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom      20.01.2022 
Stellungnahme:


Abwägung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

1.3.2        Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom      20.01.2022 

Stellungnahme:


Abwägung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

1.3.2        Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom      20.01.2022 

Stellungnahme:


Abwägung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

1.3.2        Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom      20.01.2022 

Stellungnahme:


Abwägung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen inklusive der Ergänzung von 2,50 Meter als Parkplatzbreite, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8 – In der Bildsaul, vierte Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 07.02.2023, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
230207 BBP N 8 In der Bildsaul 4Ä E Abwägung (.pdf)
230207 BBP N 8 In der Bildsaul 4Ä S (.pdf)
230207 BBP N 8 In der Bildsaul 4Ä S Satzung Begründung (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2023 10:29 Uhr