Neubau einer Seniorenwohnanlage und Büroräume im Erdgeschoss, Rupprechtstraße 5, Fl.Nr. 586/0, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.03.2023 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 06.07.2021 wurde bereits über einen Neubau beraten und folgender Beschluss gefasst:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten, geregelt bzw. beachtet werden, in Aussicht zu stellen: 
1) Vorlage eines Betriebskonzeptes, das beschreibt, ob die Wohnungen vermietet werden oder eine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgen soll, wer ggf. der Träger der Seniorenbetreuung sein soll. 
2) Bei einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist eine Übertragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen in Betracht zu ziehen. 
3) Die Einrichtung soll in wesentlichen Teilen der regionalen Versorgung dienen. Zweitwohnsitze bzw. vorläufig nicht dauerhaft genutzte Altersruhesitze sind auszuschließen. 
4) Die Fassaden sind so zu strukturieren, dass das noch zu eintönige Erscheinungsbild verbessert wird. 
5) Eine Lösung mit Walmdach ist zu prüfen und vorzulegen. 
6) Reduzierung der Wandhöhe auf das Maß des westlichen Nachbargebäudes (Reduzierung um 93cm) 

Der Eigentümer hat seitdem gewechselt.

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 23.02.2023, sowie weitere Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Geplant ist nun die Einrichtung von Büroräumen im EG für ein in Füssen bereits ansässiges Büro, das sich hier erweitern möchte, sowie eine Arztpraxis im OG. 
Lt. Antrag sind im EG aufgrund der Arbeitsstättenrichtlinie größere Raumhöhen erforderlich als bei der letzten Planung (neu: 2,70 m lichte Höhe). 

Höhe des Gebäudes
Damit sich der Neubau nach dem Maß der baulichen Nutzung noch in die unbeplante Umgebung einfügt sind insbesondere die dort vorhandenen Gebäudehöhen zu berücksichtigen. 
Die aktuelle Planung erreicht lt. Plan genau die Firsthöhe des westlich benachbarten Gebäudes (812,00 müNN). Der Neubau des viergeschossigen Gebäudes soll mit 11,80 m lediglich die dortige Wandhöhe um 10 cm überschreiten dürfen (809,95 gegenüber 809,85 müNN). 

Nach Einschätzung der Verwaltung wird dem Einfügungsgebot mit dieser geringen Differenz insoweit dennoch noch Rechnung getragen. Nachdem das LRA OAL hier bisher einen strengen Maßstab angelegt hat soll die Klärung über einen Antrag auf Bauvorbescheid erfolgen. 

Dacheindeckung
Es ist ein Satteldach mit einer Neigung von 16,7° geplant. Die Dachflächen sollen als extensiv begrüntes Dach ausgebildet werden. In ökologischer Hinsicht ist dies zu begrüßen; im Bezug auf das Stadtbild wäre jedoch eine Ziegeleindeckung passender. Die Dachneigung wäre zudem dafür ausreichend. 

Ein Walmdach wurde nicht eingeplant. Nach der vorliegenden Gebäudekonzeption wäre dies möglich, insbesondere mit Ziegeleindeckung; mit Begrünung wäre ein Walmdach dagegen architektonisch im Hinblick auf die Giebelseiten nicht vorteilhaft. Walmdächer sind in der Umgebung mehrfach vorhanden, Satteldächer jedoch ebenfalls.

IIona Deckwerth betont, dass die Dachbegrünung ein Weg in die Zukunft ist und der ökologische Ansatz gut ist und auch hier verfolgt werden soll.

Dr. Martin Metzger ergänzt, dass man sich mit den tatsächlich zunehmenden Problemen wie Starkregen, Hitze, etc. bewegen muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter spricht sich generell für eine Dachbegrünung aus, nur in diesem Bereich ist es seiner Meinung nach anders zu sehen und eine Ziegeleindeckung wäre optisch und städtebaulich gesehen passender.

Fassaden
Wie bei der Beratung 2021 thematisiert ist hinsichtlich der Fassadengestaltung eine deutliche Verbesserung erfolgt, indem gliedernde Elemente ergänzt wurden.

Stellplätze
Ein konkreter Nachweis liegt noch nicht vor; dieser ist spätestens mit dem Bauantrag zu erbringen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.03.2023:
Das Vorhaben wird sich auch mit der geringfügig größeren Höhe einfügen – eine Höhenveränderung von 10 cm ist bei einem viergeschossigen Gebäude nur untergeordnet - und einschließlich des begrünten Daches grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 

Dr. Christoph Böhm berichtet, dass vieles das vom Gremium damals gefordert wurde nicht durch den Bauherrn in den aktuellen Unterlagen umgesetzt wurde. Beispielweise wurden keine Sprossenfenster eingezeichnet in den Plänen, auch ist es ein Stockwerk zu hoch und das Walmdach wurde nicht umgesetzt. 
 
Armin Angeringer teilt nochmals mit, dass sich die 4 Geschosse auch nach Bestätigung durch das Landratsamt Ostallgäu einfügen.

Ilona Deckwerth stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung bzgl. der Dacheindeckung, die begrünt erfolgen soll.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt das Gremium über die Dachbegrünung abstimmen.

  Abstimmungsergebnis 4 : 7

Siehe Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Mit dem Bauantrag ist ein ausreichender Stellplatznachweis zu erbringen. Dem Bauherrn wird empfohlen, statt einer Begrünung Dachziegel zu verwenden. Die Punkte 1 bis 3 des Beschlusses vom 06.07.2021 sind bei der Fortführung der Planung weiter zu beachten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Mit dem Bauantrag ist ein ausreichender Stellplatznachweis zu erbringen. Dem Bauherrn wird empfohlen, statt einer Begrünung Dachziegel zu verwenden. Die Punkte 1 bis 3 des Beschlusses vom 06.07.2021 sind bei der Fortführung der Planung weiter zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.04.2023 10:03 Uhr