Umbau Dachgeschoss, Anbau Wiederkehrgiebel, Dachterrasse, Balkone, Bergstraße 13, Fl.Nr. 210/5, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 21.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das im unbeplanten Innenbereich gelegene Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Die Wohnung ist Altbestand. Formalrechtlich ergibt sich keine Stellplatznachweispflicht. Im Antrag ist die bestehende Garage, sowie ein offener Besucherstellplatz dennoch dargestellt. 

Die Garage überschreitet die Grenze zum städtischen Straßengrundstück an der Südostecke um 35 cm. Als Pläne für die Garage liegen auszugsweise Kopien aus einer Genehmigung aus 1957 vor. Eine Grundstücksgrenze ist dort nicht in eindeutiger Form bezeichnet. Den Darstellungen ist aber zu entnehmen, dass ein Abstand der Garage zur Straßengrundstücksgrenze von 3,00 m angedacht war, der heute aber nicht vorhanden ist. 

Der Besucherstellplatz ist im Plan vollständig auf dem Baugrundstück eingezeichnet. Im Hinblick auf die vorhandene Hangverbauung ist noch zu prüfen, ob dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Wandhöhen beim Quergiebel werden noch mit der Umgebung zu vergleichen sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Zulässigkeit der Überbauung des städtischen Straßengrundstücks durch die Garage ist noch weiter privatrechtlich zu klären. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Zulässigkeit der Überbauung des städtischen Straßengrundstücks durch die Garage ist noch weiter privatrechtlich zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2023 08:31 Uhr