Der Abschnitt der inneren Kemptener Straße mit südlicher Luitpoldstraße bis zur Einmündung von-Freyberg-Straße war bereits einmal incl. Altstadt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in Form einer Tempo 10 ZONE ausgewiesen.
Nachdem die zulässige Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung einer Tempo 10 ZONE aus dem Verkehrszeichenkatalog entfernt wurde, beschloss der Verkehrsausschuss 2017 u.a. im Hinblick auf das ISEK-Programm, in welchem ein niveaugleicher Ausbau dieses Bereichs vorgesehen ist, die Altstadt sowie innere Kemptener Straße und südliche Luitpoldstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Ein Bürger beklagte sich über die permanente Nichteinhaltung der geltenden Schrittgeschwindigkeit in dem Abschnitt und beantragte die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs für die beiden Straßen, was der Verkehrsausschuss in der Sitzung am 11.09.2018 gegen die Empfehlungen der Polizei und Verkehrsbehörde und mit dem Verweis auf die ISEK-Planungen jedoch ablehnte.
Nachdem die Situation in Anbetracht der Rechtslage weiterhin unbefriedigend ist, empfiehlt die Polizei die Änderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und Tempo 20 ZONE sowie eingeschränktem Haltverbot für eine ZONE, wofür der Abschnitt aufgrund durchgehend anliegender Geschäfte auch prädestiniert erscheint.
Da beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt zu gewähren ist wäre zukünftig im Gegensatz zur jetzigen Regelung die innere Kemptener Straße gegenüber der Ritterstraße vorfahrtsberechtigt.
Genau dies vermittelt jedoch der optische Eindruck, nämlich, dass die innere Kemptener-/Luitpoldstraße Vorrangstraßen gegenüber der gepflasterten Ritterstraße sind.
Die Parksituation bliebe unverändert.
Weiterer damit verbundener Vorteil wäre eine rechtlich unbedenkliche Überwachung der Geschwindigkeit durch den Zweckverband Oberland.
Stellungnahme von Polizeioberkommissar Herrn Heidbüchel kurz zusammengefasst:
In der Innenstadt von Füssen, überwiegend Teile der Kemptener Straße wurden u.a. aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Bordsteinkante, etc.) der verkehrsberuhigte Bereich in Frage gestellt. Hierbei wurde auf die Straßenverkehrsordnung, VWV zu Zeichen 325.1/325.2 verwiesen. Dort heißt es…. „verkehrsberuhigte Bereiche müssen vielmehr so beschaffen sein, dass sich dem Kraftfahrer die Funktion des Bereichs auch dann aufdrängen würde, wenn kein Zeichen vorhanden wäre“. Dies ist im Bereich der Kemptener Straße nicht der Fall. Dies liegt u. a. am nicht vorhandenen, niveaugleichen Ausbau der Fahrbahn. Somit ist der verkehrsberuhigte Bereich aufzuheben und wie der Vorschlag der Verwaltung auch lautet in eine Tempo 20 ZONE zu ändern.
Dr. Martin Metzger erkundigt sich ob in einer Tempo 20 ZONE dann geblitzt werden darf.
Polizeioberkommissar Heidbüchel teilt mit, dass dann geblitzt werden darf. Er selbst würde aber eine Tempo 30 ZONE bevorzugen.
Nach kurzer Diskussion spricht sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder für eine Tempo 20 ZONE aus.