Vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotelbetrieb zum Anwesen König-Ludwig-Promenade 23); Aufstellungsbeschluss zur Einleitung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan N5 aus dem Jahr 1976 wurde 2021 vorhabenbezogen geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für die Renovierung und Erweiterung des bestehenden Hotels Filser zu schaffen: 

Aktuell wird die Einleitung einer vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 -Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) nach § 12 BauGB beantragt.
Im Zuge der Ausübung eines Vorkaufrechts konnte die Antragstellerin das an den bestehenden Hotelbetrieb angrenzende Wohngebäude auf Fl.-Nr. 1589 in Füssen erwerben. Zukünftig soll das Wohngebäude umgenutzt und Teil des touristischen Gesamtkonzeptes am Standort werden. Eine isolierte, eigenständige Nutzung ist nicht vorgesehen. 

Durch bauliche Maßnahmen innerhalb des Bestandsgebäudes sollen sechs Doppelzimmer zur temporären Unterbringung von Feriengästen entstehen. Im Dachgeschoß sind zwei Wohnungen für hoteleigenes Personal vorgesehen. 
Weitestgehend wird auf bestehende Strukturen zurückgegriffen, es sind nur wenige, nach außen hin sichtbare, Veränderungen vorgesehen (neue Fenster, Balkone und Dachgauben). Der Garten soll ansprechender gestaltet werden. Zudem soll die bestehende Garage durch eine Fahrradgarage ersetzt werden. 

Der Stellplatzbedarf ist bereits durch bestehende Stellplätze gedeckt. Wie dem Lageplan zu entnehmen ist werden von Seiten der Antragstellerin auf freiwilliger Basis vier zusätzliche Stellplätze entlang der Straußbergstraße vorgesehen, um ein Parken im öffentlichen Verkehrsraum auszuschließen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt wie im Ist-Zustand ausschließlich von Westen (von der Straußbergstraße). Eine Erschließung von der östlichen König-Ludwig-Promenade ist nicht geplant. 

Die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung des Vorhabens im Rahmen des § 12 BauGB wird als gegeben angesehen. Entsprechende Unterlagen, wie z.B. der Vorhaben- und Erschließungsplan werden im Falle einer positiven Bescheidung dieses Antrages erstellt und mit der Stadt abgestimmt. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum der Antragstellerin. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzgl. der Durchführbarkeit des Vorhabens wird versichert. Mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanbereichs soll der touristische Standort gestärkt und die touristische Vielfalt gesteigert werden. 

Eine positive Bewertung durch Füssen Tourismus und Marketing liegt vor. Eine Vorabklärung in immissionsschutzfachlicher Hinsicht wurde mit positivem Ergebnis vorgenommen. Geklärt wurde ebenfalls, dass das Vorhaben nicht über eine Befreiung vom bisherigen Bebauungsplan genehmigungsfähig ist. 

Geltungsbereichsvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. 

Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: 
Fl.-Nrn. 1589, 1589/4 (Teilfläche), 1589/5, 1592/2 und 1592/3 

Erfordernis und Ziele der Planung: 

− Erweiterung eines ortsansässigen Tourismusbetriebes zur Sicherstellung der 
   Wettbewerbsfähigkeit 
− Erhalt und Schaffung eines ausgewogenen Angebots an Arbeitsplätzen 
− Planung in Einklang mit Umwelt und Naturschutz 
− Stärkung des Tourismusstandorts 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. 

Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: 
Fl.-Nrn. 1589, 1589/4 (Teilfläche), 1589/5, 1592/2 und 1592/3 

Erfordernis und Ziele der Planung: 

− Erweiterung eines ortsansässigen Tourismusbetriebes zur Sicherstellung der 
   Wettbewerbsfähigkeit 
− Erhalt und Schaffung eines ausgewogenen Angebots an Arbeitsplätzen 
− Planung in Einklang mit Umwelt und Naturschutz 
− Stärkung des Tourismusstandorts 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 11:25 Uhr