Antrag auf Befreiung der Baunutzungsverordnung §3 aus dem Jahre 1968 "die dauerhaftgenutzte Wohnung zur Umnutzung zur Ferienwohnung" Gemswandweg 7, Flurstück 241/45, 87629 Füssen-Weißensee, Gemswandweg 7, Fl.Nr. 241/45, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Siehe dazu die Beschlüsse unter TOP 2.1.1 und 2.1.2 der Sitzung. 

Die weitere Umwandlung von lt. Genehmigung dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielen der Sicherung der Versorgung mit Wohnungen. Zwar ist Weißensee im Beherbergungskonzept als Eignungsgebiet für touristische Nutzungen beschrieben. Allerdings ist die zunehmende Ausweitung der Ferienwohnnutzung in diesem Straßenzug nicht weiter vertretbar. 

Mit der beschlossenen Einleitung eines dahingehenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes und Veränderungssperre bis zur Rechtskraft der Änderung besteht keine Genehmigungsgrundlage für den Antrag mehr.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird nach Einleitung der angedachten Bauleitplanung mit Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanänderung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 15:01 Uhr