Neuerlass der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Bestattungskultur in Deutschland und auch in Füssen verändert sich zusehends. Viele wollen nach ihrem Ableben ihren Angehörigen durch Grabpflege nicht zu Last fallen. Private Angebote wie z.B. Ruheforst, Oase der Ewigkeit in der Schweiz und ähnliche Angebote sorgen auch für Nichtbelegungen auf den städtischen Friedhöfen. Auch die Neubelegung des kath. Friedhofs St. Sebastian im Stadtgebiet Füssen ist ein „Konkurrent“ für den städtischen Friedhof. 

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 hatte der Stadtrat die Firma Weiher beauftragt, ein Gesamtkonzept für den städtischen Waldfriedhof und den städtischen Teil des Friedhofs Hopfen am See zu erstellen. Ziel war es, die städtischen Friedhöfe an die heutigen und zukünftigen Erwartungen und Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen.

Mit der erfolgten Entwicklungsplanung Friedhof 2050 der Firma Weiher wird dem Rechnung getragen. Eine demzufolge notwendige Friedhofsneuplanung hat neue oder/und umgestaltete Grabangebote mit einer neuen Satzung zwangsläufig zur Folge.

In dem vorliegenden Entwurf der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Füssen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) wird rechtlich die Umsetzungsnorm geschaffen.

Erstmals wird die Stadt gezielt besonderen Bestattungswünschen der Bevölkerung nachkommen, in dem geforderte Baumgrabstätten (§ 15 Abs. 5 Satzungsentwurf) und Grabstätten mit besonderen baulichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 15 Abs. 6 Satzungsentwurf) angeboten werden.

Des Weiteren können endlich den zahlreichen BürgerInnen der Stadt Füssen muslimischen Glaubens (§ 17 Satzungsentwurf) die notwendigen muslimischen Grabstätten ermöglicht werden. Aber auch BürgerInnen nichtmuslimischen Glaubens haben ab dem 01.10.2023 das Recht ohne Sarg bestattet zu werden (§ 8 Satzungsentwurf). 

Leider war es bis jetzt nicht möglich, den Sternenkindern auf dem städtischen Friedhof eine würdige letzte Ruhe zu geben (§ 13 Abs. 3 Satzungsentwurf). Dem Trend, keinerlei Pflegeverpflichtung für die Angehörigen aufzulasten, aber dennoch eine gepflegte Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen zu gewährleisten, wird in § 13 Abs. 5 und 6 des Satzungsentwurfs gefolgt.

Weitere wichtige Änderungen sind darin zu sehen, dass die notwendigen Gebote (z.B. Mitnahme Fahrrad und Hund erlaubt) zeitgemäßer gestaltet wurden (§ 5 Satzungsentwurf). Ein wichtiger Beitrag der Stadt Füssen, dem vermehrten Wunsch der Bürgerschaft zu entsprechen, schon zu Lebzeiten eine Grabstätte aussuchen zu können, wird in § 12 Abs. 1 des Satzungsentwurfs umgesetzt.

Insgesamt spiegelt damit der vorliegende Satzungsentwurf vom 07.03.2023 die notwendige Friedhofskonzeption wider. Zudem entspricht das Regelwerk neuester Rechtsprechung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den beiliegenden Entwurf der neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den beiliegenden Entwurf der neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Friedhofs- und Bestattungssatzung Füssen_07032023 (.pdf)

Datenstand vom 30.03.2023 08:22 Uhr