Stadtwerke Füssen und Städtische Forggensee-Schifffahrt; Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in neue Rechtsform (Kommunalunternehmen); Begleitung bei der Umstellung durch Rödl & Partner, ergänzender Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Mit Beschlüssen vom 05.07.2023 (Werkausschuss) und 25.07.2023 (Stadtrat) wurde die Umwandlung der beiden Eigenbetriebe Stadtwerke Füssen und Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen hin zu kommunalen Unternehmen beauftragt.

Den Prozess hat bis dahin der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) begleitet.

Da mit der Umstellung auch enorme betriebswirtschaftliche und finanzielle Herausforderungen für die Stadt und deren Betriebe anstehen, benötigen wir hierfür weitere Entwicklungsunterstützung in allen Facetten aus einer Hand. Damit verbunden sind alle hierfür notwendigen Aufgaben und umfasst die Bearbeitung von rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Arbeiten verschiedenster Art. Neben der Umwandlung der beiden Eigenbetriebe sind parallel noch viele weitere Bereiche (z.B. Masterplan Forggensee-Schifffahrt mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen weiterer Betätigungsfelder und Masterplan Stadtwerke mit Einführung weiterer Sparten wie z.B. Wärme, Energie u.a.) vorab ganzheitlich abzustimmen. 

In der bisherigen Praxis hat sich nun ergeben, dass hierfür der BKPV nicht der passende Beratungspartner ist.  Mit der Firma Rödl & Partner, die allein schon personell wesentlich größer und leistungsfähiger aufgestellt sind, kann dies im Interesse der Stadt und deren Betriebe ganzheitlich abgestimmt und umgesetzt werden. 


Anmerkung Eilentscheidung durch den Ersten Bürgermeister
Da die Unternehmensumstellung zum 01.01.2025 erfolgen soll und hierfür eine Vielzahl von Prüfungen, Änderungen, gutachterliche Stellungnahmen, Aufbereitung von speziellen Fragestellungen, Vertragsentwürfen, Masterplänen etc. erforderlich machen, wurde durch den Ersten Bürgermeister in einer Eilentscheidung der Beratungsvertrag bereits unterschrieben und von Rödl & Partner GmbH am 16.10.2023 angenommen. Die Rödl & Partner GmbH ist seit diesem Tag aktiv, ein Projektplan liegt vor, die verantwortlichen Ansprechpartner sind in regem Austausch mit der Werkleitung.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss nimmt die Eilentscheidung des Ersten Bürgermeisters zur Kenntnis und tritt in diese ein. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Rödl & Partner die Überleitung beider Eigenbetriebe in ein Kommunalunternehmen vollumfänglich abzuwickeln.          

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm frägt nach, ob nun zwei Unternehmen beauftragt sind und Ilona Deckwerth erkundigt sich ob durch den Wechsel Mehrkosten entstehen und wie sich der Ablauf einer Überleitung gestaltet, gerade im Hinblick auf das Personal.

Helmut Schauer erläutert, dass die Vorarbeiten die der Prüfungsverband ermittelt und abgerechnet hat durch die Firma Rödl & Partner geprüft und sodann übernommen wurden, dadurch entstanden keine doppelten Kosten.
Die Firma Rödl & Partner hat einen Masterplan erstellt, der die Überleitung zum 01.01.2025 möglich macht. In regelmäßigen Jour fixe Terminen werden aktuell die Gestaltungsalternativen geprüft, gerade auch im Hinblick auf neue Geschäftsfelder. Am Beispiel der Stadt Weilheim könnte auch ein Modell so aussehen, dass eine „Tochterfima“ die Sparte Energie übernimmt, das müsste nicht zwingend im KU angesiedelt sein. Betreffend der Schifffahrt werden die Aspekte Minigolfplatz, Mary Sol u.a. ebenfalls betriebswirtschaftlich geprüft. 

Rödl & Partner werden sodann die Erkenntnisse, die in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken stattfinden, im Gremium vorstellen. Nach entsprechender Zustimmung wird die Unternehmenssatzung erstellt die dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Erster Bürgermeister Eichstetter nimmt Stellung zum angefragten „Stressfaktor für die Beschäftigten und zum Thema Personalwesen“.
Anhand dem Beispiel Kassenwesen, das künftig in den Stadtwerke Füssen eigenverantwortlich betrieben werden muss, werde sich im Laufe des nächsten Jahres herausstellen wie sich der erforderliche Personalbedarf entwickelt und welche Stellen ausgeschrieben werden müssen.
Durch die Veränderung der Berechnung des Verwaltungskostenbeitrags im Jahr 2021 wurde festgestellt wie viel Zeitaufwand die Mitarbeiter in der Verwaltung für die Stadtwerke aufbringen. Dies ist eine der Grundlagen für die künftige Personalgestaltung in den Stadtwerken.
Betriebsbedingte Kündigungen sollen jedoch damit nicht verbunden sein, es werde sodann geprüft wo Mitarbeiter entsprechend eingesetzt werden können, denn auch in der Verwaltung ist zusätzlicher Bedarf vorhanden.

Helmut Schauer teilt mit, dass es natürlich aktuell eine Mehrbelastung ist. Dies ist jedoch temporär und nach der Umstellung sollte es wieder leichter werden.
Für 2024 ist eine weitere Werkausschuss Sitzung möglicherweise im ersten Quartal geplant, um das Gremium über die Entwicklungen zu informieren.

Dr. Christoph Böhm verweist auf die Organisationsuntersuchung der KBK. Die Empfehlung lag darin, dass keine wesentlichen Arbeitsrückstände siehe Liste Arbeits- und Maßnahmenrückstände mehr vorliegen und vorerst keine weiteren Geschäftsfelder hinzukommen sollten, damit das Personal die bestehende Organisationsstruktur bewältigen kann.  Er erkundigt sich, ob diese Arbeitsrückstände aufgearbeitet worden sind.

Erster Bürgermeister Eichstetter klärt auf, dass mit der aktuellen Personalkapazität tatsächlich die ganzen Projekte, wie z.B. Neubau Hochbehälter Enzensberg, Sanierungsmaßnahmen Enzensberg, Alte Steige Weißensee, nicht zu bewältigen sind. Für Zukunftsthemen wie Stadtbus, Energie wird zusätzliches Personal benötigt.

Dr. Christoph Böhm stellt fest, dass die Arbeitsrückstände sodann durch fehlendes Personal entstehen. Weiter erkundigt er sich, ob der Stadt dadurch Schäden entstehen, wenn die Projekte nicht umgesetzt werden können.

Erster Bürgermeister Eichstetter teilt mit, dass die Stelle des Projektleiters immer noch nicht besetzt werden konnte, die beiden Bewerber hatten abgesagt. Die Stelle wird erneut ausgeschrieben und man hofft in 2024 diese zu besetzen. Weiter teilt er mit, dass Herr Schauer vorschlug die Stelle umzustrukturieren. So hoffe man, einen geeigneten Bewerber zu finden, der diese Projekte vorantreiben könne.

Erschwerend kam in 2022 die Energiekrise hinzu. Laufende Projekte mussten hintenangestellt werden um externe Anschlüsse für mobile Trafostationen bereit zu stellen dafür waren Planungen und Ausschreibungsverfahren notwendig die einen Mehraufwand für die Mitarbeiter bedeutete.

Helmut Schauer teilt mit, dass man die Projekte nicht dauerhaft ruhen lassen kann. Aktuell sind drei Stellen im technischen Bereich vakant und diese gilt es zu besetzen.

Dr. Christoph Böhm merkt an, dass die Stadtwerke Füssen ein verschuldetes Unternehmen sind. Er stellt sich die Frage ob es für ein neu zugründendes Kommunalunternehmen eine Hypothek ist, wenn das alte Unternehmen in das neue Unternehmen übergeleitet wird. 

Helmut Schauer teilt mit, dass auch dieses von Rödl & Partner geprüft wird. Die Stadtwerke Füssen stehen im engen Austausch mit dem städtischen Kämmerer, denn auch bei einem „KU“ bleibt die Stadt Füssen in der Haftung. Ziel ist, dass sich das „KU“ selbst trägt.

Dr. Christoph Böhm stellt fest, dass demnach das KU mit Schulden starten wird.

Erster Bürgermeister Eichstetter teilt mit, dass es Kredite und auch Förderchancen und der gleichen gibt, dies wird im Laufe des Haushaltsjahrs näher erläutert wie die Vorgehensweise hierzu ist. 

Helmut Schauer teilt mit, dass im Hinblick auf die neuen Sparten Wärme und Energie vom Staat Zuschüsse zu erwarten sind. Die Vorgaben kommen für das Jahr 2028 von der Politik, dies gilt es umzusetzen. 

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Eilentscheidung des Ersten Bürgermeisters zur Kenntnis und tritt in diese ein. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Rödl & Partner die Überleitung beider Eigenbetriebe in ein Kommunalunternehmen vollumfänglich abzuwickeln.          

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2024 09:06 Uhr