Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2023; Feststellung und Erteilung der Entlastung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 20.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 20.11.2024 ö beschliessend 11
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 11.7

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2023 aufgenommen werden. Mit Vergleich zu den letzten drei Jahren konnte wieder ein wesentlicher Aufwärtstrend mit verbessertem Fahrgästeaufkommen verzeichnet werden. Letzter Betriebstag in der Saison war der 15.10.2023. 

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 430.734,10 € (Vorjahr: 561.105,11 €) ab.

Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresgewinn

Bilanzsumme zum 31.12.2023

430.734,10 €

259.133,87 €
                             
Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.265.300 € des Wirtschaftsjahres 2023 standen tatsächliche Erlöse und Erträge von 1.483.526,14 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.252.200 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2023 beträgt 1.220.655,69 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht trotzdem einen Jahresgewinn für das Jahr 2023 in Höhe von 259.133,87 €. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+171.600 €) als auch beim Betrieb der Bordgastronomie (+103.500 €) um ein Vielfaches überschritten werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 70.000 € um 57.000 € unterschritten, was an den niedrigeren Einnahmen durch die Personalverrechnung zwischen der Stadtwerke Füssen und der Forggensee-Schifffahrt begründet liegt. Das nautische Personal wurde in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen nicht im gleichen Maße eingesetzt, da umfangreiche Umbaumaßnahmen für den Minigolfplatz erforderlich waren.

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen für Material, Fremdleistungen und Instandhaltungen waren im Ergebnis um rund 34.600 € niedriger als geplant. 
Eine wesentliche Einsparung in Höhe von 39.100 € erfolgte bei dem Ansatz Aufwendungen für Treibstoffe (Ergebnis 60.900 €). Für den Wareneingang Lebensmittel, Getränke und Souvenirs entstand ein Mehraufwand von 11.900 € was zum einen an der Erhöhung der Fahrgastzahlen, zum anderen aber auch an den allgemeinen Preissteigerungen lag. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnte der Ansatz von 138.000 € um 10.700 € unterschritten werden, wobei hier ein Aufwand bei den Schiffsreparaturen um 8.700 € mehr hervorbrachte als budgetiert.   

Die Personalkosten waren mit 720.000 € veranschlagt und es entstand eine leichte Überschreitung in Höhe von 3.100 €. 

Die Abschreibungen haben sich um 2.700 € auf 38.400 € reduziert.        

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 10.500 € mehr verbucht werden. Größter Posten waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (plus 23.000 €), gefolgt von den Abschluss- und Prüfungskosten (plus 4.900 €). Bei allen anderen Positionen wurden zum großen Teil Einsparungen erzielt und die Aufwendungen blieben unter den Ansätzen, wie bei den Werbe- und Insertionskosten mit 11.300 €.

Die Zinsbelastungen konnten auf Grund überschüssiger Liquidität mit Zinserträgen für gewährte Darlehen an verbundene Unternehmen auf 4.100 € reduziert werden, Planansatz wäre 7.800 € gewesen.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2022
-
356.935,45
Jahresgewinn/ Verwendung 2023
+
259.133,87
Verlustvortrag
-
97.801,58

Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 12.12.2022 die weiterführende Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschluss-prüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2028 mit nun jeweils 2-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2022 – 2023 und es liegt somit die Bestätigung des Abschlussprüfers vor. Die nächste Prüfung findet mit dem Abschluss 2025 statt.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2023 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
    Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.        

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2023 wird zugestimmt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2025 13:20 Uhr