Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG; Information über die Auflagen zur Stabilisierungshilfe 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 12.12.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2023 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2023 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Oktobersitzung der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 5,3 Mio. EUR zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 20. November 2023 ging nun der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Vorab wurde der Bescheid bereits allen Mitgliedern des Stadtrates per E-Mail übermittelt. 

Der Förderbescheid enthält wie bereits auch schon im Jahr 2022 etliche Auflagen, welche an die Gewährung der Stabilisierungshilfezahlung geknüpft sind. Die Auflagen werden dem HFSK anhand einer Präsentation zu Beginn der Sitzung nochmal vorgestellt. 

Die Auflagen müssen bis spätestens 31.03.2024 erfüllt sein. Im Förderbescheid ist auch ein Widerrufsvorbehalt enthalten. Dieser weist explizit auf die Rückforderung der Stabilisierungshilfe hin, sollte gegen Auflagen verstoßen werden. In den Ausführungen zum Widerrufsvorbehalt spricht die Regierung von Schwaben auch den fortwährenden Bestand des Konsolidierungswillens an. Läge kein Konsolidierungswille mehr vor, so wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, die Gewährung der Stabilisierungshilfe abzulehnen.
 
Als Auflagen sind unter anderem im Bereich des Investitionsprogramms folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Reduzierung der Summe der im Zeitraum 2023 bis 2025 geplanten Gesamtinvestitionen einschließlich der geplanten Eigenanteile im Vergleich zum Stabilisierungshilfeantrag 2023
  • Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen im Zeitraum 2023 bis 2025
  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren
  • Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung
  • Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden
  • Unter Umständen erforderlich mit neuen Maßnahmen erst beginnen, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind
  • Sofern notwendig und möglich, müssen neben den freiwilligen Aufgaben auch die originären Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden, bzw. hinsichtlich des finanziellen Umfangs überprüft werden
  • Die geplanten Investitionen sind kritisch zu hinterfragen und müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein




Die Ergebnisse der Überarbeitung des Investitionsprogrammes einschließlich der geforderten Reduzierungen der Gesamtinvestitionen, Eigenanteile und Kreditaufnahmen sind sodann in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts darzustellen. Die Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts ist durch den Stadtrat bis spätestens 31.03.2024 mit dem Ziel zu beschließen, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen. 

Für die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts gelten folgende Auflagen:

  • Umfassende Prüfung der Anpassung der Miet- und Pachteinnahmen für städtische Liegenschaften
  • Umfassende Prüfung der Veräußerung von nicht rentablen und nicht für originäre Pflichtaufgaben erforderliche Immobilien und Grundstücke
  • Konkrete und zielgerichtete Überprüfung, inwieweit das vorhandene Vermögen für die städtische Aufgabenerfüllung benötigt wird bzw. erforderlich ist
  • Umfassende Prüfung der Reduzierung von Ausgaben bei den freiwilligen Leistungen und insbesondere bei den defizitären Einrichtungen
  • Umfassende Prüfung der Verbesserung der Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen insbesondere (damit nicht abschließend) benannt sind Kindertagesstätten, Bundesstützpunkt Eishockey und Curling, Museen/Theater/Bibliothek, Jugendhaus, Turnhallen, Freibad, Stadtgärtnerei, Stadtwerke (insbesondere Parkierung)
  • Durchführung einer konstruktiven Aufgabenkritik im Rahmen des Monitorings zur Haushaltskonsolidierung bei den städtischen originären Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben
  • Prüfung der Beschränkung von Investitionstätigkeiten auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
  • Prüfung von Kosteneinsparungen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
  • Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden
  • Bislang getroffene Konsolidierungsmaßnahmen sind fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung und Intensivierung des Konsolidierungskurses erforderlich sind
  • Fortlaufende Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts zu dokumentieren
Die Stabilisierungshilfe verfolgt das Ziel durch eigene Konsolidierung im Haushalt und mit Hilfe der Gewährung von Stabilisierungshilfen die Stadt Füssen durch Abbau der überdurchschnittlichen Verschuldung sowie durch eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen wieder hinreichend finanzielle Handlungsspielräume zu ermöglichen. 

Als Nachweis hierzu dient ein stringentes Haushaltskonsolidierungskonzept, welches den Vorgaben des Ministeriums entspricht und mit dem Ziel fortgeschrieben, beschlossen und umgesetzt wird, mittelfristig wieder die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die vom Ministerium getroffenen Auflagen dienen dazu, dass die gewährten Stabilisierungshilfemittel auch ihren Zweck verfolgen. 

Verstöße gegen Auflagen und ein fehlender Konsolidierungswille können zur Rückzahlung der gewährten Hilfen führen.

Die FachbereichsleiterInnen der Stadt Füssen sowie Verantwortlichen der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen wurden hierüber ebenfalls ausführlich am 29.12.2023 informiert.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss nimmt vom Inhalt, insbesondere den Auflagen, des Stabilisierungshilfebescheides   Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Thomas Klöpf beantwortet die gestellten Fragen von Christine Fröhlich wie zum Beispiel dem vorhandenen Vermögen oder den Immobilien in der Ziegelwies Nikolaus Schulte spricht die Grüngutsammelstelle an. Die Themen müßten aufgegriffen werden und im HFSK behandelt werden. 
Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass er sechs Projekte habe, 3 Kindergärten, die Mittelschule, den BSP und das Rathaus. Somit seien die Investitionen  bis 2028 erledigt. 

Datenstand vom 01.10.2024 16:55 Uhr