Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Örtliche Bedarfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.10.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes obliegt den Kommunen die Aufgabe der örtlichen Bedarfsplanung.

Der Landkreis Ostallgäu unterstützt den örtlichen Planungsprozess u.a. mit Datenauswertungen und Bevölkerungsprognosen. Auf Basis der Einwohnermeldedaten zum 31.12.2023, den Geburten- und Sterbeziffern, dem Wanderungsverhalten der Jahre 2021 – 2023 sowie den Einrichtungsdaten zum 31.12.2023 wurden im „Hildesheimer Modell“ neue Hochrechnungen erstellt.

Fazit Krippe und Kindergarten:

Die bestehenden Krippenplätze in den Füssener Einrichtungen sind stark ausgelastet. Zum Stichtag wurden einige Kinder auf der Warteliste gemeldet. Die aktuelle Hochrechnung verdeutlicht, dass die vorhandenen Plätze nicht mehr ausreichen, um den Bedarf decken zu können. Sollte die Nachfrage ansteigen, erhöht sich die Anzahl der fehlenden Plätze.

Die vorhandenen Kindergartenplätze sind ebenfalls stark ausgelastet. Dank dem Provisorium in der Kita Werkstatt Wichtel konnte Eltern ein Platz für ihr Kind angeboten werden. Zum Stichtag wurden jedoch auch Kindergartenkinder auf der Warteliste gemeldet. Die aktuelle Hochrechnung verdeutlicht, dass auch in Zukunft weitere Kindergartenplätze in Füssen benötigt werden.

Auf Basis der aktuellen Zahlen wird dringend angeraten, die Krippen- und Kindergartenplätze in Füssen weiter auszubauen, damit der Bedarf der kommenden Jahre gedeckt werden kann.

Füssen begegnet dem steigenden Platzbedarf in Krippe und Kindergarten mit dem Kita-Neubau Werkstatt Wichtel der Lebenshilfe Ostallgäu (4 Gruppen und max. 90 Plätze) und dem Neubau des städtischen Kindergartens Weißensee (3 Gruppen und 65 Plätze) (s. auch bisherige Stadtratsbeschlüsse).

Da die Anzahl der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in Füssen seit Jahren ansteigt, ist es sehr sinnvoll, Vorschul-HPT-Gruppen in den Neubau der Lebenshilfe zu integrieren. Damit können die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten erweitert und auch für jene Kinder, die derzeit in den Einrichtungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder ihres Verhaltens abgelehnt werden müssen, Betreuungsplätze geschaffen werden. Weiterhin könnte dies zu einer Entlastung der bestehenden Einrichtungen beitragen, so dass wieder mehr Plätze für „Regelkinder“ zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird den Gemeinden empfohlen, den über konkrete Nachfragen hinausgehenden Bedarf etwas großzügiger festzusetzen (lt. Praxisleitfaden für die kommunale Bedarfsplanung sollte ein Puffer von ca. 10 % angesetzt werden). Denn mit dem Angebot steigt in aller Regel auch der Bedarf.

Die Ergebnisse der Elternbefragungen (Kinderkrippen- und Kindergarteneltern) durch das BASIS-Institut für soziale Planung, Beratung und Gestaltung GmbH (Bedarfsanalyse) wurden bereits ausführlich durch Herrn Dr. Buba im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss am 19.09.2023 vorgestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat erkennt die Bedarfsnotwendigkeit von max. 90 Plätzen im Neubau der Kita Werkstatt Wichtel (aktuell Provisorium mit 33 Plätzen) sowie weitere 15 Krippenplätze zu den 50 Kindergartenplätzen im Neubau des städtischen Kindergartens Weißensee an. 

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Bedarfsnotwendigkeit von max. 90 Plätzen im Neubau der Kita Werkstatt Wichtel (aktuell Provisorium mit 33 Plätzen) sowie weitere 15 Krippenplätze zu den 50 Kindergartenplätzen im Neubau des städtischen Kindergartens Weißensee an. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
zu TOP 7 der öffentlichen Sitzung war Dr. Metzger nicht anwesend.

Datenstand vom 25.03.2025 15:45 Uhr