Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Rücktritt des Stadtrats Herrn Erich Nieberle (Niederlegung des Ehrenamts) und Vereidigung des Listennachfolgers Herrn Georg Waldmann
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 06.11.2024 hat der zum Stadtrat gewählte Erich Nieberle mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen sein Ehrenamt als Stadtratsmitglied niederlegt.
Die Aufgabe als Integrationsbeauftragter würde er gerne beibehalten, da diese nicht zwingend als Stadtrat ausgeübt werden muss.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann eine zum Stadtrat gewählte Person sein Amt niederlegen. Der durch das Änderungsgesetz vom 16.02.2012 (GVBl S. 30) eingefügte
Satz 2 in Art. 48 Abs. 2 GLKrWG ergänzt die nach Art. 47 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ohne Angabe von Gründen zulässige Ablehnung der Wahl. Er stellt klar, dass eine gewählte Person nach Beginn der Wahlzeit das Amt niederlegen kann. Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).
Nach dem amtlichen Endergebnis der Stadtratswahl am 15.03.2020 ist mit 905 gültigen Stimmen erster Listennachfolger auf dem Wahlvorschlag der SPD Herr Georg Waldmann, Studiendirektor, Im Venetianerwinkel 26 b, 87629 Füssen. Herr Waldmann hat mit Schreiben vom 19.11.2024 erklärt, dass er das Amt als Stadtratsmitglied annimmt. Herr Waldmann rückt deshalb in den Stadtrat für Herrn Nieberle nach.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat stimmt dem mit E-Mail vom 06.11.2024 beantragten Rücktritt des Mitglieds Herrn Erich Nieberle zu. Die Niederlegung des Ehrenamtes wird zum 26.11.2024 wirksam.
- Der Stadtrat beschließt, dass aus dem Wahlvorschlag Nr. 5 SPD Herr Georg Waldmann als erster Listennachfolger nachrückt. Herr Waldmann wird in das Amt eingeführt und muss seine Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung eines Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO wie folgt erklären:
Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt dem mit E-Mail vom 06.11.2024 beantragten Rücktritt des Mitglieds Herrn Erich Nieberle zu. Die Niederlegung des Ehrenamtes wird zum 26.11.2024 wirksam.
- Der Stadtrat beschließt, dass aus dem Wahlvorschlag Nr. 5 SPD Herr Georg Waldmann als erster Listennachfolger nachrückt. Herr Waldmann wird in das Amt eingeführt und muss seine Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung eines Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO wie folgt erklären:
Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Abstimmung erfolgt ohne Stadtrat Nieberle wegen des Ausscheidens aus dem Stadtrat.
Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr