Beschluss über die Anerkennung des neuerstellten, qualifizierten Mietspiegel 2024 der Stadt Füssen (und Schwangau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2024 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nur noch auf der Grundlage der Nettokaltmiete möglich. Für Wohnungen, die im Eigentum der Steuerpflichtigen stehen, ist eine ortsübliche Miete zu schätzen. Zur Ermittlung der rechtssicheren ortsüblichen Vergleichsmieten ist ein Mietspiegel notwendig geworden, weshalb in 2020 erstmals ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Füssen und die umliegenden Gemeinden erstellt wurde, der zum 01.12.2020 in Kraft trat.

Die ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg hat daraus den nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten qualifizierten Mietspiegel für Füssen erarbeitet. Der qualifizierte Mietspiegel gilt gem. § 558d Abs. 2 Satz 3 BGB für vier Jahre und ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen, da ansonsten die „Qualifizierung“ verloren geht. Die Stadt Füssen und die teilnehmenden, umliegenden Gemeinden entschieden sich im Jahr 2022 für die weniger aufwendigere und kostengünstigere Indexfortschreibung und gaben diese der Firma ALP in Auftrag. 

Da der qualifizierte Mietspiegel gem. § 558d Abs. 2 Satz 3 BGB nach vier Jahren neu erstellt werden muss, beauftragen die Stadt Füssen und die umliegenden Gemeinden die Firma ALP zur Neuerstellung des Mietspiegels. 

Dieser wurde auf Grundlage einer Befragung aller Vermieter bzw. Mieter der teilnehmenden Kommunen erstellt, dazu wurden Anfang Juli 2024 knapp 8.000 Fragebogen verschickt, davon allein an Füssener Vermieter bzw. Mieter 3.383. 

Insgesamt konnte ein Rücklauf von 7.032 Datensätzen (gegenüber 4.691 Datensätzen in 2020) verzeichnet werden. Davon waren insgesamt 3.041 Datensätze aus der Mieter- und Vermieterbefragung verwertbar. (2020 noch 2.185 Datensätze).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vom 26.11.2024 vorgelegte „Mietspiegeltabelle Füssen“ als qualifizierten Mietspiegel.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vom 26.11.2024 vorgelegte „Mietspiegeltabelle Füssen“ als qualifizierten Mietspiegel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr