Erschließung des Baugebietes O 75 Weidach-Nordost II Vorstellung der 2. Entwurfsplanung und Freigabe zur Ausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2024 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Dem Stadtrat wurde in seiner Sitzung vom 28.03.2023 die Entwurfsplanung für die bauliche Erschließung des Baugebietes O75 vorgestellt. Aufgrund von diversen Planungsänderungen in Bezug auf die Grundstücksankäufe musste die Entwurfsplanung überarbeitet und angepasst werden. Das Konzept der 1. Entwurfsplanung wurde weitestgehend aufgenommen, alle Anregungen aus der Sitzung vom 28.3.2023 sind zudem geprüft worden und in die 2. Entwurfsplanung, soweit umsetzbar, eingeflossen. Durch den Bebauungsplan selbst wird bereits   die detaillierte Planung, u.a. die Breite der Haupterschließungsstraße und ihre Lage im Wohnquartier vorgegeben.

Auf Grundlage der angepassten Entwurfsplanung und den neuen Rahmenbedingungen wurde zwischenzeitlich die modifizierte 2. Entwurfsplanung für die bauliche Erschließung ausgearbeitet. Die detaillierte ausgearbeitete Planung kann aus den beigefügten Anlagen entnommen werden.

Für die weiteren Schritte zur Erschließung des Neubaugebietes ist nun die Zustimmung zur
2. Entwurfsplanung und die Freigabe zur öffentlichen Ausschreibung für die notwendigen Straßen- und Tiefbauarbeiten durch den Stadtrat erforderlich. Die Planunterlagen werden in der heutigen Sitzung durch das beauftragte Ingenieurbüro Klinger vorgestellt und erläutert.

Bauabschnitte
Es ist vorgesehen, die Erschließungsmaßnahme in drei Ausbaustufen aufzuteilen. Folgende Leistungsstufen und Ausführungszeiten wurden unter Berücksichtigung der Finanzierung und bautechnischen Rahmenbedingungen festgelegt:

Ausbaustufen
Zeitrahmen
Leistung
1. Ausbaustufe
vs. 2025/26
Der erste Bauabschnitt berücksichtigt alle erforderlichen Erschließungs- medien (Wasser, Abwasser, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung, Verkehrsfläche, Energie), Breitband etc., inkl. Anschluss an den vorhandenen Kanal in der Weidachstraße. Der Ausbau der befestigte Verkehrsfläche im Bereich der U-förmige Wohnstraße erfolgt mit Randeinfassungen und Asphalttragdeckschicht - der Anschluss an die vorhandenen Straßenbefestigungen wird bündig ausgeführt. Die angedachten Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung wird im Zuge der ersten Ausbaustufe mitausgeführt (Großpflasterbelag aus Granit mit verschiedenen Steinlängen bei gleicher Breite. Kanten sind gesägt und die Oberfläche ist gestockt. Farbigkeit; unterschiedlich graue Farbtöne).
Der Kostenansatz für die 1. Ausbaustufe wird insgesamt auf rd. 2,5 Mio. € geschätzt.

2. Ausbaustufe
vs. 2028/29
Die Herstellung der weiteren Erschließungswege usw. erfolgt bedarfs-gerecht und flexibel im Zuge des Baufortschritts der angrenzenden Bauquartiere. Die fehlend ausgebauten Geh- und Parkflächen sowie die Grünstreifen, Stich-, Fuß- und Radwege werden erst nach weitgehendem Abschluss der Wohnbauprojekte final hergestellt. U.a;    
- Multifunktionsstreifen mit Randeinfassung mittels Rasengittersteine
  und Schotterrasen als Deckschicht,
- der parallel zur Weidachstraße verlaufende Gehweg mit finaler
   Asphalt-Deckschicht, 
- Teilbepflanzung im Bereich Achse 12 (Hotel Sommer),
- Straßenbeleuchtung („Zug um Zug“ mit dem Kooperationspartner ewr).

3. Endausbau
vs. 2032/33
Finaler Endausbau mit allen noch anstehenden Leistungen wie bspw. Asphaltdeckschicht herstellen, Baumpflanzung, etc. (vollständige Fertigstellung der Erschließungsanlage O75).

U.a. Maßnahmen Dritter
Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtigt die Deutsche Telekom AG und die Vodafone GmbH Glasfaserkabel im Gebiet und bis in die Grundstücke zu verlegen (FTTH, „fiber to the home“). Die genannten Versorgungsträger werden am weiteren Planungsprozess beteiligt.

Wasserrechtliche Erlaubnis
Für die neuen Regenwasseranlagen ist mit der Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Ostallgäu ein wasserrechtliches Benehmen herzustellen. Nach Freigabe der Entwurfsplanung sollen die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und schnellstmögliche eingereicht werden.

Kosten der Gesamtmaßnahme
Ein bepreistes Leistungsverzeichnis kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vorgelegt werden, da dieses nach der Empfehlung durch den Stadtrat zur Einleitung des Vergabeverfahrens im Detail noch ergänzend ausschreibungsreif erstellt wird. Daher fußt die Kostenschätzung weitestgehend auf der Grundlage der Kostenannahme durch das Ing.-Büro Klinger vom März 2023.

Kostenansatz (Schätzwert)
Betrag (investiv)
Haushaltsstelle
Gesamtkosten der baulichen Erschließung
4,1 Mio. EUR
-------
Kosten zu Lasten der Stadt Füssen
2,6 Mio. EUR
6200.9510
Kosten zu Lasten der Stadtwerke Füssen
1,5 Mio. EUR
?

Auf die im aktuellen Stadium der Kostenermittlung möglichen Schwankungsbreiten von +/- 25 % sei hingewiesen.

Folgekosten Stadt
Straßenunterhalt, Aufwuchs/Außenanlagen, Unterhalt Straßenbeleuchtung, Unterhalt Straßenentwässerung.

Zeitlicher Ablauf
Das geplante Zeitkonzept sieht folgende Eckpunkte vor;

November 2024
Freigabe der 2. Entwurfsplanung durch den Stadtrat
Ende 2024
Freigabe der Vergabeunterlagen
Anfang 2025
Angebotswertung und Vergabeempfehlung
April/Mai 2025
Auftragserteilung (nach Genehmigung des Haushalts durch das LRA-OAL)
April/Mai 2025
Baubeginn

Bauzeit
Für die erste Ausbaustufe wird von einer Bauzeit von rund 18 Monaten ausgegangen.



Erforderliche Planungs- und Beratende Leistungen
Für die anstehenden Planungs- und Bauphasen sind neben der beauftragten Ing.-Leistung für Verkehrsanlagen und Ingenieursbauwerde noch folgende zusätzlichen Leistungen zu erbringen:
-Freianlagenplanung,
-Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination etc.

Anpassung des Planungshonorars
Nach aktueller HOAI sind die Honorare für Planungsleistung in der Höhe der festgesetzten
Kostenberechnung zu bemessen. Entsprechend sind Planungshonorare im Einzelnen anzupassen.

Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss wird unverzüglich die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Ing.-Büro Klinger erstellt, danach wird ausgeschrieben mit dem Ziel, die Vergabe nach der Haushaltsgenehmigung 2025 beschließen zu können, um Anfang 2025 mit der 1. Ausbaustufe beginnen zu können. Des Weiteren wird im Anschluss an den Beschluss das Baugesuch zur wasserrechtlichen Genehmigung erstellt und eingereicht.


Ergänzende Information zur Verpflichtungsermächtigung: 
Nach Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Dritter Teil (Art. 61–107) 1. Abschnitt (Art. 61–70) Art. 67 Verpflichtungsermächtigungen
 
(5) Verpflichtungen im Sinn des Abs. 1 dürfen überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegangen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. 2Art. 66 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Für 2024 sind insgesamt 12.810.000 Euro nicht abgerufene Verpflichtungsermächtigungen, daher ist die Summe 2.500.000 Euro abgedeckt. 
 
„Unabweisbarkeit“ des Art. 66 Abs. 1 GO (vgl. hierzu Erl. 2 zu Art. 66 GO). Eine Verlagerung der Entscheidungskompetenzen vom Gemeinderat auf die Verwaltung soll mit dieser Ermächtigung nicht verbunden sein. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sind daher dem Gemeinderat vorbehalten. Dies stellt der Verweis auf Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO sicher.
 
Art. 66 Abs. 1 GO lässt über- und außerplanmäßige Ausgaben unter zwei Voraussetzungen zu:
1. Sie müssen unabweisbar sein. 
2. Sie müssen gedeckt werden können. 

Durch die bessere Auftrags- und Kostenregulierung ist die Ausschreibung über die Wintermonate 2024 zu tätigen. Im Haushalt 2025 ist die gesamte Summe abgedeckt und befand sich bereits im Haushalt 2023 für die Mehrjahresplanung im Haushalt 2025. 

Daher der zusätzliche Beschluss, dass wir dieses Vorhaben als Verpflichtungsermächtigung tätigen. 
Die Deckung ist mit der Finanzplanung 2025 vorhanden, unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung. Eine Vergabe erfolgt erst nach Haushaltsgenehmigung 2025.  
 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der 2. Entwurfsplanung gemäß den beigefügten Unterlagen und der öffentlichen Ausschreibung für die erforderlich Straßen- und Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes „O 75 Weidach-Nordost II“ zu, beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der weiterführenden Planungsstufen an die beauftragten Planungsbüros mit Anpassung der Honorare auf der Grundlage der HOAI 2021 wird zugestimmt.

Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige Ausschreibung im Winter 2024, mit Vergabe in 2025 unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2025; nach Haushaltsgenehmigung wird die Verwaltung mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter aus dem Vergabeverfahren ermächtigt, mit anschließender Bekanntgabe im Stadtrat. 

Der Stadtrat stimmt zu, dass dieses Vorhaben als Verpflichtungsermächtigung getätigt wird.



Anlagen
Kurzerläuterung
Lageplan – Kanal und Wasserleitung 1
Lageplan – Kanal und Wasserleitung 2
Lageplan Wasserleitung Weidachstraße (WL3)
Lageplan – Straßenbau 1
Lageplan – Straßenbau 2
Lageplan – Straßenbau 3
Schmutzwasserkanal 1 - Kanallängsschnitte
Schmutzwasserkanal 2 - Kanallängsschnitte 
Regenwasserkanal - Kanallängsschnitte
Längsschnitt Straße Achse 1 – 7 und Wasserleitung
Längsschnitt Straße Achse 8 – 12
Ausbauquerschnitte

Diskussionsverlauf

Frau Deckwerth bedauert, dass der  vorgesehene Schlenker in der Straßenführung entfernt wurde im Bezug auf den Kindergaren im Weidach. Sie sieht durch die Begradigung  ein schnelleres Durchfahren der Fahrzeuge. Die Frequentierung hat in dem Bereich ohnehin schon  stark zugenommen.


Herr Doser hingegen befürwortet die Anpassung, weil am Ende der Weidachstraße zur Altstadt nur höchstens drei Autos   durch die Ampelführung kommen. Fahrzeuge in Richtung Festspielhaus stauen sich vermutlich dann bis  zum Kindergarten. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 2. Entwurfsplanung gemäß den beigefügten Unterlagen und der öffentlichen Ausschreibung für die erforderlich Straßen- und Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes „O 75 Weidach-Nordost II“ zu, beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der weiterführenden Planungsstufen an die beauftragten Planungsbüros mit Anpassung der Honorare auf der Grundlage der HOAI 2021 wird zugestimmt.

Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige Ausschreibung im Winter 2024, mit Vergabe in 2025 unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2025; nach Haushaltsgenehmigung wird die Verwaltung mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter aus dem Vergabeverfahren ermächtigt, mit anschließender Bekanntgabe im Stadtrat. 

Der Stadtrat stimmt zu, dass dieses Vorhaben als Verpflichtungsermächtigung getätigt wird.



Anlagen
Kurzerläuterung
Lageplan – Kanal und Wasserleitung 1
Lageplan – Kanal und Wasserleitung 2
Lageplan Wasserleitung Weidachstraße (WL3)
Lageplan – Straßenbau 1
Lageplan – Straßenbau 2
Lageplan – Straßenbau 3
Schmutzwasserkanal 1 - Kanallängsschnitte
Schmutzwasserkanal 2 - Kanallängsschnitte 
Regenwasserkanal - Kanallängsschnitte
Längsschnitt Straße Achse 1 – 7 und Wasserleitung
Längsschnitt Straße Achse 8 – 12
Ausbauquerschnitte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
00_Kurzerläuterung (.pdf)
01_Übersichtslageplan (.pdf)
02_Kanal_WL1 (.pdf)
03_Kanal_WL2 (.pdf)
04_WL3 (.pdf)
06_Straßenbau1 (.pdf)
07_Straßenbau2 (.pdf)
08_Straßenbau3 (.pdf)
11_SW_Längsschnitt1 (.pdf)
12_SW_Längsschnitt2 (.pdf)
13_RW_Längsschnitt3 (.pdf)
14_Längsschnitt_A1-7 (.pdf)
15_Längsschnitt_A8-12 (.pdf)
16_Ausbauquerschnitte (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr