Kindergarten Weißensee: Erlass der Ersten Satzung und der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Auf den Sachverhalt und die Sitzungsvorlage des vorherigen Tagesordnungspunktes Kindergartengebührensatzung städtischer Kindergarten Zwergenburg in Hopfen am See wird verwiesen.

Für die Anpassung der Betreuungsgebühren ist die Kindergartengebührensatzung vom 26.07.2023 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:


„Erste Satzung zur Änderung 
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren 
für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee 
(Kindergartengebührensatzung)

Die Stadt Füssen erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

§ 1 Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung) vom 26.07.2023 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

§ 4
Höhe der Besuchsgebühr

(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres

bei einer täglichen
Buchungszeit von                
mehr als 3 bis 4 Stunden        180,00 €        
mehr als 4 bis 5 Stunden        190,00 €        
mehr als 5 bis 6 Stunden        200,00 €        

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.


Ein Jahr später tritt dann die Zweite Änderungssatzung wie folgt in Kraft:

„Zweite Satzung zur Änderung 
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren 
für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee 
(Kindergartengebührensatzung)

§ 1 Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung) vom 26.07.2023, zuletzt geändert am 18.12.2024, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

§ 4
Höhe der Besuchsgebühr

(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres

bei einer täglichen
Buchungszeit von                
mehr als 3 bis 4 Stunden        200,00 €        
mehr als 4 bis 5 Stunden        210,00 €        
mehr als 5 bis 6 Stunden        220,00 €        

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf und mit Inkrafttreten zum 1. September 2025. Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

  1. Der Stadtrat beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung gemäß vorstehendem Entwurf und  mit Inkrafttreten zum 1. September 2026. Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf und mit Inkrafttreten zum 1. September 2025. Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

  1. Der Stadtrat beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung gemäß vorstehendem Entwurf und  mit Inkrafttreten zum 1. September 2026. Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:54 Uhr