Transparenz: Erlass der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Füssen (Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung - BBS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Da immer wieder Bürgerentscheide stattfinden und es insbesondere für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung, in der alles über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geregelt ist. In der Vergangenheit war neben dem Beschluss über der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ein weiterer  Stadtratsbeschluss erforderlich, dass für die Durchführung des Bürgerentscheids die analoge Anwendung der Vorschriften des Gemeindelandkreiswahlgesetzes (GLKrWG) und der Gemeindelandkreiswahlordnung (GLKrWO) in der z.Zt. gültigen Fassung gilt.

Eine Satzung bietet dann sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung Rechtssicherheit und Rechtsoffenheit im Hinblick auf die Durchführung und Entscheidung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
 
Auch viele Kommunen haben bereits entsprechende Regelungen in einer Satzung aufgeführt.

Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Satzungsentwurf zu entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die  Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Füssen (Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung – BBS)   lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die  Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Füssen (Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidsatzung – BBS)   lt. beiliegendem Entwurf. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Bürgerbegehren-Bürgerentscheid Satzung Entwurf 11.10.24 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2025 15:54 Uhr