Bebauungsplan W 81 E – Kemptener Straße
Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan W 81 E Kemptener Straße im unten dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sowie Vergnügungsstätten sind deshalb künftig auszuschließen.
Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der Ausschluss von Zweitwohnungen nun im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient wird dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt.
Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt bzw. ausgeschlossen werden.
Anlagen im Ratsinformationssystem:
Satzung und Begründung, Entwurf vom 09.04.2024.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 09.04.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Diskussionsverlauf
Martin Dopfer erkundigt sich, ob im östlichen Bereich der Feuerwehr ein Bebauungsplan existiert.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dort besteht ein Bebauungsplan.
Dr. Christoph Böhm möchte wissen, ob sich im westlich gelegenen ausgenommenen Geltungsbereich im Gebäude eine Schreinerei befindet.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter entgegnet, dort ist keine Schreinerei, das ist ein Gebäudekomplex mit Autowerkstatt und Wohnungen, in diesem Bereich wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 09.04.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Satzung und Begründung (.pdf)
Datenstand vom 04.10.2024 11:59 Uhr