Neubau einer Gruft, Fl.Nr. 1568 Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 11.03.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Zu der vorangegangenen formlosen Bauvoranfrage hat der PBUV in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Die als Bauantrag eingereichte Planung sieht nun ein weitestgehend unterirdisches Gebäude vor. Dieses soll insgesamt 43 Grabstätten beinhalten, die in drei übereinander liegenden Ebenen angeordnet sind. Der Grundriss ist kreuzförmig, wobei die maximale Länge 11,28 m und die maximale Breite 9,95 m beträgt. Die Unterkante der Bodenplatte liegt bei 3,25 m Tiefe. Der unterirdische Gebäudeteil steht ca. 40 cm aus dem Boden heraus, was durch den nach oben gewölbten mittleren Teil bedingt ist. Davon seitlich wird eine Anböschung möglich sein, was eine naturnahe optische Einbindung in das Gelände mit oberseitiger Bepflanzung möglich machen sollte (siehe Querschnitt).
Oberirdisch tritt lediglich der Eingang mit der innenliegenden nach unten führenden Treppe in Erscheinung. Die maximale Höhe des Eingangsbauwerks beträgt 2,75 m, dto. die Breite. Kopfseitig beträgt die Länge ca. 2,5 m und an der Bodenseite ca. 4,75 m. Es handelt sich insoweit um einen stark reduzierten Baukörper mit Rundbogen als Dach, wo vermutlich eine Blechabdeckung auf der Stahlbetonkonstruktion angebracht wird.
Insgesamt erscheint die Lösung damit vertretbar
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.04.2024: Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Zum Material der Dacheindeckung ist noch eine Abstimmung erforderlich (Kupferblech), ebenso zur Außenfarbe des Eingangsbauwerks. Die Eingangstür ist in Holz zu halten. Die Oberfläche des unterirdischen Bauteils hat eine Erdüberdeckung zu erhalten und ist zu begrünen.
Die vertraglichen Inhalte sind im HFSK-Ausschuss näher zu bestimmen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Zum Material der Dacheindeckung ist noch eine Abstimmung erforderlich (Kupferblech), ebenso zur Außenfarbe des Eingangsbauwerks. Die Eingangstür ist in Holz zu halten. Die Oberfläche des unterirdischen Bauteils hat eine Erdüberdeckung zu erhalten und ist zu begrünen.
Die vertraglichen Inhalte sind im HFSK-Ausschuss näher zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
Datenstand vom 04.10.2024 11:59 Uhr