Umbau Mitteltrakt, Schwärzerweg 3, Fl.Nr. 2718, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist nach der Art der Nutzung gemäß § 34 BauGB zulässig. Bad Faulenbach ist ein touristisch geprägter Stadtteil. Die Umwandlung von 5 Fremdenzimmern in 3 Ferienwohnungen steht hier nicht im Widerspruch zu städtebaulichen Zielen. 

Zur Einhaltung der Satzung nach § 22 BauGB wegen der dort geregelten Gesamtzahl von maximal sechs Wohnungen: 
§ 3 Abs. 1: „Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen wird festgesetzt auf sechs Wohnungen je Wohngebäude. Zu den Wohnungen nach Satz 1 zählen alle Wohnungen unbeachtlich der näheren Zweckbestimmung (z. B. Erst-/Zweitwohnsitz, Ferienwohnung, betreutes Wohnen).“ 

Lt. nachgereichter Beschreibung vom 27.05.2024 liegen insoweit folgende Nutzungen vor:

Gebäudeteil 1:         Privatwohnung Nr. 1 im DG 
Gebäudeteil 2:         OG 1:        2 Hotelappartements (Planung statt 5 Hotelzimmer)
                       OG 2:        2 Hotelappartements (Planung statt 5 Hotelzimmer)
                       DG:         1 Hotelappartement (Planung)
Gebäudeteil 3:         OG 1+2: Privatwohnung Nr. 2

Die Hotelappartements sind im Plan als „FeWo“ 1 bis 5 = Ferienwohnungen eingetragen. 
Es handelt sich jeweils um mindestens einen Schlafraum, einen Wohnraum und Bad/WC. Die Kochgelegenheit ist planlich angedeutet durch ein eingezeichnetes Möbelstück mit Waschbecken. Entscheidend ist die Bezeichnung als Appartement bzw. Ferienwohnung, die die Wohnungseigenschaft im Sinne der Satzung bestätigt. 

Summe: 2 Privatwohnungen + 5 Hotelappartements = 7 Wohnungen ggü. max. 6 lt. Satzung.
Die Satzung nach § 22 BauGB sieht keine Abweichungsmöglichkeit vor. 
Eine Reduzierung ist notwendig.

Die Aufstockung des Mitteltrakts fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung ebenfalls grundsätzlich ein. 

Die Gaube zur Rückseite weist lt. dem Plan Ansicht Süd eine Breite von ca. 4,5 m auf. In der Kombination mit Balkon wirkt sie sehr massiv, auch wenn sie im Verhältnis zur Breite des Mitteltrakts nur bei ca. 31% liegt. Eine gestalterisch zurückhaltende Ausführung, wie sie die noch gültige alte Fassung der Baugestaltungssatzung fordert, besteht nicht. Für die Zulassung spricht ggf. die nur eingeschränkte Einsehbarkeit. Die Schleppgaube an dem südwestseitigen Bau ist noch breiter, allerdings ohne Balkon (siehe Ansicht Osten). 

Bei dem die Dachkante unterbrechenden zweiteiligen Fensterelement an der Nordseite handelt es sich ebenfalls um eine nachteilige Veränderung des Erscheinungsbildes. Lt. der Beschreibung im Plan Schnitt A-A und dem Grundriss DG soll hier ein zweiter Rettungsweg aus dem DG hergestellt werden. 

Lt. Antrag sind keine zusätzlichen Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der o. g. Änderungen ist eine Berechnung notwendig und noch nachzureichen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Der Vollzug der Satzung nach § 22 wird im Aufgabenbereich der Stadt Füssen zu sehen sein, was die Zahl der Wohnungen betrifft. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Zahl der Wohnungen ist auf maximal sechs zu reduzieren und eine Stellplatzberechnung vorzulegen. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm bittet um Auskunft, um welche Satzung es sich handelt.

Armin Angeringer gibt wieder, es handelt sich um die geltende Satzung nach § 22 BauGB.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Entstehung von mehr als sechs Wohnungen ist durch die Satzung ausgeschlossen. Schließlich muss der Antrag um eine Wohnung reduziert werden. Eine Möglichkeit der Ausnahme, Abweichung ist aufgrund der Satzung nicht möglich. Zugleich muss die fehlende Stellplatzberechnung noch vorgelegt werden. Ansonsten kann das kommunale Einvernehmen erteilen werden.

Dr. Christoph Böhm empfindet die sehr große Gaube als unästhetisch.

Armin Angeringer stellt die Gaube im Bestand in der Planzeichnung dar und betont, letztendlich ist das eine Frage des Verhältnisses.

Magnus Peresson spricht sich gegen die Gestaltung der Gaube aus und kritisiert, dem Bauausschuss sei die Ästhetik eines Hauses unwichtig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zweifelt an der Aussage, wie Herr Peresson ein gesamtes Gremium infrage stellen kann.

Magnus Peresson verdeutlicht, es handelt sich um Bautechnik.

Thomas Scheibel empfindet es sei eine rote Linie überschritten.

Magnus Peresson betont, die rote Linie überschreite er gerne, wenn das sein muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schlichtet und legt nahe, in diesem Fall ist das die Entscheidung des Landratsamtes. Wir sollten nicht über Themen sprechen, die uns nichts angehen. Der Bauausschuss kann nicht darüber entscheiden, worüber wir nicht entscheiden dürfen. Wir müssen uns nichts anmaßen, was das Landratsamt zu entscheiden hat.

Magnus Peresson wendet ein, mit der Erteilung des Einvernehmens winken wir die Bauvorhaben immer durch. Das Landratsamt wird dabei nichts ändern.

Dr. Christoph Böhm gibt wieder, wir beziehen uns auf die Satzung der Stadt Füssen, welche unser geltendes Recht ist.

Jürgen Doser empfindet Verständnis für die eine Seite. Trotzdem unterstützt er die Weiterentwicklung, durch Dachgeschossausbauten mit einer Nachverdichtung neue Wohnflächen zu schaffen. Ebendarum stellt sich Jürgen Doser die Frage, ob die Satzung noch zeitgemäß ist.

Dr. Martin Metzger stellt dar, dass eine Wohnung zu viel geplant ist. Aus diesem Grund kann den Bauherren die Empfehlung weitergegeben werden, dass die Größe der Gaube reduziert werden soll.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert zusammenfassend, eine Reduzierung von vier Glasflügel auf zwei Flügel wirkt ästhetischer. Aufgrund der Reduzierung um eine Wohnung muss schlussendlich eine neue Planung durch die Bauherren erfolgen. Deshalb sollen die gegebenen Anregungen den Bauherren weitergeben und im neuen Bauantrag mit aufgenommen werden.

Dr. Christoph Böhm hebt hervor, das ist keine Schikane und befürwortet Schaffung von Wohnraum.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, wir geben das mit und der Antrag soll noch weiter optimiert werden.

Martin Dopfer spricht an, warum erteilen wir das kommunale Einvernehmen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, dass Ergebnis ist, das gleiche, das Landratsamt kann keinen Genehmigungsbescheid erteilen, zumal gegen den Bau an sich nichts dagegenspricht.

Martin Dopfer begrüßt den Bau. Trotzdem versteht er die Vorgehensweise nicht, dass kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, wir können das Einvernehmen versagen, dass Ergebnis ist, das gleiche.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Zahl der Wohnungen ist auf maximal sechs zu reduzieren und eine Stellplatzberechnung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr