Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Wohnhaus soll drei Wohnungen erhalten.
Abweichungen:
- GRZ
Entsprechend der vorgelegten Berechnung wird die GFZ eingehalten, die GRZ(1) jedoch leicht überschritten (0,43 statt 0,40 =+8 %). Die Überschreitung beruht nach vorläufiger Erkenntnis aus der Anrechnung der Fläche unter dem nord- und ostseitigen Vordach. Dieses soll eine teilweise Begrünung erhalten und überdeckt die Hauszugangsflächen bis zum Müllraum und der Fahrradabstellfläche.
- Stellplatzsatzung
Entsprechend der Satzung sind je Wohneinheit je 2 Stellplätze als überdeckte, offene Stellplätze, die von einem begrünten Vordach überdeckt sind, geplant.
Entgegen der Stellplatzsatzung besteht kein Abstand von 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche, sondern lediglich ein Abstand von mind. 1 m. Die Zufahrt zu den einzelnen Stellplätzen erfolgt jeweils direkt vom Wolkensteinweg bzw. vom Schwedenweg aus.
Der Planer begründet die Abweichung wie folgt: Es ist kein Gehweg vorhanden, die Straße schließt eben an das Baugrundstück an, beide Straßen sind wenig befahren und gut einsehbar. Die Nachbargrundstücke entlang des Wolkensteinwegs parken ebenfalls direkt entlang der Straße, mehrheitlich als Längsparker.
Im Antrag nicht beschrieben wird die Abweichung, nach der statt einer Zufahrtsbreite von insgesamt max. 6 m an der Nordseite eine Zufahrtsbreite von ca. 8,9 m und an der Ostseite von ca. 8,7 m vorgesehen ist (= Summe ca. 17,6 m, somit knapp die dreifache Breite).
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.06.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichung von der GRZ grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Zur Förderung der Wohnraumschaffung kann es vertretbar sein, auch der Abweichung von der Stellplatzsatzung zuzustimmen.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Abweichungen im geplanten Umfang nicht zu befürworten.