Zusatzschild "Radfahrer frei" in der Fußgängerzone


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

In der Fußgängerzone ist werktags (d.h. Montag bis Samstag) das Radfahren in der Zeit des Lieferverkehrs von 06.00 – 10.00 Uhr erlaubt. Der Lieferverkehr ist jedoch zusätzlich noch werktags in der Zeit von 18.00 – 20.00 Uhr erlaubt, das Radfahren hingegen nicht, was  keinen Sinn macht.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in der Fußgängerzone das Radfahren zusätzlich nicht nur in der zweiten, abendlichen Lieferverkehrszeit zu erlauben, sondern darüber hinaus auch nach 20.00 Uhr bis zum nächsten Morgen um 10.00 Uhr.

Es müssten dann neue Zusatzschilder mit dem Text „Radfahren werktags von 18 – 10 h frei“ angebracht werden.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, in der Fußgängerzone das Radfahren werktags von 18.00 – 10.00 Uhr zu erlauben.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm informiert das Radfahren und nicht Radfahren in der Fußgängerzone funktioniert nicht und regt an, das einheitlich zu lösen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, dies wurde in der Vergangenheit schon behandelt mit dem Ergebnis, dass die Ritterstraße der offizielle Radweg ist und in den Nebenzeiten, bei wenigen Fußgängern von Radfahrern gut genutzt werden kann. Des Weiteren betont Vorsitzender Maximilian Eichstetter, dass die in der Fußgängerzone probeweise aufgestellten Werbeschilder, dieses Jahr eine deutliche Besserung in der Reichenstraße zeigen. 

Jürgen Doser verdeutlicht, es werden immer 5-10 % die Verkehrsschilder missachten. 

Der weitere Verlauf ist aufgrund anderweitigen Themen bei Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten zu lesen. 

Beschluss

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, in der Fußgängerzone das Radfahren werktags von 18.00 – 10.00 Uhr zu erlauben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr