Erweiterung der baulichen Nutzung Fl.Nr. 3098 Gemarkung Füssen, Tiroler Str. 39, Fl.Nr. 3098 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens möchte gerne mittelfristig im oberen Teil des Grundstücks ein Haus mit zwei Wohneinheiten für die dauerhafte Wohnnutzung für die beiden Söhne errichten. Derzeit befindet sich in diesem Bereich entgegen der Walddarstellung im Flächennutzungsplan eine große Wiese. 

Die Fläche liegt direkt angrenzend an den bestehenden Siedlungsbereich aber außerhalb des Bebauungszusammenhangs. Eine Erschließung könnte auf Kosten der Eigentümer über das eigene Grundstück erfolgen.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom xx.xx.2024 [noch in Bearbeitung] siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die zur Bebauung vorgesehene Stelle befindet sich im Außenbereich. Das Areal ist topographisch durch den Hangbereich begrenzt. 

Eine Realisierung ist ohne Bauleitplanung nicht möglich. Einzelfälle für solche Planungen mit dem Ziel, einen familiären Bedarf zu decken gab es in der Vergangenheit bereits. 
Zu den klärungsbedürftigen Fragen gehören:

  1. Landschaftsschutzgebiet
Der komplette Stadtteil Ziegelwies liegt innerhalb des LSG. Dies ist nicht sachgerecht, wird sich aber trotz eines Änderungsantrages vor Jahren nicht auf absehbare Zeit ändern. Im Fall der Zulassung werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 

  1. Lage im Baumfallbereich
wurde bereits stellenweise zugelassen, soweit ein Haftungsausschluss im Grundbuch zugunsten des Freistaates Bayern und der Stadt Füssen eingetragen wird. Zudem muss das Haus statisch so bemessen werden, dass es einem umstürzenden Baum standhält. 

  1. Lage in einem geologischen Gefährdungsbereich
Dies wird über ein geologisches Gutachten zu untersuchen sein. Zu klären und zu beurteilen ist die Gefährdung, die sich z. B. durch Steinschlag oder Hangrutsch ergeben kann. Zu prüfen sind evtl. erforderliche Sicherungsmaßnahmen.  

  1. Abstand zum denkmalgeschützten Gebäudebestand
und evtl. dahingehende Anforderungen an die Gestaltung.
Der notwendige Mindestabstand, um den Villencharakter zu erhalten erscheint eingehalten. 
Ob bestimmte gestalterische Anforderungen zu erfüllen sind, ist von den Denkmal-schutzbehörden zu entscheiden. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.09.2024:
Das Vorhaben ist mit der Lage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Ob eine Zulässigkeit über eine Bauleitplanung hergestellt werden kann, erscheint angesichts der Lage fraglich, ist aber ggf. näher zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortetet grundsätzlich die Errichtung eines Wohnhausneubaus mit zwei dauergenutzten Wohnungen für Familienangehörige an der geplanten Stelle. Es wird in Aussicht gestellt, die Grundlage im Wege der Bauleitplanung herzustellen, soweit dies mit den rechtlichen und fachlichen Anforderungen vereinbar ist. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen. 

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr