Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom xx.xx.2024 [noch in Bearbeitung] siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Bei der letzten Beratung erteilte der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss das kommunale Einvernehmen wegen Abweichungen von der Stellplatzsatzung und dem Bebauungsplan zunächst nicht.
Antragstellerseitig wurde nun eine Fotodokumentation der Umgebung am Wolkensteinweg und Schwedenweg erstellt und mitgeteilt:
„Hieraus ist erkennbar, dass der Anlieger am Schwedenweg auch zwei Zufahrten über Eck hat und alle Anlieger am Wolkensteinweg faktisch über die gesamte Grundstücksgrenze auf ihr Grundstück zufahren. Die in der Stellplatzsatzung geforderten Vorbereiche von mind. 3 m zur Straßenkante sind auch nahezu nirgends eingehalten.
In unserer Planung können Sie sehen, dass wir für die 6 Stellplätze definierte Zufahrten (je drei Stellplätze über Schwedenweg und Wolkensteinweg) geplant haben. Wir werden die restlichen Bereiche zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze klar im Belag abgrenzen und auch teilweise begrünen.
Dass alle anderen Anlieger über eine Genehmigungsfreistellung gehen konnten und sich dabei nicht an die Planung gehalten haben, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir aufgrund der umliegenden Ausführungen unsere Planung für angemessen, ja sogar besser halten als die vorgefundenen Ausführungen bei den Nachbarn.“
Für die abweichenden Ausführungen auf den Nachbargrundstücken liegen soweit bisher ersichtlich keine Genehmigungen vor.
Ob es hier zu Anordnungen der Veränderung kommen wird ist noch mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Das Landratsamt Ostallgäu hat bereits angekündigt, dass aus dortiger Sicht für die aktuelle Planung mit detailliertem Nachweis der versiegelten Flächen mit Reduzierungen im Interesse der Wohnraumschaffung eine Zustimmung empfohlen wird.
Diese detailliertere Ausarbeitung steht aktuell noch aus.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.09.2024: Mit dem Planer war vereinbart, dass noch eine Überarbeitung im Detail erstellt werden soll. Diese soll auch auf eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch den Carport verzichten, zumal eine solche Abweichung auch bei den Bezugsfällen nicht gegeben sei. Diese Überarbeitung liegt noch nicht vor.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, soweit ein detaillierte Planung vorgelegt wird, die auf die Versiegelung nicht notwendiger Flächen ian der Nord- und Ostseite verzichtet. Eine Überschreitung der nordseitigen Baugrenze wird nicht zugestimmt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger teilt mit, wenn den anderen dies nicht genehmigt wurde, können wir das ebenfalls nicht genehmigen. Schließlich ist Dr. Martin Metzger der Meinung, dass dem Landratsamt weiterzugeben. Das Landratsamt soll abschließend entscheiden.
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob Grundstücke frei versiegelt oder begrünt werden können.
Armin Angeringer zeigt auf, dass Vorschriften dazu bestehen. Dabei werden die Werte größtenteils voll ausgenutzt. Dementsprechend bestehen keine Spielräume weitere Flächen zu versiegeln. Ferner stellt Armin Angeringer dar, die Stellplatzsatzung schreibt vor, Zufahrten dürfen nicht breiter als sechs Meter sein. Die geplanten Ausführungen weichen davon ab.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, soweit ein detaillierte Planung vorgelegt wird, die auf die Versiegelung nicht notwendiger Flächen an der Nord- und Ostseite verzichtet. Eine Überschreitung der nordseitigen Baugrenze wird nicht zugestimmt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr