Ergänzung zur Vorbescheid: Neubau eines Mehrparteien -Wohnhauses, Luitpoldstr. 9, Fl.Nr. 41/1 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Über das Vorhaben wurde in der letzten Sitzung beraten, der formlosen Anfrage grundsätzlich zugestimmt, aber klargestellt, dass keine Abweichungen von der Baugestaltungssatzung zugelassen werden. 

Es wurde nun eine geänderte Fassadenlösung vorgelegt. Lt. Beschreibung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Reduzierung der Fensteranzahl und -größe insbesondere zur Luitpoldstraße
  • Änderung der erdgeschossigen Fensterformate

Die Ausbildung einer Arkade sei aus folgenden Gründen nicht möglich:

  • Die Grundfläche des Gebäudes ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße, des vom Denkmalschutz verlangten, rückseitigen Grenzabstandes von 5 Metern und dem Ziel, barrierefreien Wohnraum mit einer Aufzugsanlage zu schaffen für vernünftige Wohnungsgrundrisse (kein Gewerbe) zu klein, um zusätzlich noch einen Rücksprung durch eine Arkade anbieten zu können.
  • Eine Arkade mit zwangsläufig und ausschließlich dorthin ausgerichteten Fensteröffnungen einer Wohnung ist für die zukünftigen Bewohner eine kaum zumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre und würde zudem eine mangelnde Belichtung der Räume bedeuten  
  • Die Arkade des benachbarten Gebäudes Nr.7, um dessen Fortführung es bei dem formulierten Wunsch nachvollziehbarerweise geht, endet an der gemeinsamen Grenze mit einer grenzständigen Wand, deren Beseitigung und damit Eingriff in die Statik des benachbarten Hauses nicht vom Nachbarn verlangt werden kann.    

Der zukünftige Zugang zum geplanten Gebäude sei durch Baulast über das Nachbargrundstück Nr. 7 gesichert und werde demzufolge seitlich und nicht unmittelbar vom Gehweg aus erfolgen.  

Zu Fenstern regelt die Baugestaltungssatzung in § 3 Abs. 1: 

Es ist eine Lochfassade mit stehenden regelmäßig angeordneten Fensterformaten sowie überwiegendem Mauerwerksanteil auszubilden, hierbei bildet der Anteil der Fenster einen deutlich untergeordneten Anteil zur Fassade aus.
Im Verhältnis „Öffnung zu Wand“ muss der Wandanteil deutlich überwiegen (Lochfassade definiert sich durch mind. 60 % Fassadenanteil). Der Abstand der Wandöffnungen untereinander und zu den Gebäudeecken muss mindestens eine Fensterbreite und mindestens 75 cm betragen.

Die eingereichten perspektivischen Darstellungen sind nicht bemaßt. Insoweit ist eine exakte Nachprüfung nicht möglich. 

Ergänzt wurde die Planung noch um die Anfrage vom 23.09.2024. Sie beinhaltet hofseitig einen zweigeschoßigen Anbau im nordseitigen Grenzbereich. Nach den vorliegenden Plänen für das Nachbargebäude Hintere Gasse 17 befinden sich dort genehmigte Fenster. Der Anbau ist zwar planungsrechtlich vorstellbar, aber offensichtlich bauordnungsrechtlich nicht umsetzbar. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 07.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für den hofseitigen Anbau. Dieser wird aus bauordnungsrechtlichen Gründen (Brandschutz, Fenstersituation) nicht genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen für die geänderte Fassadenlösung in Aussicht zu stellen, soweit die Baugestaltungssatzung eingehalten und bei der weiteren Planung Arkaden berücksichtigt werden. Dies ist anhand maßhaltiger Pläne nachzuweisen. Eine nochmalige Vorlage im Ausschuss ist erforderlich. Der hofseitige Anbau ist wird schon bauordnungsrechtlich nicht zulässig sein. Auf dessen Weiterverfolgung ist zu verzichten.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson möchte zunächst wissen, wie Leute zum Beispiel mit einem Schubkarren in den Hofraum gelangen. Er ist nicht überzeugt, dass ein einfacher Flur ausreichend ist. Magnus Peresson sieht an dieser Stelle noch Klärungsbedarf.

Dr. Martin Metzger wünscht sich eine Planung mit Arkaden. Gleichzeitig kann Dr. Martin Metzger die Begründung nicht nachvollziehen.

Magnus Peresson informiert über die Gestaltungsbroschüre aus dem Jahre 1970 und spricht an, sich an diesem zu orientieren. 

Armin Angeringer erörtert, dass dieses Buch vorhanden ist. Des Weiteren weist Armin Angeringer hin, dass die Sanierungsziele mit der Schaffung des Sanierungsgebietes westl. Innenstadt teilweise überarbeitet wurden.

Dr. Christoph Böhm geht davon aus, dass der Eingang zum Wohnhaus über fremden Grund verläuft.

Armin Angeringer bejaht und erläutert zusätzlich, dass Geh- und Fahrtrecht liegt uns nicht vor. Im Anschluss äußert Armin Angeringer wir gehen davon aus, dass das Geh- und Fahrtrecht vorhanden ist, insoweit, wird der Zugang über das Nachbargebäude erfolgen.

Christoph Weisenbach legt nahe, wir sollten uns das Geh- und Fahrtrecht vorlegen lassen und moniert, dass im Erdgeschoss keine vernünftige Wohnung durch die Lage am  bestehenden Gehweg entstehen kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, das Einvernehmen kann so nicht erteilt werden. Schlussendlich kann das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, wenn die Gestaltung mit Arkaden angepasst und nochmal dem Ausschuss vorgelegt wird.

Armin Angeringer ergänzt zum Einbau des Zwischenraumes, der nach Aussage des Landratsamtes nicht genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen für die geänderte Fassadenlösung in Aussicht zu stellen, soweit die Baugestaltungssatzung eingehalten und bei der weiteren Planung Arkaden berücksichtigt werden. Dies ist anhand maßhaltiger Pläne nachzuweisen. Eine nochmalige Vorlage im Ausschuss ist erforderlich. Der hofseitige Anbau ist wird schon bauordnungsrechtlich nicht zulässig sein. Auf dessen Weiterverfolgung ist zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 06.11.2024 07:07 Uhr