Bebauungsplan N 19 - Schulen, Einleitung einer vierten Änderung zur Erweiterung des Gymnasiums; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Füssen plant gemeinsam mit dem Landkreis Ostallgäu die Gesamtsanierung und bauliche Erweiterung des staatlichen Gymnasiums in der Dr.-Enzinger-Straße auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339.

Das Gymnasium, bestehend aus dem Hauptgebäude, dem Verwaltungstrakt, sechs Klassentrakten und Dreifachsporthalle soll im Rahmen der Maßnahme einerseits energetisch saniert und andererseits erweitert werden, um langfristig den gestiegenen Raumbedarf decken zu können.

Das Gebäude wurde Anfang der 1980er Jahre ursprünglich als 2-zügiges Gymnasium konzipiert. Über die Jahrzehnte war ein starker Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, sodass die Schule aktuell als 3-zügig definiert ist. Seit der Errichtung wurden aus diesem Grund immer wieder Räume umfunktioniert, optimiert und Flächen für den Unterricht verdichtet. Trotz dieser Maßnahmen ist das Raumangebot auch heute wieder sehr angespannt. 

Mit der Wiedereinführung des G9 soll das Gymnasium dauerhaft als 4-zügige Schule ausgelegt werden. Zusätzlich ist anhand der statistischen Bevölkerungswanderungen für die Stadt Füssen sowie dem Landkreis Ostallgäu künftig mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen. Um diesen Raumbedarf abzubilden, wurde ein Raumprogramm von der Regierung von Schwaben anhand künftiger Schülerentwicklungszahlen erstellt und ein zusätzlicher Flächenbedarf von ca. 40 – 70% gegenüber Bestand ermittelt, welcher dann nach konkreter Erfordernis auch in mehreren Bauabschnitten erstellt werden kann.

Als Ergebnis der baulichen und städtebaulichen Voruntersuchungen wurde dabei eine Erweiterung in Form Aufstockung des Bestandsgebäudes um ein weiteres Geschoss als wirtschaftlichste und flächenschonendste Lösung favorisiert. Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 19 „Schulen“ der Stadt Füssen vom 20.10.1977 erlaubt für diesen Bereich jedoch maximal drei Vollgeschosse mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von höchstens 0,7. Das bestehende, teilweise freigelegte Untergeschoss ist dabei bereits als Vollgeschoss zu bewerten.

Ziel der vierten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans ist daher die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Gebäudeentwurfs. Dies beinhaltet u.a. die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse sowie der Geschossflächenzahl (GFZ) auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339, sodass insgesamt vier Vollgeschosse möglich und zulässig sind.
Die nach Art. 6 BayBO (neu) erforderlichen Abstandsflächen können weitgehend eingehalten werden, mit Ausnahme der Abstandsfläche nach Westen zum Grundstück Fl. Nr. 1338/1 der Berufsschule Ostallgäu. Hier ist eine vollständige Einhaltung der Abstandsfläche aufgrund der Teilung des ehemaligen Gesamtgrundstücks Fl. Nr. 1339 nicht möglich. Die Belange der Belichtung und Belüftung sowie des Brandschutzes wurden in der städtebaulichen Voruntersuchung jedoch sorgfältig geprüft und werden auch bei einer Überschreitung der Abstandsfläche nach Westen als vertretbar eingestuft.
Geplanter Beginn der Baumaßnahmen ist Juni 2026 – die Maßnahmen sollen bis zum September 2030 abgeschlossen sein. Vorbereitende Maßnahmen, wie das Aufstellen von Containerprovisorien, sind bereits ab Juli 2025 vorgesehen.


Lage und Größe des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Füssen, westlich der Augsburger Straße (Bundesstraße B 16), und ist über die Dr.-Enzinger-Straße von Norden und den Taxisweg von Süden erschlossen. Der Geltungsbereich der vierten Änderung des Bebauungsplans umfasst das gesamte Grundstück Fl. Nr. 1339 mit dem bestehenden Gymnasium, dem Verwaltungstrakt und der Turnhalle sowie einen Teilbereich der Dr.-Enzinger-Straße auf Fl. Nr. 1343. Die Gesamtfläche beträgt etwa 1,35 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Lageplan (unmaßstäblich) mit einer schwarzen, unterbrochenen Linie markiert.


Verfahren nach § 13a BauGB

Die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Schulen“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers und die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt unter 20.000 m². Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB sind somit erfüllt.

Aufgrund des vereinfachten Verfahrens wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 zu den verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen. Eine überschlägige Betrachtung der Umweltbelange soll jedoch in der Planbegründung erfolgen. Ebenso ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.


Aufstellungsbeschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt auf Grundlage des § 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Schulen“ im Verfahren nach § 13a BauGB.

Die Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19 „Schulen“ vom 20.10.1977 werden nach Inkrafttreten der Änderung im gekennzeichneten Bereich vollständig durch die neuen Festsetzungen ersetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Gebäudeentwurfs von F64 Architekten aus Kempten einen Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans (durch das Büro Raumsequenz aus Memmingen) ausarbeiten zu lassen und nach weiterer Billigung im Gremium die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Lageplan mit Geltungsbereich zur vierten Änderung

































Lageplan - unmaßstäblich

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 - Schulen im Verfahren nach § 13a BauGB. Ziel ist die Erweiterung des Gymnasiums in Form einer Aufstockung. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Flur Nr. 1339 Gmkg. Füssen, sowie den nördlich angrenzenden Abschnitt der Dr.-Enzinger-Straße (Fl.Nr. 1343/T).

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 - Schulen im Verfahren nach § 13a BauGB. Ziel ist die Erweiterung des Gymnasiums in Form einer Aufstockung. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Flur Nr. 1339 Gmkg. Füssen, sowie den nördlich angrenzenden Abschnitt der Dr.-Enzinger-Straße (Fl.Nr. 1343/T).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage zum Bebauungsplan N 19 (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr