Abbruch und Wiederaufbau Werkstatt mit Aufstockung von vier WE und Anbau Wagenpflege, Umbau 1.OG von einer zu drei WE und Ausbau DG mit Teildachanhebung zu einer WE, Kemptener Straße 26, Fl.Nr. 760/9 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschliessend 6.3.9

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.11.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Antrag wurde auf Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Im Augenblick liegen dazu die formalen Voraussetzungen noch nicht vor, da der Bebauungsplan zwar als Satzung beschlossen wurde, aber noch keine Rechtskraft erlangt hat. Hintergrund ist eine noch nicht abgeschlossene Klärung in Zusammenhang mit dem Durchführungsvertrag (Konsequenz: Überleitung in das Genehmigungsverfahren).

Unabhängig davon hat das Landratsamt Ostallgäu empfohlen, die Emissionssituation im Baugenehmigungsverfahren prüfen zu lassen und im Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde bei der Beratung über den Bebauungsplan der Wunsch geäußert, die Außenanlagengestaltung noch einmal vorgelegt zu bekommen. 

Bei der Geschoßigkeit des Mittelbaus scheint der Bebauungsplaner angenommen zu haben, dass nur zwei rechnerische Vollgeschoße vorliegen. Der Antrag entspricht aber insoweit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der wiederum die explizite Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Insofern ist der Antrag als plankonform einzustufen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.11.2024:
Die bauaufsichtliche Prüfung des Vorhabens erscheint nach wie vor geboten. Hinsichtlich der Emissionen ist noch eine Betriebsbeschreibung der gewerblichen Anlagen und Tätigkeiten notwendig. Nach vorläufiger Einschätzung wird das Vorhaben aber ggf. unter Auflagen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr