Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 10.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.09.2024 sowie den Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Die Bauleitplanung Wörther Straße, bestehend aus der 49. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung) und dem Bebauungsplan (Satzung, Planzeichnung und Begründung), jeweils in der Fassung vom 10.09.2024 sowie die bereits vorliegenden, umweltrelevanten Stellungnahmen wurden in der Zeit vom Montag, 14.10.2024 bis Freitag, 15.11.2024 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Entwürfe im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Nach dem Vorentwurf wurde zunächst der Neubau der Kindertagesstätte aus der Planung herausgenommen und diese auf die Sicherung des Bestandes beschränkt. Insbesondere seitens des Landratsamts Ostallgäu wurde auch insoweit ein Widerspruch zum Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms gesehen.
Die zwischenzeitliche weitere Überprüfung von Standortalternativen für eine Kindertagesstätte führte noch zu keinem abschließenden Ergebnis. Dies spricht dafür, den ursprünglich angedachten Standort an der Turnhalle doch weiterzuverfolgen. In Betracht kommt auch, eine mögliche Erweiterung z. B. auch für Vereinszwecke zu nutzen. Die festzusetzende Art der baulichen Nutzung könnte damit in allgemeinerer Form als Fläche für den Gemeinbedarf belassen bleiben.
Die Abwägung befindet sich noch in der Ausarbeitung und liegt bis zur nächsten Sitzung am 11.03.2025 vor.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Entwurf des Bebauungsplanes an einer Erweiterung des Sporthallengebäudes festzuhalten. Die zulässige Art der baulichen Nutzung soll im Erweiterungsbereich als Gemeinbedarfsfläche ohne die Beschränkung auf Kindertagesstätte festgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm möchte wissen, wo das Vereinsheim entstehen soll.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, das Vereinsheim entsteht wie in der Planzeichnung eingezeichnet und ergänzt, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde verkleinert.
Dr. Christoph Böhm ergänzt, im Kleingedruckten war zu lesen, dass die Verwaltung an dieser Stelle einen Kindergarten errichten möchte, weil es keine anderen Möglichkeiten gibt. Dabei habe Herr Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt es gibt die Möglichkeit diesen im Pitzfeld zu errichten. Weiter stellt Dr. Christoph Böhm infrage, ob Zuschüsse für den Kindergarten wie von Herrn Angeringer für den Kindergarten St. Gabriel dargestellt, erhalten werden können.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt an im Bereich Pitzfeld sind die Grundstücke noch nicht final geklärt. Deswegen ist diese Umrahmung des Sportareals wichtig, um die derzeitige Bebauung zu sichern.
Dr. Christoph Böhm betont ein Sportheim ist ein Schritt Richtung Kindergarten, der von der Regierung von Schwaben abgelehnt wurde, da keine neuen Siedlungspunkte im Außenbereich entstehen sollen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, es entsteht kein Wohnungsbau folglich ebenfalls keine Zersiedelung. Planungshoheit für einen Bebauungsplan besitzt die Stadt.
Dr. Christoph Böhm erwidert, nur da, wo sie planen darf.
Armin Angeringer teilt mit, durch den Bebauungsplan ist der Bereich kein Außenbereich mehr.
Beschluss 1:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Entwurf des Bebauungsplanes an einer Erweiterung des Sporthallengebäudes festzuhalten. Die zulässige Art der baulichen Nutzung soll im Erweiterungsbereich als Gemeinbedarfsfläche ohne die Beschränkung auf Kindertagesstätte festgesetzt werden.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Entwurf des Bebauungsplanes an einer Erweiterung des Sporthallengebäudes festzuhalten. Die zulässige Art der baulichen Nutzung soll im Erweiterungsbereich als Gemeinbedarfsfläche ohne die Beschränkung auf Kindertagesstätte festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Dokumente
BBP Wörther Straße E geändert Planzeichnung (.pdf)
Datenstand vom 14.03.2025 08:57 Uhr