49. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Weißensee Wörther Straße; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung, Billigung des geänderten Entwurfes und Verfahrensbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.02.2025 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 10.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.09.2024 sowie den Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die Bauleitplanung Wörther Straße, bestehend aus der 49. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung) und dem Bebauungsplan (Satzung, Planzeichnung und Begründung), jeweils in der Fassung vom 10.09.2024 sowie die bereits vorliegenden, umweltrelevanten Stellungnahmen wurden in der Zeit vom Montag, 14.10.2024 bis Freitag, 15.11.2024 im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Entwürfe im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die zwischenzeitliche weitere Überprüfung von Standortalternativen für eine Kindertagesstätte führte noch zu keinem abschließenden Ergebnis. Dies spricht dafür, den ursprünglich angedachten Standort an der Turnhalle doch weiterzuverfolgen. In Betracht kommt auch, eine mögliche Erweiterung z. B. auch für Vereinszwecke zu nutzen. Die festzusetzende Art der baulichen Nutzung könnte damit in allgemeiner Form als Fläche für den Gemeinbedarf belassen bleiben. 

Die Abwägung befindet sich noch in der Ausarbeitung und liegt bis zur nächsten Sitzung am 11.03.2025 vor.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes an einer Erweiterung des Sporthallengebäudes festzuhalten. Die zulässige Art der baulichen Nutzung soll als Gemeinbedarfsfläche ohne die Beschränkung auf Kindertagesstätte festgesetzt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes an einer Erweiterung des Sporthallengebäudes festzuhalten. Die zulässige Art der baulichen Nutzung soll als Gemeinbedarfsfläche ohne die Beschränkung auf Kindertagesstätte festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Dokumente
FNP Wörther Straße V Planzeichnung (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2025 08:57 Uhr