Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der Bebauungsplan sieht in dem Bereich nur einen eingeschoßigen Erweiterungsbau des Hotels vor, aber kein freistehendes Gebäude mit drei Geschoßen. Vor ein paar Jahren wurde aber bereits eine Änderung in Aussicht gestellt, wenn ein geeignetes Konzept vorgelegt wird, das nicht in einem betrieblichen Konflikt mit der Hotelnutzung steht.
Bei einem Personalhaus wird dies dem Grunde nach anzunehmen sein.
Eine Baugenehmigung wird in dem Umfang nicht über Befreiungen zu erreichen sein, sondern eine Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich.
Hinsichtlich der vertretbaren Größe ist eine weitere Abstimmung erforderlich. Aktuell liegt nur ein Lageplangrundriss vor, sowie die Aussage, dass es sich um einen dreigeschoßigen Baukörper handeln soll. Bei der Außengestaltung sei eine Lamellenfassade vor Loggien angedacht.
Der Bestandsbau ist zweigeschoßig zzgl. Dachgeschoß. Der Neubau wird sich aus städtebaulichen Gründen an dessen Breite und Höhe zu orientieren haben, womit eine Reduzierung die Folge sein muss, zumal der Baukörper nordseitig frei einsehbar sein wird.
Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Besucherstellplätze sind nicht eingezeichnet; sie sind aber auch bei Personalwohnungen in einem gewissen Umfang erforderlich. Um wie viele Wohnungen es sich handeln soll liegt noch keine Aussage vor.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben ist nur auf der Grundlage von Befreiungen nicht genehmigungsfähig. Schon bei der zulässigen Art der baulichen Nutzung sind bisher nur Wohnungen für den Betriebsinhaber und den Betriebsleiter als Ausnahme festgesetzt. Wohnungen für weitere Betriebsangehörige sind gar nicht erfasst. Die maximale Größe etc. kann dann mit der Änderung des Bebauungsplans festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, eine Zustimmung zum Neubau eines Personalwohnhauses auf dem Grundstück grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Hinsichtlich der anfallenden Kosten der erforderlichen Bauleitplanung durch den Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Größe des Neubaus ist hinsichtlich der Höhe und Breite an der des Bestandsbaus zu orientieren. Frei anfahrbare Besucherstellplätze sind in ausreichendem Umfang mit einzuplanen.
Diskussionsverlauf
Andreas Eggensberger möchte wissen, wieso eine gewisse Abhängigkeit bestehen muss. Zusätzlich erkundigt er sich, ob die vorgelegte Ansicht eine Planung oder ein Bebauungsplan ist.
Armin Angeringer zeigt auf, das ist der Bebauungsplan.
Jürgen Doser erwartet weitere Informationen zum Konzept, sowie eine Abstimmung der beiden Eigentümer.
Vorsitzender Christian Schneider unterstreicht, das Vorhaben soll zurückgestellt werden, bis die offenen Fragen geklärt sind.
Christoph Weisenbach wünscht sich Informationen zur Sicherung der Nutzung und möchte wissen, was für ein Personalhaus geplant ist.
Dr. Martin Metzger erachtet eine vertragliche Sicherung der Nutzung und Anpassung der Gestaltung an das bestehende Gebäude als notwendig.
Dr. Christoph Böhm möchte wissen, wo der aufgezeigte Referenzbau besteht.
Armin Angeringer gibt wieder, darüber sind ihm keine genauen Informationen bekannt und schildert die aufgezeigten Möglichkeiten.
Dr. Martin Metzger legt schlussendlich nahe, für die weitere Beurteilung ist eine vertragliche Regelung, Verkleinerung des geplanten Gebäudes und eine gestalterische Anpassung notwendig.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Entscheidung zum Neubau eines Personalwohnhauses auf dem Grundstück zurückzustellen. Zu klären ist, ob der Bau mit dem Eigentümer und Betreiber des benachbarten Hotels abgestimmt ist. Hinsichtlich der anfallenden Kosten der erforderlichen Bauleitplanung durch den Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Größe des Neubaus ist hinsichtlich der Höhe und Breite an der des Bestandsbaus zu orientieren. Frei anfahrbare Besucherstellplätze sind in ausreichendem Umfang mit einzuplanen. Die Nutzung ist rechtlich zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2025 10:24 Uhr