Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Zweckverbandes vom 04. Juni 2024 wurde eine Erhöhung der Pro-Kopf-Förderung für die Volkshochschule (VHS) auf 1,50 Euro im Jahr 2025 und 2,00 Euro im Jahr 2026 empfohlen.
Der Stadtrat hat am 25.06.2024 die Erhöhung mit Auflagen beschlossen.
Verweis auf Sitzungsvorlage vom 25.06.2024:
Dieser Beschluss war an sieben Auflagen geknüpft, unter anderem die Fusion zur VHS Ostallgäu. Die VHS Ostallgäu Mitte hat jedoch mitgeteilt, dass eine Fusion frühestens 2027 möglich ist. Zudem wurde die Einstellung einer 20-Stunden-Stelle durch den Stadtrat abgelehnt.
Beschlossen wurde zudem die Auflage, nur auf 2,00 Euro pro Einwohner, wenn Fokusthema Fusion „Volkshochschule Ostallgäu“ ist. Ist es nun nicht, daher müssen die 2,00 Euro nochmals beschlossen/debattiert werden. Im Jahr 2026 soll der Fusionswille erneut geprüft werden.
Zudem beantragt die VHS Füssen die Genehmigung einer Minijob-Stelle zur Unterstützung der Organisation der Außenstellen in Pfronten und Nesselwang. Die Kosten betragen 556 Euro pro Monat (zzgl. Nebenkosten) und können durch die erhöhte Pro-Kopf-Förderung finanziert werden. Die Stelle soll Aufgaben in der Akquise von Räumen, Dozenten und Teilnehmenden übernehmen sowie den Kontakt zu den Bürgermeistern pflegen. Zusätzlich soll die Person über Kenntnisse im Bereich Social Media verfügen, um die VHS in der Region stärker bei der jüngeren Generation zu positionieren.
Vorteile der Minijob-Stelle:
Höhere Verbindlichkeit: Fest angestellte Person mit klar definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Höhere Zuverlässigkeit: Stetige Betreuung der Außenstellen.
Nachhaltigkeit: Möglichkeit zur Einarbeitung in Verwaltungsprogramme und perspektivische Übernahme der VHS-Leitung.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat hält am Beschluss fest, für 2025 den Erwachsenenbildungszuschuss (Pflichtaufgabe) zur VHS Füssen e.V. auf 1,50 Euro pro Einwohner zu erhöhen.
- Der Stadtrat stellt fest, dass eine Fusion in 2025 und 2026 nicht kommen wird und nimmt zur Kenntnis, dass erneute Verhandlungen in 2027 stattfinden wird, was Grundlage zur Erhöhung auf 2,00 Euro pro Einwohner war.
Unabhängig davon muss die VHS mit soliden Finanzmitteln (Pflichtaufgabe) ausgestattet sein, um handlungsfähig zu sein, daher bleibt der Stadtrat dabei, den Erwachsenenbildungszuschuss (Pflichtaufgabe) zur VHS Füssen e.V. auf 2,00 Euro pro Einwohner im Jahr 2026 zu erhöhen.
Optional/Alternativ: Somit beschließt der Stadtrat für das Jahr 2026 den Erwachsenenbildungszuschuss (Pflichtaufgabe) zur VHS Füssen e.V. auf 1,50 Euro pro Einwohner zu belassen. Die Erhöhung auf 2,00 Euro pro Einwohner wird im Jahr 2026 geprüft, ob neue Fusionsverhandlungen geführt wurden.
- Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt für die angemieteten Räume der VHS in 2025 keine Mieterhöhung umzusetzen und erst für 2026 zu prüfen.
- Die VHS Füssen erhält die Genehmigung zur Einrichtung einer Minijob-Stelle zur Unterstützung der Außenstellen Pfronten und Nesselwang, sofern die Stelle im Haushalt der VHS berücksichtigt ist, die Finanzierung gesichert ist und keine Haushaltschieflage entsteht.
- Die VHS Füssen wird beauftragt, im Stadtrat über die Entwicklung am Jahresende 2025 zu berichten.
Beschluss
- Der Stadtrat hält am Beschluss fest, für 2025 den Erwachsenenbildungszuschuss (Pflichtaufgabe) zur VHS Füssen e.V. auf 1,50 Euro pro Einwohner zu erhöhen.
- Der Stadtrat stellt fest, dass eine Fusion in 2025 und 2026 nicht kommen wird und nimmt zur Kenntnis, dass erneute Verhandlungen in 2027 stattfinden wird, was Grundlage zur Erhöhung auf 2,00 Euro pro Einwohner war.
Unabhängig davon muss die VHS mit soliden Finanzmitteln (Pflichtaufgabe) ausgestattet sein, um handlungsfähig zu sein, daher bleibt der Stadtrat dabei, den Erwachsenenbildungszuschuss (Pflichtaufgabe) zur VHS Füssen e.V. auf 2,00 Euro pro Einwohner im Jahr 2026 zu erhöhen.
Optional/Alternativ: Somit beschließt der Stadtrat für das Jahr 2026 den Erwachsenenbildungszuschuss (Pflichtaufgabe) zur VHS Füssen e.V. auf 1,50 Euro pro Einwohner zu belassen. Die Erhöhung auf 2,00 Euro pro Einwohner wird im Jahr 2026 geprüft, ob neue Fusionsverhandlungen geführt wurden.
- Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt für die angemieteten Räume der VHS in 2025 keine Mieterhöhung umzusetzen und erst für 2026 zu prüfen.
- Die VHS Füssen erhält die Genehmigung zur Einrichtung einer Minijob-Stelle zur Unterstützung der Außenstellen Pfronten und Nesselwang, sofern die Stelle im Haushalt der VHS berücksichtigt ist, die Finanzierung gesichert ist und keine Haushaltschieflage entsteht.
- Die VHS Füssen wird beauftragt, im Stadtrat über die Entwicklung am Jahresende 2025 zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 16:44 Uhr