Vorstellung der aktuellen Planung: Zentraler Omnibusbahnhof Füssen (ZOB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.02.2025 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Projektbeschreibung:
Neubau eines barrierefreien Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Füssen


Fahrgäste Busbahnhof 2024: 1.977.622 
Bedeutet pro Tag rund 5.400 Fahrgäste die am Busbahnhof ein/aus/umsteigen. 
 
Einleitung – Projektskizze: 
Die Stadt Füssen plant den Neubau eines barrierefreien Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) mit einer Park & Ride (P&R) Anlage, sowie einer Bike & Ride (B&R) Anlage mit einem öffentlichen WC. 
Der gesamte Ausbau erfolgt in barrierefreier Bauweise in Abstimmung mit den entsprechenden Stellen des Landratsamt Ostallgäu und den ÖPNV Betrieben (RVA&RBA). 
Die Maßnahme ist ein komplett barrierefreier Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und stellt keine Sanierungsmaßnahme und/oder Ersatzmaßnahme dar.   
  
Städtebau
Die klare Abkantung des Von-Freyberg-Parks zum bestehenden Bahnhofsgebäude wird durch den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) aufgelöst. 
Die Überdachungen reihen sich im Sägezahnmuster entlang der Bahnhofsstraße auf und sorgen durch ihre Leichtigkeit für die Verzahnung der beiden städtischen Elemente. 
 
Der ZOB Neubau wird/soll folgendes beinhalten

Neubau von 5 barrierefreien Bushaltestellen á 21 Meter (Sägezahn)
Die Berücksichtigung der Belange behinderter und mobilitätsbeeinträchtigter Personen (gesetzliche Fördervoraussetzung) wird über die Vorlage einer Stellungnahme des/der Behindertenbeauftragte/n nachgewiesen.
  • Neubau von 20 Park & Ride Stellplätze
  • Neubau von 60 Bike & Ride Stellplätze inkl. PV-Anlage
        • Neubau von 4 Anruf-Sammel-Taxi (AST) Parkplätzen 
        • Vorsehung digitaler Fahrgastinformationsanlagen auf Bussteigen 
        • Bayern WLAN im gesamten ZOB Bereich
        • Ein Eingriff in den Freybergpark ist nicht vorgesehen 
        • Sanierung WC-Anlage mit neuer PV-Anlage 
  
Unsere Materialien/Anforderungen an den Neubau: 
  • Der Ausbau soll insgesamt barrierefrei gestaltet werden. 
  • Die barrierefreien Sägezahn Bushaltestellen sollen gepflastert (lose Verlegung) werden
  • Die Fahrbahn/-spur soll asphaltiert werden 
  • Der neue Fuß- und Radweg soll asphaltiert werden
  • Der Bushaltebereich ist im Bereich der Busse zu betonieren 
  • Die Wendeplatte für die Busse ist zu betonieren
  • Die 20 Park & Ride Parkplätze sollen in wassergebundener Decke gebaut werden 
  • Die 60 Bike & Ride Parkplätze sollen mit den Anlagen der Deutschen Bahn gebaut werden
  • Die digitalen Fahrgastinformationsanlagen werden mit Leerrohren vorgesehen und zu ggb. Zeit von der RVA und/oder Deutschen Bahn installiert und betrieben
  • BayernWlan ist für den gesamten Wartebereich vorgesehen
 
 
Mögliche Förderkulissen laut BayGVFG:
Die Stadt Füssen befindet sich im Stabilisierungshilfeprogramm und beantragt gesonderte/erhöhte Fördermittel. 
 
Barrierefreie Bushaltestelle:
Beim barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen (ohne Fahrgastunterstand) können 
maximal 3.000 Euro pro notwendigen Meter zuwendungsfähige Baukosten gefördert werden. 
Pro Fahrgastunterstand können maximal 13.000 € zuwendungsfähige Baukosten gefördert werden. 
 
Park & RIDE Förderung: 
Bei ebenerdigen PKW-Abstellplätzen können max. 6.000 € zwf. Kosten je Stellplatz gefördert werden. 
 
BIKE & RIDE Förderung: 
Je überdachtem Fahrradabstellplatz können max. 1.200 € zwf. Kosten gefördert werden. 
Siehe hierzu auch die beiliegende Anlage „Höchstwerte zur Ermittlung der zwf. Kosten“. Der Regelfördersatz bei Zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestellen, sowie bei Umsteigeanlagen an Haltestellen des ÖPNV für neue Fördervorhaben ab 2023 beträgt 75 % nach dem BayGVFG.
Die Komplementärförderung aus den Bike- & Ride-Sondermitteln sieht für Neuvorhaben ab 2023 wie folgt aus: 
Für Kleinstmaßnahmen (unter 100.000 € zuwendungsfähiger Kosten) werden zusätzlich 15 % der zuwendungsfähigen Kosten und für kleinere Maßnahmen (100.000 € bis 2.500.000 €) werden zusätzlich 10 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. 
Für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten über 2.500.000 € wird die Förderung um 5 % aus B&R-Sondermitteln aufgestockt. 
Die höchstmögliche Gesamtförderung von bis 90 % der zuwendungsfähigen Kosten wird damit für Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV voll ausgeschöpft. 
 
Bei Überschreitung von 100.000 € zwf. Kosten könnte eventuell auch eine Komplementärförderung nach BayFAG möglich sein. 
Dies müsste jedoch im Einzelfall von uns mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat abgeklärt werden. 
Der Regelfördersatz bei einer Förderung nach BayFAG beträgt 5 %. 
Maximal ist jedoch ein Gesamtfördersatz (BayGVFG + BayFAG) von 90 % zulässig, sodass mindestens 10 % Eigenanteil beim Antragsteller verbleiben.
 
Kosten: 
Wie eingangs erwähnt beliefen sich die ursprünglich geplanten/rechnerischen Kosten auf dem eingestellten Wettbewerbsmodell auf rund 7.7 Millionen Euro (2020/2021) zzgl. Radparkplätze. 

Die reduzierte Variante mit dem im o.g. Sachvortrag genannten Parametern beläuft sich auf rund 2,9 Millionen Euro und somit um rund 5 Millionen Euro günstiger als die Ursprungsplanung. 
Abzüglich Förderungen verbleiben rund 2.5 Millionen Euro bei der Stadt und dies auf 3 Haushaltsjahre aufgeteilt. (2026/2027/2028/2029).

Folgende Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant: 
Im Haushalt 2025 sind Planungsleistungen in Höhe von 100.000 Euro berücksichtigt. 

      Planung 2025            = 100.000 Euro
  1. Bauabschnitt 2026 = 700.000 Euro
  2. Bauabschnitt 2027 = 800.000 Euro
  3. Bauabschnitt 2028 = 650.000 Euro 
  4. Bauabschnitt 2029 = 700.000 Euro

Fazit:
Somit ist eine ausreichende Finanzierung gesichert und die eingeplanten Eigenanteile aktuell über den notwendigen Mitteln eingeplant. 

Zudem wird der Eingriff in den benachbarten Freybergpark planerisch unterlassen, bzw. werden nach Fertigstellung des Wartebereichs ZOB nur die Bereiche der Wegegestaltung optimiert. (Stichwort: „Trampelpfad“ wird zum ordentlichen Weg“) Diese „Trampelpfade“ sind bei Veranstaltungen immer problematisch.  



Lösungsvorschläge - Alternativen:







Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Kostenreduzierung von 7.718.000 Euro (Stand 2022) auf rund 3.000.000 Euro (Stand 2025). 
Kostenreduktion von rund 5 Millionen Euro. 
Haushaltsansatz für die Jahre 2026-2028 bereits im Haushalt mit 2.694.000 Euro eingeplant, Planung 2029 erfolgt im Dezember 2025.  




Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet die Reduzierung des neuen ZOB wie im o.g. Sachvortrag vorgestellt. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung die Planungsleistungen auszuschreiben, zudem wird die Verwaltung ermächtigt die Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen, mit anschließender Bekanntgabe im zuständigen Gremium. Die Ausführungsplanung ist dem Gremium zur Beschlussfassung vorzustellen. Die Haushaltsmittel für den Neubau ZOB sind in den Haushalten fortführend einzuplanen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet die Reduzierung des neuen ZOB wie im o.g. Sachvortrag vorgestellt. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung die Planungsleistungen auszuschreiben, zudem wird die Verwaltung ermächtigt die Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen, mit anschließender Bekanntgabe im zuständigen Gremium. Die Ausführungsplanung ist dem Gremium zur Beschlussfassung vorzustellen. Die Haushaltsmittel für den Neubau ZOB sind in den Haushalten fortführend einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Einige  Diskussionen gab es rund um die Planungen des ZOB: Gedanken gab es zur Fahrradlenkung, die leider nur im Bereich des ZOB geführt wird  und die Parkplatzsituation.
Angeregt wurde auch eine Ladestation für E-Autos.  Die finanziell angespannte Situation der Stadt waren ebenfalls Bestandteil der Diskussion; letztlich gab es Lob für die Planung des zukunftsorientieren ZOB´s.

 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet die Reduzierung des neuen ZOB wie im o.g. Sachvortrag vorgestellt. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung die Planungsleistungen auszuschreiben, zudem wird die Verwaltung ermächtigt die Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen, mit anschließender Bekanntgabe im zuständigen Gremium. Die Ausführungsplanung ist dem Gremium zur Beschlussfassung vorzustellen. Die Haushaltsmittel für den Neubau ZOB sind in den Haushalten fortführend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Dokumente
Bike + Ride (B+R) Präsentation (.pdf)
BikeRideOffensive Füssen-FahrradAbstellanlagen Südwest 07.01.2025_mBPlan (.pdf)

Datenstand vom 10.04.2025 15:28 Uhr