Zwischenstand Kommunale Wärmeplanung (KWP) Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 27.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes (Punkt 4.1.11) hat die Stadt Füssen durch Antragstellung im Herbst 2023 die Möglichkeit genutzt, sich eine 100%-ige Förderung für die Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans zu sichern. Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides Ende Oktober 2024 konnte daraufhin das Institut für Energietechnik aus Amberg mit der Ausarbeitung des Wärmeplans für das Stadtgebiet beauftragt werden. Auf Planungsebene ist die kommunale Wärmeplanung zwischen dem Instrument eines Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan einzuordnen. Die Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) die als Bundesgesetze seit dem 01.01.2024 gelten. Die Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans löst somit kein früheres Inkrafttreten der Fristen des Gebäudeenergiegesetztes (§ 71 GEG) aus.
Kommunale Wärmeplanung in Bayern
Gemäß der bayerischen Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung
energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), das am 02.01.2025 in Kraft getreten ist, sind Städte und Gemeinden planungsverantwortliche Stellen im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes. Somit ist die Stadt Füssen nun auch auf Landesebene verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Bisherige Aktivitäten
- Bestandsanalyse zum Wärmebedarf im Stadtgebiet – abgeschlossen
Potentialanalyse zu Wärmequellen im Stadtgebiet – abgeschlossen
Weiteres Vorgehen und Zeitplan
- Aufstellung und Definition von Zielszenarien und Entwicklungspfaden – 2.Quartal 2025
- Aufstellung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs - 2. – 3.Quartal 2025
- Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung Füssen vs. im Herbst 2025
Vertreter vom Institut für Energietechnik werden in der heutigen Sitzung den aktuellen Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung sowie die Herleitung der Auswahl der Fokusgebiete anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vorstellen und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis
Anlage
Präsentation Zwischenstand KWP-Stadt Füssen
Dokumente
Zwischenstand_kWP_Füssen_05_2025 (.pdf)
Datenstand vom 27.05.2025 15:09 Uhr