Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 26.11.2019 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ beschossen. Ziel ist, die Pony- und Pferderanch nördlich von Brand planungsrechtlich zu sichern. Damit kann der bestehende Betrieb in seiner Existenz gesichert werden und Klarheit über Umfang und Qualität der Einrichtung zu schaffen.
Durch den Bebauungsplan ist die Möglichkeit gegeben, städtebaulich-ordnend einzugreifen und wichtige Konfliktpunkte, insbesondere naturschutzfachliche bzw. wasserrechtliche Belange, zu lösen sowie einen klaren Rahmen für die bauliche Entwicklung vorzugeben.
Da die Flächen im Flächennutzungsplan bislang als Moorgebiet dargestellt sind, wird im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
In seiner Sitzung am 13.10.2020 hat der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen den Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 13.10.2019 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen weiterer Beratungen wurde eine Umplanung mit Verzicht auf den zweiten Reitplatz gefordert und eine Ausrichtung des Betriebs auf maximal 7 Großvieheinheiten bzw. 9 Tiere festgelegt. Diese wurde vorgenommen und ein reduzierter Vorschlag liegt als Entwurf vor. Die Zahl der Tiere wird im städtebaulichen Vertrag geregelt; im Bebauungsplan ist dies mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht direkt möglich, sondern nur indirekt über die maximale Größe des Stallbaus u. ä..
Hinsichtlich der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung ist es dennoch geboten, eine entsprechende Abwägung vorzunehmen (siehe Anlage im Ratsinformationssystem) und die Eingaben zu beantworten.
Beschlussvorschlag
- Abwägung mit Einzelbeschlüssen gemäß Anlage.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 28.02.2023.
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach Beschlussfassung durch den Stadtrat und Abschluss des städtebaulichen Vertrages durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Siehe dazu Anmerkungen zu TOP 6!
Beschluss 1
- Abwägung mit Einzelbeschlüssen gemäß Anlage.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 28.02.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Beschluss 2
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat und nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Dokumente
01b 230228 E BP Brand-Mühlbach PLAN (.pdf)
01c 230228 E BP Brand-Mühlbach TEXT (.pdf)
01d 230228 E BP Brand-Mühlbach UB (.pdf)
230320_TÖB 1-Abwägung-BP OEFFTL (.pdf)
Datenstand vom 02.10.2024 16:36 Uhr