Auf den Sachverhalt und die Sitzungsvorlage des vorherigen Tagesordnungspunktes Kindergartengebührensatzung städtischer Kindergarten Zwergenburg in Hopfen am See wird verwiesen.
Für die Anpassung der Betreuungsgebühren ist die Kindergartengebührensatzung vom 26.07.2023 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:
„Erste Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee
(Kindergartengebührensatzung)
Die Stadt Füssen erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:
§ 1 Änderungen
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung) vom 26.07.2023 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
§ 4
Höhe der Besuchsgebühr
(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres
bei einer täglichen
Buchungszeit von
mehr als 3 bis 4 Stunden 180,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 190,00 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 200,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Ein Jahr später tritt dann die Zweite Änderungssatzung wie folgt in Kraft:
„Zweite Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee
(Kindergartengebührensatzung)
§ 1 Änderungen
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung) vom 26.07.2023, zuletzt geändert am 18.12.2024, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
§ 4
Höhe der Besuchsgebühr
(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres
bei einer täglichen
Buchungszeit von
mehr als 3 bis 4 Stunden 200,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 210,00 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 220,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. September 2026 in Kraft.