Dr. Christoph Böhm bittet um Auskunft, um welche Satzung es sich handelt.
Armin Angeringer gibt wieder, es handelt sich um die geltende Satzung nach § 22 BauGB.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Entstehung von mehr als sechs Wohnungen ist durch die Satzung ausgeschlossen. Schließlich muss der Antrag um eine Wohnung reduziert werden. Eine Möglichkeit der Ausnahme, Abweichung ist aufgrund der Satzung nicht möglich. Zugleich muss die fehlende Stellplatzberechnung noch vorgelegt werden. Ansonsten kann das kommunale Einvernehmen erteilen werden.
Dr. Christoph Böhm empfindet die sehr große Gaube als unästhetisch.
Armin Angeringer stellt die Gaube im Bestand in der Planzeichnung dar und betont, letztendlich ist das eine Frage des Verhältnisses.
Magnus Peresson spricht sich gegen die Gestaltung der Gaube aus und kritisiert, dem Bauausschuss sei die Ästhetik eines Hauses unwichtig.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter zweifelt an der Aussage, wie Herr Peresson ein gesamtes Gremium infrage stellen kann.
Magnus Peresson verdeutlicht, es handelt sich um Bautechnik.
Thomas Scheibel empfindet es sei eine rote Linie überschritten.
Magnus Peresson betont, die rote Linie überschreite er gerne, wenn das sein muss.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schlichtet und legt nahe, in diesem Fall ist das die Entscheidung des Landratsamtes. Wir sollten nicht über Themen sprechen, die uns nichts angehen. Der Bauausschuss kann nicht darüber entscheiden, worüber wir nicht entscheiden dürfen. Wir müssen uns nichts anmaßen, was das Landratsamt zu entscheiden hat.
Magnus Peresson wendet ein, mit der Erteilung des Einvernehmens winken wir die Bauvorhaben immer durch. Das Landratsamt wird dabei nichts ändern.
Dr. Christoph Böhm gibt wieder, wir beziehen uns auf die Satzung der Stadt Füssen, welche unser geltendes Recht ist.
Jürgen Doser empfindet Verständnis für die eine Seite. Trotzdem unterstützt er die Weiterentwicklung, durch Dachgeschossausbauten mit einer Nachverdichtung neue Wohnflächen zu schaffen. Ebendarum stellt sich Jürgen Doser die Frage, ob die Satzung noch zeitgemäß ist.
Dr. Martin Metzger stellt dar, dass eine Wohnung zu viel geplant ist. Aus diesem Grund kann den Bauherren die Empfehlung weitergegeben werden, dass die Größe der Gaube reduziert werden soll.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert zusammenfassend, eine Reduzierung von vier Glasflügel auf zwei Flügel wirkt ästhetischer. Aufgrund der Reduzierung um eine Wohnung muss schlussendlich eine neue Planung durch die Bauherren erfolgen. Deshalb sollen die gegebenen Anregungen den Bauherren weitergeben und im neuen Bauantrag mit aufgenommen werden.
Dr. Christoph Böhm hebt hervor, das ist keine Schikane und befürwortet Schaffung von Wohnraum.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, wir geben das mit und der Antrag soll noch weiter optimiert werden.
Martin Dopfer spricht an, warum erteilen wir das kommunale Einvernehmen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, dass Ergebnis ist, das gleiche, das Landratsamt kann keinen Genehmigungsbescheid erteilen, zumal gegen den Bau an sich nichts dagegenspricht.
Martin Dopfer begrüßt den Bau. Trotzdem versteht er die Vorgehensweise nicht, dass kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, wir können das Einvernehmen versagen, dass Ergebnis ist, das gleiche.