Neugestaltung des Bahnhofsumfeld mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB); Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsplanung einschl. der Kostenschätzung und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Wettbewerbsauslobung
 
Nach dem Neubau des Bahnhofsgebäudes beabsichtigt die Stadt Füssen, dem zentralen Busbahnhof (ZOB) und dem Bahnhofsumfeld ein neues Gesicht zu verleihen. Die Flächen des direkt angrenzenden Von-Freyberg-Parks sollten in die Überlegungen mit einbezogen werden. Aufgabe des interdisziplinären, im Mai 2019 ausgelobten Wettbewerbes war es, ein übergreifendes Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum zu entwickeln, das eine attraktive Visitenkarte für die Stadt Füssen bietet und eine Grundlage für die weitere technische Umsetzung darstellt. 

Der Wettbewerb liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „W43 Ottostraße/Bahnhofstraße“. Der Entwurf des Änderungsverfahrens (Entwurf zur 1. Änderung; Stand 15.02.2019) diente als Grundlage für den Wettbewerb. 

Im Sommer 2019 wurden die Entwürfe der Büros „Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner“ aus München und „Löhle Neubauer Architekten“ aus Augsburg zu den Siegern des nicht offenen Wettbewerbs erklärt, an dem sich insgesamt acht Architekturbüros beteiligt hatten. 

Städtebau
 
Die klare Abkantung des Von-Freyberg-Parks vom bestehenden Bahnhofsgebäude wird durch den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs aufgelöst. Die Überdachungen reihen sich entlang der Bahnhofsstraße auf und sorgen durch ihre Leichtigkeit für die Verzahnung der beiden städtischen Elemente. Der großzügige, nach beiden Seiten ausgerichtete Wartebereich unter den Dächern akzentuiert diese Nahtstelle und erhält auch die prägenden Blickbezüge, wie z.B. die zum Hohen Schloss. Die Neugestaltung des Von-Freyberg-Parks wird gesondert durch die Landschaftsarchitekten Lohrer Hochrein beschrieben und aufgeführt. 

Entwurf der Überdachungen 

Die große Überdachung gliedert sich in drei unterschiedlich große Abschnitte, die jeweils als skulpturales Volumen auf spielerisch gesetzten Stützen ruhen. Die mit goldenen rautenförmigen Aluschindeln besetzten Bergsilhouetten interpretieren die Dachlandschaften der Füssener Altstadt neu und betonen den Bezug zur naheliegenden Bergkette. Der Unterschied von der goldenen Dachbekleidung zu den dunkel gestrichenen Stützen soll einen bewussten Kontrast zur grünen Natur des Parks bezwecken, während die festinstallierten Sichtbetonquader eine angenehme Holzbekleidung als Sitzfläche erhalten und die wartenden Fahrgäste auch dazu einladen in Richtung der Parklandschaft zu blicken. Außerdem erfolgt die Installation eines digitalen Fahrgastinformationssystems, das zusätzlich zu den analogen Fahrplänen auch die Fahrtauskunft in Echtzeit anzeigen soll. 

Ergänzend zu den Überdachungen der Busbahnsteige werden westlich des Bahnhofsgebäudes neu angeordnete Fahrradabstellplätze, Fahrradboxen und Fahrradhelmfächer vorgesehen. Im Gegensatz zum Wettbewerb und aus Kostengründen sind diese Überdachung nun als einfache Stahlkonstruktion vorgesehen, um die Fahrräder vor Witterungseinflüssen zu schützen. Diese reihen sich entlang der Gleisanlagen neben das bestehende Sanitärgebäude in das Gefüge ein.

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung stellt sich die Kostensituation nun wie folgt dar:

Kostenzusammenstellung/Basis Kostenschätzung v. März 2022

Kostengruppe 200 – Herrichten und Erschließen                                        100.000 € netto
Kostengruppe 300 – Bauwerk Baukonstruktionen (Dächer)                        2.480.204 € netto
Kostengruppe 400 – Bauwerk Technische Anlagen (Lichtplanung,/ELT etc.)           337.321 € netto
Kostengruppe 500 – Außenanlagen (alle Flächen ZOB)                        1.735.867 € netto
Kostengruppe 700 – Baunebenkosten (Honorare etc.)                                1.366.018 € netto

Summe                                                                                6.019.410 € netto
zzgl. zu erwartende Baukostensteigerung ca. 10% (auf KG 200-600)                   465.339 € netto 

Summe netto                                                                                6.486.000 € netto
Summe brutto                                                                          7.718.000 € brutto

Nähere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Sitzung durch die beauftragten Planungsteams. Auf die beiliegende Präsentation dazu wird vorab verwiesen.

Termine/Meilensteine – Auszug Steuerungsterminplan

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von der Vorentwurfsplanung der Planungsbüros „Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner“ aus München und „Löhle Neubauer Architekten“ aus Augsburg Kenntnis. 

Insbesondere angesichts der Kostenentwicklung wird die Verwaltung schon im Rahmen der Vorplanung beauftragt, mit den in Frage kommenden Fördergebern, insbesondere der Regierung von Schwaben (ÖPNV-Förderung, FAG- bzw. GVFG-Förderung und Städtebauförderung) die Förderfähigkeit der in der Entwurfsplanung enthaltenen Planungen bzw. den damit verbundenen Kosten genauso abzustimmen wie etwaige, deutlich reduzierte Gestaltungs- bzw. Ausführungsformen.

Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird mit dem Planungsteam das weitere Vorgehen besprochen.

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte wissen, bis wohin die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit dem ZOB geplant wurde. Ihm wird berichtet, dass die Architekten bis zur Vorplanung beauftragt worden sind.

Maximilian Eichstetter stellte nach der Vorstellung der Planung zunächst fest, dass die mittlerweile geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 7,7 Mio. Euro angesichts der momentanen Haushaltslage nicht realisierbar sind. Er verwies auf die Ausgangssituation zu Beginn des Wettbewerbs, wo von Kosten in Höhe von ca. 2,2 Millionen Euro die Rede war. Er hätte gerne eine kostengünstigere Variante, welche auch bezahlbar ist.

Dr. Martin Metzger merkt an, dass er gerne eine merkliche Abtrennung zwischen den Park-and-Ride-Parkplätzen und dem Busbahnhof haben würde. Die Bereiche sollen nicht durch eine Schranke getrennt werden, da Rettungsdienste den Busbahnhof gerne als Abkürzung benutzen und eine Schranke nur diesen Weg behindern wird. Er kann sich eine farbliche Abgrenzung der einzelnen Bereiche gut vorstellen.

Ilona Deckwerth lobt die Planung der Architekten und möchte wissen, ob es eine Möglichkeit für Investitionszuschüsse gibt und ob der überlegte Zeitplan für die Neugestaltung realisierbar ist.

Die Architekten teilen mit, dass es möglich ist, einzelne Bauabschnitte wie z.B. die Fahrradständer auf einen späteren Zeitraum zu legen und jetzt nur die dringend notwendigen Arbeiten zu machen. Sparen kann man immer, wenn man bereit ist an Qualität und Masse zu verlieren. Eine zeitliche Verschiebung ist möglich, aber der Stadtrat muss bedenken, dass jedes Jahr, um welches die Planung nach hinten verschoben wird, aufgrund der aktuellen Preissteigerungen mit  ca. 400.000 € an Mehrkosten gerechnet werden muss.

Andreas Eggensberger findet es dringend notwendig, im hinteren Bereich das Kopfsteinpflaster zu erneuern, denn das ist aufgrund der bereits sehr großen Schlaglöcher mehr als notwendig und nicht mehr aufschiebbar. Alle anderen Bereiche sind aus seiner Sicht ausreichend funktionsfähig.

Peter Hartung sieht aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen und finanziellen Situation keinen Weg, zu dem gegebenen Preis die Neugestaltung des ZOB sofort anzugehen. Er will das Projekt jedoch für kommende Jahre nicht aus den Augen verlieren.

Dr. Christoph Böhm meint, dass es sich hierbei nur um eine kosmetische Operation handelt und der Luitpoldkreisel ein dringenderes Projekt ist. Auch er findet den neuen ZOB momentan nicht realisierbar.

Ilona Deckwerth merkt noch an, dass Fragen zur Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit noch zu klären sind.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von der Vorentwurfsplanung der Planungsbüros „Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner“ aus München und „Löhle Neubauer Architekten“ aus Augsburg Kenntnis. 

Insbesondere angesichts der Kostenentwicklung wird die Verwaltung schon im Rahmen der Vorplanung beauftragt, mit den in Frage kommenden Fördergebern, insbesondere der Regierung von Schwaben (ÖPNV-Förderung, FAG- bzw. GVFG-Förderung und Städtebauförderung) die Förderfähigkeit der in der Entwurfsplanung enthaltenen Planungen bzw. den damit verbundenen Kosten genauso abzustimmen wie etwaige, deutlich reduzierte Gestaltungs- bzw. Ausführungsformen.

Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird mit dem Planungsteam das weitere Vorgehen besprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
20220329_ZOB Füssen_Abschluss LPH 2_Stadtratssitzung_Stand 20220328 (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2022 11:08 Uhr