Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wassergebühren
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Wassergebühren in 2024 für den Zeitraum 2025 bis 2026 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 1,39 €/m³ zzgl. der derzeit geltenden gesetzlichen MwSt von 7 %.
Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüber- oder -unterdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüber- oder -unterdeckungen im nächsten Bemessungszeitraum berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegenüber allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.
Verbrauchsgebühr pro m³
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(alt)
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(neu)
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1,39 €
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2,01 €
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zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
Gründe für die Gebührenanpassung in der Wasserversorgung sind u. a. die Verkürzung des vierjährigen Kalkulationszeitraums auf zwei Jahre, was eine genauere Vorschau ermöglicht. Des Weiteren ergab die Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 eine bedeutsame Unterdeckung, die durch gesteigerte Unterhalts- und Investitionsaufwendungen, Personalkostensteigerungen, bedingt u. a. durch starke Tarifabschlüsse, Inflations- und Preissteigerungen verbunden mit der Wirtschafts- und Corona Krise, ausgelöst wurde. Darüber hinaus blieben die Verbrauchsmengen an Wasser in der vierjährigen Zeitspanne unter dem erwarteten Soll.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Steigerungen in allen Segmenten des Unternehmens eingeplant (Material- und Beschaffungskosten, Lohnkosten usw.). Zusätzlich müssen die Ergebnisse des Strukturgutachtens im Rahmen von Unterhalts- und Investitionsmaßnahmen für eine leistungsstarke und zukunftsfähige Wasserversorgung eingeplant und umgesetzt werden.
Grundgebühren:
Die Städte und Gemeinden sind nach Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG berechtigt, zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr zu erheben. Damit sollen die sog. „invariablen“ oder „fixen“ Kosten abgedeckt werden. Darunterfallen u. a. anteilige Personalkosten und Löhne, Unterhalts- und Instandsetzungskosten und andere für den Betrieb erforderliche Aufwendungen. Über die Grundgebühr werden somit nicht nur die Zählerkosten, sondern Anteile der gesamten gebührenfähigen verbrauchsunabhängigen Kosten umgelegt. Darüber hinaus werden auch bei einem geringen Verbrauch diese Kosten zu einem gewissen Prozentsatz abgedeckt (z.B. bei Zweitwohnungsobjekten). Mit der Erhöhung der Grundgebühr werden 13,52 % der Fixkosten abgedeckt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss oder Dauerdurchfluss
Nenndurchfluss (Qn)
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Dauerdurchfluss (Q3)
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Grundgebühr
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Grundgebühr
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m³/Stunde
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m³/Stunde
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€/Jahr
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€/Jahr
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(alt)
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(neu)
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bis Qn 2,5
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bis Q3 4
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15,00
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60,00
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bis Qn 6
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bis Q3 10
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36,00
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150,00
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bis Qn 10
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bis Q3 16
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60,00
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240,00
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bis Qn 15
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bis Q3 25
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96,00
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375,00
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bis Qn 40
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bis Q3 63
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240,00
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945,00
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bis Qn 60
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bis Q3 100
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360,00
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1.500,00
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Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat beschließt die Wassergebühr ab dem 01.01.2025 auf 2,01 €/m³ zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2025 – 2026 festzuschreiben.
Der Stadtrat beschließt die Grundgebühren ab dem 01.01.2025 wie vorgeschlagen zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2025 – 2026 festzuschreiben.
Der Stadtrat beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2025 entsprechend zu ändern.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die Wassergebühr ab dem 01.01.2025 auf 2,01 €/m³ zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2025 – 2026 festzuschreiben.
Der Stadtrat beschließt die Grundgebühren ab dem 01.01.2025 wie vorgeschlagen zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2025 – 2026 festzuschreiben.
Der Stadtrat beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2025 entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 15:54 Uhr