Datum: 29.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung
2 Bürgerfragestunde
3 Neugestaltung des Bahnhofsumfeld mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB); Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsplanung einschl. der Kostenschätzung und weiteres Vorgehen
4 Biligung der Organisationsuntersuchung der Stadtwerke Füssen
5 Haushaltssatzung und Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 sowie Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025
6 Umbau der Verkehrsanlagen im Bebauungsplan W 43 (Luitpoldstraße mit Prinzregentenkreisel, Bahnhofstraße, Augustenstraße einschl. der Polleranlage Reichenstraße); Ausschreibungsergebnis und Entscheidung über das weitere Vorgehen (Beauftragung der Leistungen bzw. Aufhebung der Ausschreibung und/oder Beauftragung von Planungsalternativen)
7 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Nachverdichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Stadtteil Ziegelwies a) Aufhebung des VgV-Vergabeverfahren (Auswahl der Planungsbüros für HLS, ELT, TWP) b) Aufhebung der Beschlussvorlage vom 30.11.2021 – Beauftragung der Objekt- und Freianlagenplanung c) Ermächtigung für die Einleitung aller für den Planungs- und Bauablauf notwendigen Schritte
8 Umsetzung Beherbergungskonzept: Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 3 - Enzensberg Mitte, erste Änderung; Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
9 Beherbergungskonzept: Bebauungsplan O 4 - Weidach; Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung
10 Umsetzung Beherbergungskonzept: Bebauungsplan O 4 - Weidach; Erlass einer Veränderungssperre
11 Antrag des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie Nr. 656
12 Änderung der Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen
13 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung der Stadt Füssen
14 Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Füssen
15 Bestellung einer stellvertretenden Kassenleiterin
16 Bekanntgabe der Beteiligungsberichte 2019 und 2020 der Stadt Füssen
17 Bekanntgaben und Informationen
17.1 Klage gegen die Baugenehmigung für den Parkplatz am Rotwandweg
17.2 Vergabe des 1. Ausschreibungspaktes für die Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule; Abbruch- und Baumeisterarbeiten
17.3 Felssicherungsarbeiten Morisse - Bad Faulenbach
17.4 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse bzw. Tagesordnungspunkte
18 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Februar 2022
19 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Ilona Deckwerth beantragt die für heute angesetzten Haushaltsberatungen der Stadt Füssen auf April zu verschieben, da der Stadtrat bis dahin die Klausurtagung über die Haushaltskonsolidierung abgehalten hat. 

Beschluss

Der Antrag auf Verschiebung der Tagesordnung über die Haushaltsberatung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit abgelehnt!

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2. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Es lagen keine Bürgeranfragen vor.

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3. Neugestaltung des Bahnhofsumfeld mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB); Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsplanung einschl. der Kostenschätzung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Wettbewerbsauslobung
 
Nach dem Neubau des Bahnhofsgebäudes beabsichtigt die Stadt Füssen, dem zentralen Busbahnhof (ZOB) und dem Bahnhofsumfeld ein neues Gesicht zu verleihen. Die Flächen des direkt angrenzenden Von-Freyberg-Parks sollten in die Überlegungen mit einbezogen werden. Aufgabe des interdisziplinären, im Mai 2019 ausgelobten Wettbewerbes war es, ein übergreifendes Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum zu entwickeln, das eine attraktive Visitenkarte für die Stadt Füssen bietet und eine Grundlage für die weitere technische Umsetzung darstellt. 

Der Wettbewerb liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „W43 Ottostraße/Bahnhofstraße“. Der Entwurf des Änderungsverfahrens (Entwurf zur 1. Änderung; Stand 15.02.2019) diente als Grundlage für den Wettbewerb. 

Im Sommer 2019 wurden die Entwürfe der Büros „Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner“ aus München und „Löhle Neubauer Architekten“ aus Augsburg zu den Siegern des nicht offenen Wettbewerbs erklärt, an dem sich insgesamt acht Architekturbüros beteiligt hatten. 

Städtebau
 
Die klare Abkantung des Von-Freyberg-Parks vom bestehenden Bahnhofsgebäude wird durch den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs aufgelöst. Die Überdachungen reihen sich entlang der Bahnhofsstraße auf und sorgen durch ihre Leichtigkeit für die Verzahnung der beiden städtischen Elemente. Der großzügige, nach beiden Seiten ausgerichtete Wartebereich unter den Dächern akzentuiert diese Nahtstelle und erhält auch die prägenden Blickbezüge, wie z.B. die zum Hohen Schloss. Die Neugestaltung des Von-Freyberg-Parks wird gesondert durch die Landschaftsarchitekten Lohrer Hochrein beschrieben und aufgeführt. 

Entwurf der Überdachungen 

Die große Überdachung gliedert sich in drei unterschiedlich große Abschnitte, die jeweils als skulpturales Volumen auf spielerisch gesetzten Stützen ruhen. Die mit goldenen rautenförmigen Aluschindeln besetzten Bergsilhouetten interpretieren die Dachlandschaften der Füssener Altstadt neu und betonen den Bezug zur naheliegenden Bergkette. Der Unterschied von der goldenen Dachbekleidung zu den dunkel gestrichenen Stützen soll einen bewussten Kontrast zur grünen Natur des Parks bezwecken, während die festinstallierten Sichtbetonquader eine angenehme Holzbekleidung als Sitzfläche erhalten und die wartenden Fahrgäste auch dazu einladen in Richtung der Parklandschaft zu blicken. Außerdem erfolgt die Installation eines digitalen Fahrgastinformationssystems, das zusätzlich zu den analogen Fahrplänen auch die Fahrtauskunft in Echtzeit anzeigen soll. 

Ergänzend zu den Überdachungen der Busbahnsteige werden westlich des Bahnhofsgebäudes neu angeordnete Fahrradabstellplätze, Fahrradboxen und Fahrradhelmfächer vorgesehen. Im Gegensatz zum Wettbewerb und aus Kostengründen sind diese Überdachung nun als einfache Stahlkonstruktion vorgesehen, um die Fahrräder vor Witterungseinflüssen zu schützen. Diese reihen sich entlang der Gleisanlagen neben das bestehende Sanitärgebäude in das Gefüge ein.

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung stellt sich die Kostensituation nun wie folgt dar:

Kostenzusammenstellung/Basis Kostenschätzung v. März 2022

Kostengruppe 200 – Herrichten und Erschließen                                        100.000 € netto
Kostengruppe 300 – Bauwerk Baukonstruktionen (Dächer)                        2.480.204 € netto
Kostengruppe 400 – Bauwerk Technische Anlagen (Lichtplanung,/ELT etc.)           337.321 € netto
Kostengruppe 500 – Außenanlagen (alle Flächen ZOB)                        1.735.867 € netto
Kostengruppe 700 – Baunebenkosten (Honorare etc.)                                1.366.018 € netto

Summe                                                                                6.019.410 € netto
zzgl. zu erwartende Baukostensteigerung ca. 10% (auf KG 200-600)                   465.339 € netto 

Summe netto                                                                                6.486.000 € netto
Summe brutto                                                                          7.718.000 € brutto

Nähere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Sitzung durch die beauftragten Planungsteams. Auf die beiliegende Präsentation dazu wird vorab verwiesen.

Termine/Meilensteine – Auszug Steuerungsterminplan

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von der Vorentwurfsplanung der Planungsbüros „Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner“ aus München und „Löhle Neubauer Architekten“ aus Augsburg Kenntnis. 

Insbesondere angesichts der Kostenentwicklung wird die Verwaltung schon im Rahmen der Vorplanung beauftragt, mit den in Frage kommenden Fördergebern, insbesondere der Regierung von Schwaben (ÖPNV-Förderung, FAG- bzw. GVFG-Förderung und Städtebauförderung) die Förderfähigkeit der in der Entwurfsplanung enthaltenen Planungen bzw. den damit verbundenen Kosten genauso abzustimmen wie etwaige, deutlich reduzierte Gestaltungs- bzw. Ausführungsformen.

Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird mit dem Planungsteam das weitere Vorgehen besprochen.

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte wissen, bis wohin die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit dem ZOB geplant wurde. Ihm wird berichtet, dass die Architekten bis zur Vorplanung beauftragt worden sind.

Maximilian Eichstetter stellte nach der Vorstellung der Planung zunächst fest, dass die mittlerweile geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 7,7 Mio. Euro angesichts der momentanen Haushaltslage nicht realisierbar sind. Er verwies auf die Ausgangssituation zu Beginn des Wettbewerbs, wo von Kosten in Höhe von ca. 2,2 Millionen Euro die Rede war. Er hätte gerne eine kostengünstigere Variante, welche auch bezahlbar ist.

Dr. Martin Metzger merkt an, dass er gerne eine merkliche Abtrennung zwischen den Park-and-Ride-Parkplätzen und dem Busbahnhof haben würde. Die Bereiche sollen nicht durch eine Schranke getrennt werden, da Rettungsdienste den Busbahnhof gerne als Abkürzung benutzen und eine Schranke nur diesen Weg behindern wird. Er kann sich eine farbliche Abgrenzung der einzelnen Bereiche gut vorstellen.

Ilona Deckwerth lobt die Planung der Architekten und möchte wissen, ob es eine Möglichkeit für Investitionszuschüsse gibt und ob der überlegte Zeitplan für die Neugestaltung realisierbar ist.

Die Architekten teilen mit, dass es möglich ist, einzelne Bauabschnitte wie z.B. die Fahrradständer auf einen späteren Zeitraum zu legen und jetzt nur die dringend notwendigen Arbeiten zu machen. Sparen kann man immer, wenn man bereit ist an Qualität und Masse zu verlieren. Eine zeitliche Verschiebung ist möglich, aber der Stadtrat muss bedenken, dass jedes Jahr, um welches die Planung nach hinten verschoben wird, aufgrund der aktuellen Preissteigerungen mit  ca. 400.000 € an Mehrkosten gerechnet werden muss.

Andreas Eggensberger findet es dringend notwendig, im hinteren Bereich das Kopfsteinpflaster zu erneuern, denn das ist aufgrund der bereits sehr großen Schlaglöcher mehr als notwendig und nicht mehr aufschiebbar. Alle anderen Bereiche sind aus seiner Sicht ausreichend funktionsfähig.

Peter Hartung sieht aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen und finanziellen Situation keinen Weg, zu dem gegebenen Preis die Neugestaltung des ZOB sofort anzugehen. Er will das Projekt jedoch für kommende Jahre nicht aus den Augen verlieren.

Dr. Christoph Böhm meint, dass es sich hierbei nur um eine kosmetische Operation handelt und der Luitpoldkreisel ein dringenderes Projekt ist. Auch er findet den neuen ZOB momentan nicht realisierbar.

Ilona Deckwerth merkt noch an, dass Fragen zur Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit noch zu klären sind.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von der Vorentwurfsplanung der Planungsbüros „Lohrer Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner“ aus München und „Löhle Neubauer Architekten“ aus Augsburg Kenntnis. 

Insbesondere angesichts der Kostenentwicklung wird die Verwaltung schon im Rahmen der Vorplanung beauftragt, mit den in Frage kommenden Fördergebern, insbesondere der Regierung von Schwaben (ÖPNV-Förderung, FAG- bzw. GVFG-Förderung und Städtebauförderung) die Förderfähigkeit der in der Entwurfsplanung enthaltenen Planungen bzw. den damit verbundenen Kosten genauso abzustimmen wie etwaige, deutlich reduzierte Gestaltungs- bzw. Ausführungsformen.

Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird mit dem Planungsteam das weitere Vorgehen besprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20220329_ZOB Füssen_Abschluss LPH 2_Stadtratssitzung_Stand 20220328.pdf

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4. Biligung der Organisationsuntersuchung der Stadtwerke Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 24. November 2020 für die Eigenbetriebe „Stadtwerke Füssen“ und „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ eine Betriebs- und Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen. 

Durch diese Maßnahme soll die Organisation und Wirtschaftlichkeit der beiden kommunalen Unternehmen geprüft werden. Dazu zählen die personelle Ausstattung, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung, die Arbeitsabläufe, die Geräte- und Fuhrparkausstattung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Organisationsform der Unternehmen. 

Im I. Quartal 2021 begann die Zusammenarbeit mit der Firma „Kommunalberatung Kurz GmbH“ (KBK) aus Oedheim/Baden –Württemberg und den beiden Eigenbetrieben. Am 13.10.2021 wurde dem Fraktionsbeitrat ein Entwurf der Untersuchungen vorgestellt. In der Sitzung am 9. November 2021 wurde dem für die Stadtwerke zuständigen Werkausschuss die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen daraus präsentiert. Nun geht es darum, diese Untersuchung final vorzustellen und zu billigen. 

Das mit der Untersuchung beauftragte Unternehmen wird dazu im Rahmen der Beratung die Ergebnisse vorstellen und ggf. weitere Schritte erläutern. Dazu wird vorab auf die beiliegende Präsentation und die bisherigen Erläuterungen im Werkausschuss verwiesen.

Beschlussvorschlag

Die von der Kommunal-Beratung Kurz GmbH erstellte Organisationsuntersuchung für die Stadtwerke Füssen (Eigenbetrieb Wasser, Abwasser und Parkierung sowie die Forggenseeschifffahrt) wird zur Kenntnis genommen und inhaltlich gebilligt.

Die Werkleitung der Stadtwerke Füssen wird beauftragt, die Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchung – soweit erforderlich – Zug um Zug zur Entscheidung im Werkausschuss vorzubereiten.

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte wissen, wo die Stadt Füssen umsatzsteuerpflichtig wird. Maximilian Eichsetter beantwortet die Frage und erklärt, dass dann, wen die Stadt Füssen nicht als hoheitlicher Träger handelt, künftig grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein wird.

Christoph Weißenbach will wissen, ob zusätzliches Personal notwendig ist für die Leerung der kommenden zusätzlichen Parkscheinautomaten. Maximilian Eichstetter verneint die Frage und meint, dass die zusätzlichen Automaten auch vom jetzigen Personal geleert werden können.

Beschluss

Die von der Kommunal-Beratung Kurz GmbH erstellte Organisationsuntersuchung für die Stadtwerke Füssen (Eigenbetrieb Wasser, Abwasser und Parkierung sowie die Forggenseeschifffahrt) wird zur Kenntnis genommen und inhaltlich gebilligt.

Die Werkleitung der Stadtwerke Füssen wird beauftragt, die Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchung – soweit erforderlich – Zug um Zug zur Entscheidung im Werkausschuss vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stadtwerkte_Füssen_Vorstellung_Final_Fraktionen_Kurz.pdf

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5. Haushaltssatzung und Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 sowie Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Vorentwürfe und die Entwürfe der Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Finanzplanung (einschl. des Investitionsprogramms) für die Jahre 2021 – 2025 wurden im Stadtrat in der Sitzung am 22. Februar 2022 ein erstes Mal und in der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 15. März 2022 ein zweites Mal vorgestellt und erläutert.

Nun stehen der Erlass der Haushaltssatzung und der Beschluss über die Finanzplanung (Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 – 2025) an. Auf die vorberatenen und beiliegenden Unterlagen dazu wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2021 – 2025 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2022 als Satzungen.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Peter Hartung eröffnet für die CSU-Fraktion die Haushaltsreden. Er beginnt seine Ausführungen, dass es in vielfacher Hinsicht immens wichtig ist, dass der Haushalt vorliegt. In Anbetracht der noch immer andauernden Corona-Pandemie sowie dem Ukraine-Konflikt mit
unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Zukunft in nicht vorhersehbarem Maß, den
Schwierigkeiten bei der Grundlagenermittlung des Haushaltsplans in Verbindung mit der
Mittelknappheit, krankheitsbedingten Ausfällen der MitarbeiterInnen, Einarbeitungsphase
unseres neuen Kämmerers, kann man ohne Übertreibung sagen, dass dieser Haushalt unter schwierigsten Bedingungen aufgestellt wurde. Die CSU-Fraktion zollt größten Respekt und bedankt sich bei unserer Verwaltung und dem Bürgermeister für die geleistete Arbeit!

Anschließend fasst er den Haushalt wie folgt kurz in Zahlen zusammen:
Der Verwaltungshaushalt weist laufende Einnahmen/Ausgaben in Höhe von rund 36,4 Millionen € aus. Das Volumen des Verwaltungshaushalts liegt damit um ungefähr 2,8 Millionen € bzw. 1,4 Millionen € unter den Ansätzen des Vorjahres. Demzufolge ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von ca. 1,23 Mio. €. Die Einnahmen setzen sich hauptsächlich aus dem Anteil an der Einkommensteuer 8,8 Mio. € (+320 T€), den Schlüsselzuweisungen mit 3,9 Millionen € (+300 T€), Umsatzsteuerbeteiligung mit 1,2 Millionen (-200T€), Zuweisungen für die Betriebskostenförderung für die Kindertagesstätten mit 2,5 Mio. € (+300T€), den Grundsteuern A und B mit 3,1 (+/- 0), Gewerbesteuer mit 5,5 Mio. € (+500T€), Zweitwohnungssteuer mit 1,8 Mio. Die Ausgaben bestehen hauptsächlich aus der Kreis- /Gewerbesteuerumlage und den Personalkosten. Kreisumlage 8,4 Mio. € auf Vorjahresniveau; Gewerbesteuerumlage 540 T€ (+ 50 T€). Die Personalkosten für 2022 liegen mit rund 10,5 Mio. € um rund 400 T€ über dem Niveau des vorjährigen Haushaltsansatzes, wird jedoch aufgrund der unbesetzten Stellen und voraussichtlich auch nicht voll zu besetzenden Stellen, ca. 2 Mio. niedriger im Rechnungsergebnis ausfallen.

Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 34,2 Mio. € und setzt sich neben der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt von ca. 1,3 Mio. €, Erschließungsbeiträgen von 1,3 Mio. €, Zuschüssen für Investitionen 6,5 Mio. €, Verkaufserlöse 7,5 Mio. €. 15 Mio. € kommen aus der Umschuldung der Kassenkredite aufgrund des nicht genehmigten Haushalts 2021. Folglich ergibt sich ein Gesamthaushalt von 70,5 Mio. €, im Gesamtvolumen der Stadt Füssen und der verwalteten Stiftungen, bzw. der Eigenbetriebe und des Kommunalunternehmens von 84,6 Mio. €. Eine Reduzierung zum Vorjahr von 4,3 Mio. €.

Aus Sicht der CSU-Fraktion steht der Stadtrat gemeinsam mit der Verwaltung und dem Bürgermeister, nach Verabschiedung des Haushalts 2022, in der Verantwortung die begonnenen Strategien und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, konsequent und ausdauernd zu verfolgen. Die Zustimmung zum Haushaltsplan 2022 ist der erste Schritt auf diesem sicher steinigen Weg um die Handlungsfähigkeit unserer Stadt zeitnah herzustellen und in der Folge langfristig zu sichern.

Vorausgeschickt will ich eines festhalten: „Mit Herz und Verstand“ wollen wir als CSU-Fraktion unseren Beitrag leisten um unsere Stadtfinanzen zu konsolidieren! Unzählige Sachverhalte haben wir im Stadtrat mit voller Unterstützung der CSU-Fraktion bereits analysiert und entschieden, zumeist mit großer Mehrheit (z. B. Kostenunterdeckungen bei den freiwilligen Leistungen, Schattenschulden CHF Kredit, Baugebiet Eschach); Planungen debattiert und beauftragt (z. B. ISEK mit den damit verbundenen planerischen Folgen); Schäden mit akutem Handlungsbedarf behoben bzw. vergeben und abgeschlossen (z. B. Straßenbruch in Bad Faulenbach, Alatseestr. , Flachdach im Bundesstützpunkt, Dammsanierung Eschacher Weiher, Obersee, Mittersee, Stützmauer Tiroler Str. usw. ).

Zweifelsohne zeigt uns die notwendige Sanierung der Grund - und Mittelschule - als unsere größte Pflichtaufgabe der letzten Jahrzehnte - unsere Leistungsgrenze und unsere Versäumnisse der Vergangenheit mehr als deutlich auf und wir werden die Planung und die Vergabe bei jeder weiteren Entscheidung auf Kosteneinsparpotentiale untersuchen müssen!

Die Haushaltsansätze für 2022 schätzen wir als konservativ auf der Einnahmeseite und realistisch auf der Ausgabenseite ein, wobei insbesondere bei allen Ausschreibungen und Vergaben besondere Beachtung auf die Kostenentwicklungen im Bausektor gelenkt werden muss. In den Folgejahren geht der Entwurf von einer relativ konstanten Einnahmeentwicklung in den Hauptpositionen aus, was aufgrund des starken Anstiegs der Verschuldung, die Konsolidierung CSU-Ortsverband Füssen - Hopfen am See – Weißensee zur obersten Priorität macht. Auch wird das aller Wahrscheinlichkeit nach steigende Zinsniveau in Verbindung mit der Inflation den zukünftigen Handlungsspielraum weiter einschränken.

Deshalb muss die bereits angestoßene Entwicklung und Veräußerung von Wohnbau- und Gewerbeflächen konsequent zur Stärkung und Verbesserung unserer Einnahmeentwicklung weiterverfolgt werden, auch der Immobilienbestand muss sich einer weiteren strengen Prüfung unterziehen und gegebenenfalls als Deckungsreserve dienen.

Mit Blick auf die Schwerpunktinvestitionen in die Grund- und Mittelschule sowie im Bereich der Kindertagesstätte St. Gabriel und Kindertagesstätte der Lebenshilfe Ostallgäu & Kaufbeuren e.V. ist es sehr zu begrüßen, dass wir in die Planung der digitalen Infrastruktur Breitband in Vorleistung gehen, das IDEK weiterverfolgen, in die Wasser/Abwasserinfrastruktur investieren, unsere städtischen Liegenschaften mit den notwendigsten Maßnahmen versehen, den Fuhrpark als Grundlage der Leistungserbringung des Bauhofs nicht aus dem Auge verlieren, den Skate- und Bike- Park vorerst abschließen, im BSP und im Kloster durch den Einbau zweier Blockheizkraftwerke, eine energetische Verbesserung erreichen und auch das Depot für unsere Kunstwerke vorgesehen ist, um unserer kulturellen Verantwortung gerecht zu werden!

Der Haushaltsplan 2022 ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und lässt dabei keinen Stillstand entstehen, verschiebt viele richtige und wichtige Vorhaben in spätere Jahre und stellt gleichzeitig den Ansatz der Generationengerechtigkeit wieder her! Um diesen Ansatz umzusetzen, muss in Zukunft auch dringend über die Einführung von kalkulatorischen Abschreibungen diskutiert werden!

Ich möchte nun nochmals ein herzliches Wort des Dankes aussprechen. Ein Dank an die Mitarbeiter – innen der Verwaltung, die zum Gelingen dieses umfangreichen Haushaltsplanentwurfs und des Haushaltskonsolidierungskonzepts beigetragen haben. Insbesondere gilt der Dank Peter Hartl und Thomas Klöpf sowie unserem Bürgermeister und seinen Stellvertretern. Besonders erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die CSU-Fraktion sich sehr über die transparente Arbeit der Verwaltung, und die zeitnahe zur Verfügungsstellung der Unterlagen freut, da es die ehrenamtliche Stadtratsarbeit deutlich erleichtert! Das sehen wir nicht nur für die Haushaltsplanungen als gegeben an!

Schließlich dankte er den Stadträtinnen und Stadträte, nicht nur für deren Zuhören heute, sondern vor allem für Ihre Bereitschaft, zusammen die Verantwortung für diesen Haushalt zu übernehmen und damit die finanzielle Zukunftsfähigkeit unserer Stadt zu sichern. Er wünschte dem Haushaltsplanentwurf eine positive Aufnahme im Stadtrat und erklärte, dass die CSU-Fraktion dem Haushaltsplan 2022 zustimmen wird. Frei nach Sartre: „Vielleicht gibt es schönere Zeiten, aber diese ist die unsere, packen wir es an!“ dankte er für die Aufmerksamkeit.

Dr. Anni Derday bezeichnet den diesjährigen Haushaltsentwurf außergewöhnlich. Außergewöhnlich ist schon das Procedere des Zustandekommens dieses Entwurfs. Zum einen musste - in einer Zeit ohne Kämmerer -  Hauptamtsleiter Hartl mit Unterstützung des künftigen Kämmerers Herrn Klöpf neben all seinen anderen zeitintensiven Aufgaben diesen schwierigen Haushalt konzipieren. Hierfür gilt ihm unser voller Respekt und Dank. Zum anderen wurde dieser Haushaltsentwurf unter einem großen Zeitdruck erstellt. Nachdem das Landratsamt die Genehmigung für den Haushalt 2021 verweigert hat und wiederholt strenge Maßnahmen zu Haushaltskonsolidierung angemahnt hatte, wurden erst in der Stadtratssitzung vom 21. Dezember 2021 erste Sparmaßnahmen beschlossen. Das Investitionsprogramm wurde in der Folgezeit ständig weiter verändert. Fast wöchentlich gab es neue Zahlen. Erst am 15. März 0222, dem Tag der vorgesehenen Beratung des Haushalts im zuständigen Ausschuss, lag der Vorbericht zum Haushalt vor. Bei diesem Zeitplan hatten die Stadträte nicht ausreichend Zeit, sich rechtzeitig zu den Sitzungen vorzubereiten. Eingebettet in eine umfangreiche Tagesordnung war auch in der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 15. März keine Möglichkeit, einzelne Haushaltspositionen zu beraten und es gab auch nicht  - wie üblich - einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat. 

Zur Erinnerung: In der Vergangenheit hat sich der Ausschuss meist in zwei Sitzungen ausschließlich mit dem Haushalt beschäftigt und die Ergebnisse in einem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat weitergegeben. Es wird nicht verkannt, dass der Haushalt 2022 wegen der momentanen Handlungsunfähigkeit in der sog. „haushaltslosen Zeit“ unter Zeitdruck steht, jedoch muss auch darauf hingewiesen werden, das die Freien Wähler bereits in früheren Haushaltsberatungen immer wieder eine Haushaltskonsolidierung gefordert haben und auch das Landratsamt bereits für den Haushalt 2020 am 2. Juli 2022 konkret ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit Fristsetzung bis zum 1. Dezember 20 eingefordert hat. Da dies nicht umgesetzt wurde, hat das Landratsamt für den Haushalt 2021 konsequenterweise die Genehmigung versagt und nochmals Konsolidierungsmaßnahmen eingefordert, die erst im Dezember 2021 mit den bekannten Streichungen und Verschiebungen im Investitionsplan beschlossen wurden. Diese Chronologie zeigt, dass mindestens ein Jahr wertvolle Zeit verloren wurde, um die bedenkliche finanzielle Entwicklung der Stadt zu verifizieren und rechtzeitig Konsolidierungsmaßnahmen in Hinblick auf den Haushalt 2022 zu planen. Bei rechtzeitiger Reaktion wäre wohl auch Zeit für die angemessene Befassung des Stadtrats mit dem Haushalt 2022 vorhanden gewesen.

Das diesjährige Vorgehen bei den Haushaltsberatungen ist nicht nur außergewöhnlich, wir halten es für unakzeptabel und im Widerspruch zur demokratischen Diskussionskultur. 

Auch inhaltlich ist dieser Haushalt außergewöhnlich, weil in diesem Ausmaß noch nie so besorgniserregend. Die folgende Beurteilung orientiert sich an den dem Stadtrat vorgelegten Zahlen und Daten Stand 21.3.2022. Danach ist Füssen ist für mindestens eine Generation handlungsunfähig! Mit dem prognostizierten Schuldenstand für 2022 ist es bei weitem nicht möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung von 2,4 Mio zu erwirtschaften. Der Überschuss im Verwaltungshaushalt beträgt gerade gut die Hälfte, 1,3 Mio. Hinzu kommt eine Neukreditaufnahme in Höhe von 19 Mio, von denen 15 Mio für die Umwandlung von Kassenkrediten aus den Vorjahren in Festdarlehn anfallen. Diese 15 Mio stehen nicht für neue Aufgaben zur Verfügung.

Besonders krass stellt sich die Situation bei der Schuldenentwicklung dar. Waren es Ende 2021 mit Nebenhaushalten noch 48 Mio, endet der HH 22 mit 67 Mio, 2023 mit 88 Mio, 2024 mit 95 Mio, 2025 sind wir bei 102 Mio. Entsprechend wird die jährliche Tilgung bis 2025 auf 5 Mio steigen.  Die Erwirtschaftung einer Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in gesetzlich vorgeschriebener Höhe ist auf Jahre hinaus nicht in Sicht. Anzumerken ist auch, dass alle derzeitigen Prognosen noch unter dem Vorbehalt steigender Zinsen und Energiekosten stehen.

Was können wir jetzt tun? Jammern hilft nicht, ebenso hilft nicht die Aufarbeitung der Vergangenheit und der Verweis auf frühere Beschlüsse zu folgenträchtigen Investitionen. Als wichtigstes müssen wir sofort Maßnahmen ergreifen, um die Schuldenentwicklung zu bremsen. Und das geht nur, indem wir die kostenträchtigsten Projekte spürbar reduzieren. Allen voran den Neubau der Grund- und Mittelschule. Und hier müssen wir konkrete beschlussmäßige Vorgaben zu Streichungen um Umplanungen machen, z,.B.   Streichung der Tiefgarage und weiterer nicht für einen Funktionsbau notwendiger Ausgaben sowie eine Änderung des Energiekonzeptes unter Nutzung von Synergieeffekten mit umliegenden Schulen. Diesbezügliche Umplanungen mit fachkundlicher Stellungnahme durch Stadtrat Jürgen Doser wurden seit Jahren von den Freien Wählern vergeblich eingefordert und meist mit Argumenten, Umplanungen seien förderschädlich und Synergien mit den anderen Schulträgern seien nicht möglich, abgetan. Erst in der Klausursitzung vom 2. Dezember 21 wurden einige Sparvorgaben entwickelt. Vor wenigen Tagen erreichte uns nun ein Vorschlag des Bürgermeisters mit weiteren Einsparvorschlägen. Diese Initiative begrüßen wir sehr und erwarten eine nachhaltige Verbesserung künftiger Haushalte und der der Schuldenentwicklung. Denselben strengen Maßstab wie bei der Schule für die Kostenentwicklung müssen wir künftig auch für die geplanten Neubauten der Kindergärten und Kindertagesstätten nach dem Motto „Funktion ja - Luxus nein“ anlegen.

Der Umbau der Verkehrsanlagen mit 3,7 Mio nach dem Bebauungsplan W 43 wird in diesem Umfang zur Zeit ebenfalls in Frage gestellt, nachdem sich die prognostizierten Baukosten inzwischen um über 30 % erhöht haben. Auch hier sollte man sich auf die momentan notwendigen und effektreichen Maßnahmen beschränken und nur die Teilmaßnahme der Errichtung einer weiteren Fahrspur mit Verkleinerung des Luitpoldkreisels sowie die endgültige Gestaltung der Ampelanlage mit Geländer zeitnah umsetzen, um unserem Dauerproblem Verkehrsstau zu begegnen. Selbst wenn eine Förderung bei Aufgabe des Gesamtprojekts gefährdet wäre, würden wir uns doch Millionen sparen. Die weiteren Maßnahmen, wie Ausbau der Bahnhofstraße und der Augustenstrasse mit der aufwendigen Neupflasterung sind in der derzeitigen Situation nicht vertretbar. 

Ebenso muss der Ausbau des ZOB mit 7,7 Mio auf den Prüfstand. Die geplante Dachkonstruktion für die Bushaltebereiche mit goldenen, rautenförmigen Schindeln in Form der Bergslhuette für 2,4 Mio wird wohl ein schöner Traum bleiben.  Außerdem müssen wir uns zunächst auch von neuen, nicht im Bereich der Pflichtaufgaben liegenden Projekten von vorn herein verabschieden. Die letzten Jahre haben uns gelehrt, dass wir hohe Summen für Planungen, Gutachten, Machbarkeitsstudien, Wettbewerbe uä. vergeblich ausgegeben haben für Projekte, die wir uns gar nicht leisten können. Z.B. Bebauung Floßergasse, Ziegelwies  u.a.

Auf wünschenswerte, aber nicht absolut notwendige Projekte wie z.B. den Radweg in Hopfen oder das digitale Parkleitkonzept müssen wir wohl auf unbestimmte Zeit verzichten. Dies ist gerade in einer vom Tourismus geprägten Stadt, die ihre touristische Infrastruktur eigentlich stetig weiterentwickeln müsste, um im Wettbewerb der Destinationen bestehen zu können, sehr bedauerlich. Unabhängig von neuen Projekten werden kostenintensive Baumaßnahmen wie die Sanierung der städtischen Liegenschaften und des Bundesstützpunktes mit einem Sanierungsstau von 9 Mio unseren Haushalt noch viele Jahre belasten.

Auf der Einnahmeseite steht in diesem Haushalt ein Verkaufserlös von 6,5 für den Verkauf des alten LRA, Augsburgerstr. 15. Diese Position ist sehr kritisch zu sehen, da es keinen Stadtratsbeschluss für den Verkauf dieses Anwesens gibt und es auch keine Grundlage für die Höhe des zu erzielenden Verkaufserlöses gibt. Zudem steht dieser Ansatz im Widerspruch zu den Vorgaben des LRA auf Nicht-Verwendung von Ersatzdeckungsmitteln. Verkaufserlöse für Grundstücke aus den Neubaugebieten wie Pitzfeld oder Weidach sind leider erst in den folgenden Jahren haushaltsrelevant.

Zum Verwaltungshaushalt:

Im Verwaltungshaushalt müssen mögliche gesetzlich vorgesehene Einnahmequellen und Refinanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, etwa bei den Gebühren und Abgaben in der Wasserwirtschaft. Hier laufen derzeit Untersuchungen und es ist eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse anzustreben. Besondere politische Anstrengungen müssen wir künftig in die Wirtschaftspolitik mit Ausweisung weiterer Gewerbegebiete und die Ansiedlung neuer, in Füssen gewerbesteuerpflichtiger Betriebe unternehmen. Je mehr uns die Ausgaben für soziale Einrichtungen knebeln, umso mehr Gewicht müssen wir eine intensive Wirtschaftsförderungspolitik legen, auch wenn hier die finanziellen Effekte nicht kurzfristig eintreten.
 
Auch bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind höchstmögliche Einsparungen vorzunehmen, eine entsprechende Prüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner Einrichtungen mit genauen Kostenermittlungen findet derzeit statt und wird sehr begrüßt. In diesem Zusammenhang müssen auch die Personalkosten als größter Ausgabefaktor auf den Prüfstand. Diese Kosten sind innerhalb von 2 Jahren um 2 Mio von 8,5 auf 10,5 Mio im HH- Ansatz gestiegen. Die Planstellen wurden im Vergleich zum Vorjahr um 13 Stellen auf 190 insgesamt erhöht, zuzüglich 8 weiterer Stellen im Sozialbereich.

Die freiwilligen Leistungen bedürfen nach unserer Auffassung einer besonders sensiblen Prüfung. Die Streichung von finanziellen Unterstützungen beispielsweise bei Vereinen können auch demotivieren und ehrenamtliche Leistungen - die oftmals auch die Stadt entlasten - einschränken.

Nicht geeignete Maßnahmen:

Als nicht geeignete Maßnahmen für die HH Konsolidierung hält die Fraktion der FW den Verkauf von Grundvermögen der Stadt, um die laufende Verwaltung oder Darlehnsannuitäten zu finanzieren. Das Grundvermögen ist endlich und der Ausverkauf führt im Laufe der Jahre zur völligen Stagnation der Entwicklungsfähigkeit der Stadt. Vorstellbar wären der Verkauf einzelner Immobilien, deren Erlös zweckgebunden in die Sanierung anderer Städtischen Liegenschaften zur Wertererhöhung und besseren Vermietbarkeit investiert wird. Ebenfalls nicht geeignet bzw. kontraproduktiv wäre eine Erhöhung der Gewerbesteuer bzw. der Grundsteuer. Im Vergleich mit umliegenden Orten hat die Stadt Füssen hier ohnehin schon weit höhere Sätze. Bei weiterer Erhöhung wird dies mögliche Investoren abschrecken oder Gewerbeansiedlungen unattraktiver machen.

Fazit:
Der Haushalt 2022 erfüllt nicht ansatzweise die Vorgaben des LRA OAL zur Konsolidierung der Finanzen. Die notwendige Zuführung zum Vermögenshaushalt wird nicht erreicht, hier liegt ein Verstoß gegen Art.  22 Abs. 1 GO vor. Der Schuldenstand sollte deutlich gesenkt werden, stattdessen wird er mit einer Neukreditaufnahme von 19 Mio erheblich erhöht, eine freie Finanzspanne ist auf Jahre hinaus nicht in Sicht eine Finanzierung aus Ersatzdeckungsmittel soll vermieden werden. Der HH Ansatz für den Verkauf des alten LRA in Höhe von 6,5 Mio ist hiernach nicht erwünscht und im Übrigen mangels eines Beschlusses des Stadtrats zum Verkauf nicht als Einnahmeansatz geeignet.

Alles in allem ist fraglich, ob dieser Haushalt 2022 genehmigungsfähig ist. Die Fraktion der Freien Wähler /UBL möchte in dreifacher Hinsicht ein Zeichen dafür setzen, 

  1. künftig ein Procedere für eine angemessene Auseinandersetzung mit dem Haushalt zu gewährleisten,
  2. ernsthaft noch schärfere Sparmaßnahmen zu ergreifen und mehr Vorsicht bei künftigen Planungen zu üben,
  3. und künftig den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu genügen.                                                          

Mag der Haushalt 22 für den einen oder anderen gerade noch vertretbar erscheinen, für die Freien Wähler ist er der Grundstock für eine -  im Ausmaß noch nie da gewesene desaströse Entwicklung der finanziellen Situation auf Jahre hinaus, die die Stadtentwicklung auch noch in der nächsten Generation stark einschränken wird.
Aus diesen Gründen lehnt die Fraktion der Freien Wähler /UBL den Haushaltsentwurf 2022 ab. Unser Dank gilt allen mit der Erstellung dieses HH Entwurfs befassten Mitarbeitern der Verwaltung, allen voran Herrn Hartl für Ihre Mühe mit diesem sicher nicht einfachen Werk. 


Nikolaus Schulte (Füssener Land) fragt sich, wieso man in den letzten Jahren so viele Projekte angestoßen hat, obwohl man mit alten Projekten noch viel zu tun hat, welche Zeit und Geld gekostet haben. Er stellt fest, dass egal welche Kosten man vorab dem Stadtrat mitteilt, diese immer höher werden als vorab geplant. Er findet, man muss die Kosten im Vorfeld mehr im Griff haben und sich fragen, ob man sich das wirklich leisten kann. Das Kernproblem ist, dass bei der Beratung der Verwaltungshaushalt viel zu kurz gekommen ist. Davor hat man bei Beratungen immer beide Seiten des Haushaltes behandelt. Letztes Jahr wurde mit der Haushaltskonsolidierung zu lang gewartet und es hat eine Aufstellung der Probleme gefehlt. Er wünscht sich einen Kämmerer, welcher sagt, was man sich leisten kann und was nicht. Die Fraktion Füssen-Land stimmt nicht einheitlich für den Etat ab. 

Wolfgang Bader (Grüne) findet, dass man mit dem Haushalt nicht zufrieden sein kann, aber man auch diese Kröte schlucken muss. Denn alle Projekte, welche man stemmen muss, hat das Gremium in mehr oder weniger großer Mehrheit beschlossen. Herr Bader bittet darum, die freiwilligen Leistungen zu überprüfen, um künftig die Pflichtaufgaben bewältigen zu können, auch wenn dies die „Sympathie in der Öffentlichkeit kosten wird“. Er bittet Thomas Klöpf, dass er sich einmischt und ein Mahner sein soll, der den Stadtrat einbremst, wenn kein Geld zur Verfügung steht.

Ilona Deckwerth (SPD) und ihre Fraktion lehnten 2021 den Etat bereits ab und fühlten sich durch die Ablehnung des Landratsamtes auch bestätigt. Sie wiederholte die Grundprobleme des Haushalts:

  • etwa luxuriöse Wunschprojekte (z.B. Planungen eines Radweges in Hopfen, Umbau des Luitpoldkreisels), die mit ihren Folgekosten den aktuellen Haushalt belasten, 
  • große Gefahr, mittelfristig die Handlungsfähigkeit aufgrund der ungeheuren Schuldenlast, die mit den weiteren Ausgabenverpflichtungen in den nächsten Jahren noch enorm weiter steigen wird, zu verlieren

Sie weist darauf hin, dass sich die Stadt Füssen zum ersten Mal in einer sogenannten haushaltslosen Zeit befindet.

Im Weiteren prangert sie die Neuverschuldung in großem Stil an. Auch wenn sich in ihren Augen inzwischen die Wahrnehmung im Stadtrat in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten deutlich geändert hat und so diverse Wunschträume einkassiert wurden, übersteigt der Haushaltsansatz 2022 die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Füssen nach wie vor um viel zu viele Millionenbeträge: 4 Millionen in 2022 und dazu noch die restlichen 15 Millionen Kassenkredite aus dem Vorjahr (der im Übrigen weit über dem gesetzlichen Rahmen des Sechstel des Volumens des VerwHH liegt).

Mit dem Ausblick auf weitere millionenschwere Pflichtaufgaben der kommenden Jahre und der realen Gefahr steigender Kreditzinsen ist ein gründlicher und kritischer Blick auf die Zahlen zwingend erforderlich.

Anschließend geht Ilona Deckwerth auf das in ihren Augen bestehende Einnahmeproblem ein. Sie führt dazu den Vergleich mit ähnlich gelegenen touristischen Hotspots an. Es fehlen in diesen Kommunen die umsatzträchtigen Fertigungsbetriebe. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang auch nochmals die Ablehnung der Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer, die jährliche Mehreinnahmen von ca. 250.000 gebracht hätte.

Sodann geht sie auf die Kostendeckung der städtischen Einrichtungen ein. Dieser begonnene Prozess müsse fortgeführt und so Einnahmen generiert und Defizite verringert werden. In gleichem Atemzug sieht sie aber den teilweisen Verzicht auf eine maximale Kostenerstattung etwa gegenüber ehrenamtlichen Vereinen oder die Ausgestaltung von Gebührenkalkulationen als eine wichtige Förderung von Ehrenamtsstrukturen und damit unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es gilt auch hier mit Augenmaß zu handeln.

Ein weiteres Thema ist die Generierung von Förderquellen. Am Beispiel des BSP’s spricht sie den in ihren Augen zu hohen Anteil der Stadt Füssen an den laufenden Kosten wie auch an den nötigen Investitionen an. 5,4 Millionen Euro werden allein für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen veranschlagt, von denen die Stadt 3,2 Millionen in den nächsten Jahren bislang selbst finanzieren muss. Füssen ist es seinem Ruf als Eishockeystadt und Curlingzentrum, dem engagierten Team im Bundesstützpunkt und all den Eis-Begeisterten schuldig, alles zu unternehmen, dass diese zentrale Sportstätte auch in Zukunft dauerhaft von der Kommune betrieben werden kann. Dazu ist es aber nötig, die Kosten deutlich zu reduzieren und die entsprechenden Förderungszuschüsse nachhaltig neu auszuhandeln. Es geht nicht, dass der Bund sich hier schleichend aus seiner Verantwortung stiehlt.

In der Summe bleibt zu resümieren, dass Füssen mit der eigenen Umlagekraft nicht in der Lage ist, selbstständig die vielfältigen Aufgaben einer Kommune als Mittelzentrum zu leisten. Die Stadt ist auf Transferleistungen dauerhaft angewiesen. Dies erfordert eine strikte Haushaltsdisziplin.

Grundsätzlich muss jede Ausgabe in ihrer Bedeutung für die Kommune und das Allgemeinwohl geprüft werden. Die Stadt hat Verantwortung für ihre Bürgerinnen und Bürger und sichert ihnen die Rahmenbedingungen für ein gutes Zusammenleben. Das beginnt bei der Infrastruktur, wie sie in Füssen primär durch die Stadtwerke gesichert werden. Des Weiteren schafft sie Möglichkeiten zum Wohnen und Leben, sorgt für Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, kümmert sich um Senioren und Seniorinnen, und fördert die Gemeinschaft, indem sie ehrenamtliche Strukturen und kulturelles Leben fördert. Sparsame Haushaltsführung darf diese elementaren Aufgaben nicht strangulieren.

In diesem Sinne ist die von uns im Sommer geforderte Prioritätenliste konstruktiv erarbeitet und vorgestellt worden. Teilweise hat der Stadtrat an dieser Liste erste Korrekturen vorgenommen, sprich Streichungen bzw. zeitliche Verschiebungen von Projekten. Die im Haushaltsvorbericht aufgelisteten Investitionsschwerpunkte 2021 -2026 und ihre Reihung decken sich mit unseren Forderungen:

  1. Die Sanierung der Grund- und Mittelschule ist die vorrangige Aufgabe der kommenden Jahre. In gleicher Weise ist das Angebot an Kindertagesstätten zu erhalten und auszubauen.

Diese Vorhaben sind Pflichtaufgaben, aber sie sind v.a. Investitionen in die Zukunft unserer Stadt. Bildung und Kultur stellen keine Defizitausgaben dar, sondern sie sind der Kitt der Gesellschaft. 

Als mögliche weitere Fördermöglichkeit schlagen wir vor, zu prüfen, ob die geplante Tiefgarage, die zwingend nötig ist, als Luftschutzbunker ausgebaut und entsprechend gefördert werden kann.

  1. Wohnen in Füssen muss für alle bezahlbar sein. Wir brauchen einen Mix an zusätzlichen Eigenheimen und erschwinglichen Mietwohnungen. Die Stadt kann und darf sich nicht dieser Verantwortung entziehen. Das Projekt des Nachverdichtens, wie am Beispiel des Architekturwettbewerbs in der Ziegelwies, muss im Interesse der vielen Wohnungssuchenden vorangetrieben werden. Auch wenn die Kommune selbst nur einzelne eigene Wohnungen sanieren kann, so müssen wir sozialen und genossenschaftlichen Bauträgern wie dem Siedlungswerk ermöglichen, dort bezahlbaren Wohnraum zur errichten. Die Stadt hat hier die Aufgabe, alle Möglichkeiten der Förderung zu eruieren, die gerade jetzt neu entstehen, aber auch planerische Voraussetzungen zu schaffen, dass dort preisgünstig und nachhaltig gebaut werden kann.

  1. Die Personalentwicklung in der Verwaltung ist aufs höchste besorgniserregend: zu viele Stellen, darunter entscheidende Führungspositionen, sind entweder gar nicht, teilweise oder in naher Zukunft nicht mehr besetzt. Von dem kalkulierten Etatansatz von 10,5 Millionen wurden deshalb in 2021 1,7 Millionen nicht ausgegeben. Man darf diese Minderausgaben nicht als unverhofftes Sparen wahrnehmen, das wäre fatal. Denn mangels qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Qualität der städtischen (Verwaltungs-)Arbeit gefährdet. Die Frage muss lauten: was muss getan werden, damit qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadtverwaltung arbeiten möchten?

Die SPD sieht in diesen drei Punkten die entscheidenden Schwerpunkte im Sinne einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Politik für eine vielfältige und inklusive Stadtgesellschaft. Dazu bedarf es – teilweise auch durchaus kontrovers geführter – politischer Debatten, die nicht durch eine prall gefüllte Tagesordnung abgewürgt werden dürfen.

Die HH-Konsolidierung muss strikt und gründlich vorangetrieben werden; dafür forderten wir wiederholt eine weitere Klausurtagung, erst danach sollte in unseren Augen der Haushalt verabschiedet werden. Sie bemängelte, dass bisher zu wenig gespart wurde, stattdessen nur Luxusprojekte gestrichen worden sind. Sie kritisierte, dass teilweise Projekte kalt gestellt werden, die wesentlich für die Stadtentwicklung sind und die bereits weit vorangetrieben worden waren; anstatt diese in die Schublade zu stecken, müssen alle Bemühungen dahin gerichtet werden, wie sie in dieser prekären Finanzsituation trotzdem verwirklicht werden können.

Ihr Fazit fasste sie so zusammen: Reduktion auf das Wesentliche, damit die Maßnahmen finanziell bewältigt werden können und damit die Verwaltung die Arbeit auch leisten kann und nicht unnötig überfordert wird. Den vorgelegten Haushalt kann die SPD-Fraktion nicht mittragen und wird ihn ablehnen.

Die SPD-Fraktion bedankt sich an dieser Stelle bei Peter Hartl und beim neuen Kämmerer Thomas Klöpf sowie dem Team von der Finanzverwaltung, wie auch bei der gesamten Stadtverwaltung für ihre enorme Arbeitsleistung. Wir hoffen, dass wir dazu beitragen können, dass die Überfülle an Aufträgen auf ein leistbares Niveau gesenkt werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2021 – 2025 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2022 als Satzungen.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Dokumente
Download 2022_ VermHH Einzelplan 2021-2025.pdf
Download 2022_VerwHH Einzelplan 2021-2025.pdf
Download Haushaltssatzung-Entwurf.pdf
Download Investitionsprogramm_29032022.pdf
Download VmHH_2022_Heilig_Geist_Spitalstiftung.pdf
Download VmHH_2022_Waisen_Kinderhortstiftung.pdf
Download Vorbericht 2022_29032022.pdf
Download VwHH_2022_Heilig_Geist_Spitalstiftung.pdf
Download VwHH_2022_Waisen_Kinderhortstiftung.pdf

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6. Umbau der Verkehrsanlagen im Bebauungsplan W 43 (Luitpoldstraße mit Prinzregentenkreisel, Bahnhofstraße, Augustenstraße einschl. der Polleranlage Reichenstraße); Ausschreibungsergebnis und Entscheidung über das weitere Vorgehen (Beauftragung der Leistungen bzw. Aufhebung der Ausschreibung und/oder Beauftragung von Planungsalternativen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

1. Planungsstand
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Entwurfsplanung für den Um- und Ausbau in der Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße einschließlich Prinzregentenplatz mit Kreisverkehr im Bereich des B-Planes W43 verabschiedet und die Realisierung der Maßnahme beschlossen.

Mit Schreiben vom 28.10.2021 hat die RvS den Bescheid (StBauF - „Lebendige Zentren“) und am 22.12.2021 den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (BayGVFG) bewilligt.  Sodass unmittelbar hiernach förderunschädlich der weitere Planungsprozess fortgeführt werden konnte, insbesondere wurden Vergabevorbereitungen getroffen und die Ausführungsplanung konkretisiert.

Wie in der Sitzung am 29.06. berichtet, erfolgt der Um- und Ausbau der genannten Straßenzüge in mehreren Teilabschnitten. Die Gesamtmaßnahme unterteilt sich in 6 einzelne Bauabschnitte, die zeitlich aufeinanderfolgend ausgeführt werden, wobei 4 Bauabschnitte im Jahr 2022 und 2 Bauabschnitte im Jahr 2023 zur Ausführung kommen.

Aktuell geplanter Bauablauf/ Darstellung der Bauabschnitte

Baustelleneinrichtung (BE)                                 (v. 25.04. - 29.04.2022)

Bauabschnitt 1:        nördliche Luitpoldstraße         (v. 02.05. - 17.06.2022 ≙ ca. 7 Wochen)
Bauabschnitt 2:        Kreisverkehr Nord                 (v. 20.06. - 29.07.2022 ≙ ca. 6 Wochen)
Bauabschnitt 3:        Kreisverkehr Süd                 (v. 01.08. - 09.09.2022 ≙ ca. 6 Wochen)
Bauabschnitt 4:        Prinzregentenplatz                 (v. 12.09. - 04.11.2022 ≙ ca. 8 Wochen)

Bauabschnitt 5:        Bahnhofstraße                 (v. 27.03. - 19.05. 2023 ≙ ca. 8 Wochen)
Bauabschnitt 6:         Augustenstraße                  (v. 22.05. - 27.07. 2023 ≙ ca.10 Wochen)

Kostenprognose
Die Gesamtkosten (unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses) sind mittlerweile mit rd. 4,5 Mill. € veranschlagt.

Kostenberechnung
Bauleistung (Bauleistungen)
4,1 Mill. €
(Schätzwert)
Baunebenkosten (Planung und Objektüberwachung)
400 Tsd. €
(Schätzwert)



Gesamtkosten inkl. MwSt. (gerundet)
4,5 Mill.
(Schätzwert)
 (ohne Berücksichtigung der GVFG- und Städteförderung)





in Aussicht gestellte Fördermittel (auf Grundlage der Kostenberechnung)

vsl. Zuweisungen ´Freistaat Bayern'
gem. Art. 2 BayGVFG und 
450 Tsd. €
≙ ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten

vsl. Städtebauförderungsmittel „Lebendige Zentrum“ Bund/Land rd.
1,08 Mill. €
≙  ca. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten



vsl. Eigenmittel Stadt Füssen
 ? Mill. €


Anmerkung
Die tatsächliche Höhe der zweckgebundenen Einnahmen durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und Landes, sowie der einzusetzenden Eigenmittel der Stadt Füssen, kann erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme und Endabrechnung seitens der Bewilligungsbehörde (Regierung von Schwaben) beziffert werden.

Aufgrund des aktuellen Ausschreibungsergebnisses, welches die Kostenberechnung erheblich überstieg, wurde nach Rücksprache mit der Förderstelle (RvS) ein erhöhtes Förderbudget in Aussicht gestellt. Allerdings wurde im Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aus „Zusagebescheid“ keine rechtlichen Ansprüche auf die höher der Zuweisung von Städtebaufördermitteln ableiten lassen.  Hierzu sind neue bzw. aktualisierte Förderanträge mit jeweils nachprüfbaren Konkretisierungen der Kosten sowie Fortschreibungen der Kosten und Finanzierungsübersichten notwendig.

2. Vergabe der Bauleistungen
Für die Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie für die Lichtsignalanlage und Polleranlage wurde in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Dienstleistungszentrum Oberland (KDZ) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Die auszuführenden Leistungen wurden in drei Lose aufgeteilt, den Bietern war es somit möglich für ein Los oder mehrere Lose zu bieten.

Pos.
Leistung
Kostenberechnung inkl. MwSt.

Los 1:
Straßen- und Tiefbauarbeiten
2.376.430.- € 
Los 2:
Erstellung einer Fußgängerbedarfslichtsignalanlage
51.700.- €
Los 3:
Erstellung einer absenkbaren Polleranlage        
100.793.- €


Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung aller elektronisch abgegebenen Angebote erfolgte in 4 Wertungsstufen (§§ 16 ff. VOB / A) durch das Ingenieurbüro Steinbacher - Consult aus Neusäß und der KDZ-Oberland.

1. Wertungsstufe:            formale Angebotsauswertung
2. Wertungsstufe:            Eignungsprüfung
3. Wertungsstufe:            Prüfung der Angemessenheit der Preise
4. Wertungsstufe:            Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Los 1) Straßen- und Tiefbauarbeiten
Zur Angebotseröffnung am 22.02.2022 lagen für das Los 1 zwei Angebote vor. Für das zu vergebende Gewerk sind entsprechend der Kostenberechnung brutto 2.376.430.- € inkl. eines 10%tigen Risikozuschlages veranschlagt. Die Vergabesumme beträgt 3.779.822,18 €, dies entspricht einer Kostensteigerung von 1.403.392,18 € bzw. 59 %. Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung ergab sich folgendes Bild:





Bieterübersicht
Pos.
Bieter, Ort
Angebotssumme  Los 1 in € – brutto
Vergleich in %
1
Xaver Schmid, Marktoberdorf
3.779.822,18 €
100%

Nach § 16 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Xaver Schmid aus Marktoberdorf, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funkti-
onsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste dar.

Anmerkung
Das Angebot des preisgünstigsten Bieters musste auf Grundlage des §6a bzw. §16 VOB/A ausgeschlossen werden, da der Bieter auf schriftlicher Aufforderung die abschließenden Nachweislisten (zwingende mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen) nicht beibringen konnte.

Los 2) Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (LSA)
Zur Angebotseröffnung am 22.02.2022 lagen für das Los 2 zwei Angebote vor. Für das zu vergebende Gewerk sind entsprechend der Kostenberechnung brutto 51.700.- € inkl. eines 10%tigen Risikozuschlages veranschlagt. Die Vergabesumme beträgt 67.529,64 €, dies entspricht einer Kostensteigerung von 15.829,64.- € bzw. 31 %. Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung ergab sich folgendes Bild:

Bieterübersicht
Pos.
Bieter, Ort
Angebotssumme Los 2 in € – brutto
Vergleich in %
1
Scheibel, Füssen
67.529,64 €
100%
2
Bieter II
81.431,89 €
121%

Nach § 16 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Scheibel aus Füssen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste dar.

Los 3) Absenkbaren Polleranlage:
Zur Angebotseröffnung am 22.02.2022 lagen für das Los 3 zwei Angebote vor. Für das zu vergebende Gewerk sind entsprechend der Kostenberechnung brutto 100.793,00 € inkl. eines 10%tigen Risikozuschlages veranschlagt. Die Vergabesumme beträgt 84.485,42 €, dies entspricht einer Kostenunterschreitung von 16.307,58 € bzw. -16 %.  Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung ergab sich folgendes Bild:

Bieterübersicht
Pos.
Bieter, Ort
Angebotssumme  Los 1 in € – brutto
Vergleich in %
1
Scheibel, Füssen
84.485,42 €
100%
2
Bieter II
139.210,37 €
165%

Nach § 16 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Scheibel aus Füssen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

Aufhebung der Ausschreibung (aller drei Lose)
Der Angebotspreis für alle drei Lose (Straßen- und Tiefbauarbeiten, Lichtsignalanlage, absenkbare Polleranlage) liegt somit bei 3.931.837,24 € inkl. MwSt. Die Gesamtkosten wurden mit 2.528.923,00 € inkl. MwSt. geschätzt, demnach ergibt sich Kostensteigerung von 1.402.914,24 €, bzw. 55%.

Ein Vergabeverfahren endet entweder mit der Zuschlagserteilung oder wenn einer der in § 17 VOB/A normierten Aufhebungsgründe vorliegt, mit seiner Aufhebung. 

Ein Aufhebungsgrund nach § 17 VOB/A ist bspw. die Aufhebung eines Vergabeverfahrens aus einem anderen schwerwiegenden Grund (§ 17 Abs.1 Nr. 3 VOB/A). Ein anderer schwerwiegender Grund liegt u.a. dann vor, wenn die Angebotspreise deutlich die Kostenschätzung des Auftraggebers über- oder unterschreiten. Ab einem Abstand von ± 20% kann von einem Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung bzw. der Kostenschätzung und dem Angebot gesprochen werden.

Der enorme Preis bei der Ausschreibung der o. g. Lose deuten auf eine völlige Sättigung des Marktes hin. D.h. den Umstand, sich nächste Zeit zu binden, lassen sich die Firmen teuer bezahlen.

Betrachtet man alle Lose gemeinsam als Gesamtprojekt, dann besteht die Möglichkeit, aufgrund des extrem hohen Angebotspreises die Ausschreibungen aufzuheben. Grundsätzlich ist der Auftraggeber befugt, die Ausschreibung aufzuheben, weil er z.B. zu hohe Angebote erhalten hat oder das Projekt nicht mehr realisieren will oder kann.

Bei einer Aufhebung, die nicht unter den Verdacht einer Scheinaufhebung fällt, haben die Unternehmen keinen Anspruch auf Ausgleich des entgangenen Gewinns, haben aber die Möglichkeit den entstandenen Kalkulationsaufwand einzufordern. Erfahrungsgemäß passiert dies nicht oder sehr selten, da die Unternehmen an weiteren Aufträgen interessiert sind. Sollte es zu einem Prozess kommen, sind diese Summen auch sehr schwierig nachzuweisen und die Firmen müssten interne Strukturen offenlegen, was diese ungern tun.

Monetär und rechtlich betrachtet lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Ausschreibung aufgehoben werden könnte, mit dem finanziellen Risiko, dass die Kalkulationskosten in nicht genau abzuschätzender Höhe der erstplatzierten Firmen zu entschädigen wären.

Aktuelle bauwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Eine Konjunkturprognose zur Entwicklung der Bauwirtschaft für die laufenden und nächsten Jahre 
ist derzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie und des Krieges in Europa nur sehr eingeschränkt möglich. Dennoch zeichnen sich bestimmte Trends ab: Die Risiken für den aktuellen Baubetrieb liegen vorrangig im Bereich der Baustoff- und Baumateriallieferung sowie in der Personalbereitstellung, die zuletzt infolge von Erkrankungen, Quarantäne oder nationalen und internationalen Beschränkungen erschwert werden.

Entscheidungsvorschlag zur Aufhebung der Ausschreibung
In Abwägung aller perspektivischen Aspekte, schlägt der FB 31.1-Hochbau vor, die Ausschreibung aufzuheben. "Auf ein Angebot mit unangemessenem hohen Preis, das eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel vereiteln würde, darf der Zuschlag nicht erteilt werden". Entsprechend der vorgenannten Wertung ist die Öffentliche Ausschreibung daher gem. § 17 Abs.1 Nr. 3 VOB/A aufzuheben.
Da die finanziellen Mittel für die Ausschreibung auf das Gesamtbudget des Bauprojektes abgestellt sind und die einzelnen Lose in einem unabdinglichen technischen Zusammenhang stehen, sind alle drei Lose (Straßen- u. Tiefbauarbeiten, Lichtsignalanlage, absenkbare Polleranlage) aufzuheben. Auf die Wirtschaftlichkeit eines Loses kommt es hierbei nicht an.
Es stellt sich auch nicht als eine aufzuhebende Scheinaufhebung dar, wenn der Auftraggeber wegen fehlender Haushaltsmittel die Maßnahme verschiebt oder beabsichtigt, die Maßnahme im geringerem Umfang zu realisieren.

Lösungsvorschläge (Alternativen):

Kostenoptimierung durch Reduzierung der Umgriffsfläche

Als Grundlage der aktuellen Ausführung und Ausschreibungsergebnisses wurden Veränderungen zur Kostenoptimierung geprüft. 

Variante I
Zerlegung des Gesamt-Projekts auf 1-3 Jahre und beibehalten der vorgelegten Planung (durch die Zerlegung des Projekts in Realisierungsabschnitte kann die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen event. der jeweils aktuellen Haushaltslage angepasst werden)
  
Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Baubeginn bleibt in etwa gleich
Das Antragskonzept für das Förderprojekt muss mit den relevanten Fördergebern neu abgestimmt werden.

rd. 3,3 Mill. €
(Schätzwert)
Finanziell und wirtschaftlich nicht darstellbar!



Variante II
Umsetzung der Baumaßnahme von der LSA-Luitpoldstraße bis Bauende am Prinzregentenplatz

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Umsetzung verschiebt 
sich um ca. 1 Jahr
Das Antragskonzept für das Förderprojekt muss mit den relevanten Fördergebern neu abgestimmt werden.
Die Leistungen müssen neu Ausgeschrieben werden.

rd. 1,5 Mill. €

(Schätzwert)
Mit entfall der absenkbaren Polleranlage könnten nochmals Einsparungen erzielt werden, unter der Voraussetzung, dass eine Zuwendungsfähigkeit vorliegt, eine denkbare Variante!

Variante III
Im Bereich der Augustenstraße findet keine Aus- und Umbaumaßnahme statt

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit


Einsparungen von rd.
450 Tsd. €

(Schätzwert)
Auf die Verlegung von Speedpipes wird verzichtet!
Die Querungsstelle für die Sehbehinderten sowie die Anlage für den Parkplatz wird ggfs. umgesetzt.


Variante IV
Nur Umsetzung der LSA (Fußgängerampel) in der Luitpoldstraße einschließlich der Zaunanlage

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Ggf. Umsetzung in 2022 möglich
Das Antragskonzept für das Förderprojekt muss mit den relevanten Fördergebern neu abgestimmt werden.


rd. 80 Tsd. € für LSA und rd. 25 Tsd. € für
Zaunanlage
(Schätzwert) 

Eine mögliche Umsetzungs-Variante!


Variante V
Verkleinerung Mittelinsel Kreisverkehr

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Umsetzung verschiebt 
sich um ca. 1 Jahr



Die Leistungen müssen neu Ausgeschrieben werden.

oder

Umsetzung durch den städtischen Bauhof?
rd. 90 Tsd. €
(Schätzwert)
Die Förderfähigkeit ist nicht gegeben.
Für den entfallenen Parkplatz muss in der Augustenstraße ein Ersatzparkplatz geschaffen werden.
Eine mögliche Umsetzungs-Variante!


Variante VI
Beibehaltung des Status Quo (verlorene Beratungs- und Planungskosten von rd. 300 Tsd. Euro)

Es wird nochmals deutlich gemacht, dass es sich bei den vorliegenden Variantenuntersuchungen nicht um eine Maßnahmengenehmigung handele, sondern nur um die Frage, ob eine Variante oder zwei Varianten weiter geprüft werden sollen. Alle aufgeworfenen Fragen würden in dieser Prüfung selbstverständlich untersucht werden.

Jegliche Umsetzung einer Variant führt zur Beendigung des Vergabeverfahrens und keiner erneuten Ausschreibung unter gleichbleibenden Ausschreibungsbedingungen, demzufolge ist eine Neuausschreibung mit Anpassung an den neuen Leistungs- und Zeitrahmen unabdingbar.

Somit ist festzuhalten, dass bei jeder genannten Variante eine Umsetzung in 2022 ausgeschlossen ist, da die neuen Rahmenbedingungen immer auch eine neue Planungs- und Ausschreibungs-grundlage erfordern, sowie ggfs. eine zeitaufwendige Abstimmung mit den Fördergebern.

Vorschlag zur Teilrealisierung:

Aufgrund der Baukostenhöhung durch diverse Faktoren wie der Corona-Pandemie, dem aktuell gegebenen Ukraine Krieg und allen dadurch entstehenden Verfügbarkeiten, wie Energiepreisexplosionen kann die W43 Maßnahme nicht wie geplant durchgeführt werden.  Da dringender Handlungsbedarf gegeben ist, empfiehlt die Verwaltung eine reduzierte Variante auf 3 Jahre verteilt umzusetzen. 

Somit schlagen wir eine Reduzierung der Baumaßnahme mit den reinen Baukosten in Höhe von 3.779.000 Euro auf knapp 300.000 €, dann voraussichtlich mit keinen bis wenig Fördermitteln in folgendem Zeitraumen vor: 

  • 2022 Umsetzung der Geländer am Morisse Kreisel = 25.000 € 
  • 2023 Umsetzung der Verkleinerung des Innendurchmessers des Kreisverkehrs = 80.000 € und für
  • 2024 Realisierung der Ampelanlage 80.000 € 

2023 Verkleinerung Durchmesser Mittelinsel Kreisverkehr 80.000 €
Für das Befahren des Kreisverkehrsplatzes mit 15 m Reisebussen im Status Quo ist eine Verbreiterung der Fahrbahn des Kreisverkehrs notwendig. Weiterhin ist es notwendig die Fahrbahnteiler von der Bahnhofstraße und Luitpoldstraße kommend an die Schleppkurve des 15 m Reisebusses anzupassen. Mit dem Rückbau des Parkplatzes vor dem Cafe Schlossparkhotel kann die Zufahrt in den Kreisverkehr vom Prinzregentenplatz aus verbessert werden. Zu beachten Ist:
  • Für den entfallenen Parkplatz sollte in der Augustenstraße, wie in der aktuellen Planung vorhanden, ein Ersatzparkplatz geschaffen werden.
  • Da „nur“ eine Vergrößerung der Kreisverkehrsfahrbahn keine „Verbesserung“ des Verkehrsablaufs bedingt ist keine Förderfähigkeit nach FAG gegeben. 
  • Folgende Kostenpositionen fallen an:
- Rückbau 1 m Innenkreis Pflasterfläche
- Rückbau Pflasterring außen
- Rückbau Mittelinseln
- Rückbau Parkplatz
- Fräsen Asphaltdeckschicht
- Herstellung Erweiterungsflächen Asphalttragschicht, Asphaltbinderschicht
- Neue Bordanlag Mittelinsel Kreisverkehr
- Neue Bordanlage Bereich Rückbau Parkplatz
- Deckschicht Kreisverkehr + Rückbauflächen Mittelinseln
- Anlage Grünfläche in Rückbaufläche Parkplatz
- Markierungen Kreisverkehr und Mittelinsel

Für die gennannten Kostenpositionen sind geschätzte Brutto Kosten von ca. 80.000.- € anzusetzen.

2024 Lichtsignalanlage = 80.000 €

Zu beachten ist:
  • Leerrohre von der Luitpoldstraße bis zum Kaiser-Maximilian-Platz müssen verlegt werden,
  • dazu sind ca. 125 m Aufgrabungen notwendig.
  • Der Kostenansatz aus dem LV kann herangezogen werden: brutto 68.000.- €

Zusätzlich fallen Kosten an, da das vorhandene Pflaster ausgebaut, gesäubert und gelagert und nach der Verlegung der Leerrohre wieder eingebaut werden muss. Die dafür anfallenden Kosten werden mit einer Summe von brutto 10.000.- € geschätzt. Die Gesamtkosten für die Neuinstallation der Lichtsignalanlage in der Luitpoldstraße betragen brutto ca. 80.000.- €.

Natürlich werden die Leerrohre bei der Verkleinerung des Kreisverkehrs mit berücksichtigt, damit keine Doppelarbeiten anfallen. Ob eine Förderung für den Bau der Lichtsignalanlage möglich ist muss von der Stadt Füssen mit der Regierung von Schwaben abgesprochen werden.

Stellungnahme des FB-31.1-Hochbau
Jegliche Umsetzung einer Variant führt zur Beendigung des Vergabeverfahrens und demzufolge zu einer Neuausschreibung mit Anpassung an den neuen Leistungs- und Zeitrahmen. Eine Verhandlung, insbesondere Nachverhandlungen über Preis und geänderten Umsetzungszeitraum sind nach VOB unzulässig (im Gegensatz zur Stellungnahme von SC). Somit ist festzuhalten, dass bei jeder genannten Variante eine Umsetzung in 2022 ausgeschlossen ist, da die neuen Rahmenbedingungen immer auch eine neue Planungs- und Ausschreibungsgrundlage erfordern, sowie ggfs. eine zeitaufwendige Abstimmung mit den Fördergebern.

  • Kreisverkehr durch Bauhof verkleinern, neu asphaltieren
  • Provisorische Ampel, fest umsetzen (kann nicht durch Bauhof gemacht werden.)
  • Geländer am Kreisverkehr durch Bauhof bauen 
  • Parkplatz vor Kurcafe entfernen. Kleiner Grünstreifen kann bleiben, somit stört auch der Hydrant nicht. 

Maßnahme könnte durch Bauhof ausgeführt werden. 

Kann auch der Bauhof machen. 


Ampelanlage fest umsetzen:


JETZT: 

Ziel: 
Visuell natürlich sehr einfach dargestellt… 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Haushaltsjahr (HHSt.6300.9507)
2020
2021
2022

2023
Summe
Haushaltsansatz
0,00 €
425 Tsd. €
1,8 Mill. €
2,0 Mill. €

Investitionsausgaben
bis heute kassenwirksam
11.931,26 €
139.866,73 €
30.792,24 €

rd. 185 Tsd. €
Erteilte Aufträge 
(Stand: März 2022)
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
rd. 300 Tsd. €
Einnahmen/ Zuwendungen
voraussichtlich in den Haushaltsjahren 2024 - 2025
1,5 - 2,0 Mill. €

Zu den haushaltsrechtlichen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Füssen mangels eines Haushalts für das laufende Jahr 2022 in der sog. „haushaltslosen Zeit“ befindet, in der die Stadt den Regelungen des Art. 69 der Bayer. Gemeindeordnung unterliegt. Danach darf die Stadt, soweit die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist, nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf dabei Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. Darüber hinaus darf die Stadt die in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzten Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, Kredite umschulden und Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

Reichen diese Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, Beschaffung und der sonstigen Leistungen nicht aus, darf die Stadt Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu maximal einem Viertel des durchschnittlichen Betrages der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Bei der Stadt Füssen sind dies für das vergangene Haushaltsjahr 2021 etwa 1,50 Millionen Euro. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahmen ist nur zulässig, wenn besondere Umstände des Einzelfalles die Erhöhung rechtfertigen. 

Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist. Maßnahmen wie die Erhöhung der Kassenkredite oder die Aufnahme zusätzlicher Kredite (über den oben beschriebenen Rahmen hinaus) bedürfen dabei der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Landratsamt Ostallgäu hat dazu mit Schreiben vom 11. Januar 2022 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“ keine neuen investiven Maßnahmen begonnen werden dürfen. Das betrifft konkret auch die gegenständlichen Umbaumaßnahmen am W 43. Soweit Maßnahmen „weitergeführt“ werden, müsse diese notwendig und unaufschiebbar sein.

Für die Stadt Füssen kommt die Besonderheit hinzu, dass wegen der „Fortführungsmaßnahmen“ bzw. bereits begonnener Maßnahmen, für die im Vorjahr bereits Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind, auf das Jahr 2020 abzustellen ist, da für 2021 bekanntermaßen kein genehmigter Haushalt vorlag und damit die vom Stadtrat am 13. Juli 2021 beschlossene Haushaltssatzung nie in Kraft getreten ist.

Beschlussvorschlag

Von der veränderten Kostensituation des Projekts Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich des B-Planes W 43 mit der Erhöhung der Gesamtkosten auf aktuell rd. 4,5 Mill. EUR (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.

Mangels der aktuell noch fehlenden genehmigten Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr ist eine Beauftragung derzeit nicht möglich. In Anbetracht der Kostensteigerung gegenüber der Haushaltsplanung und der damit entstehenden, nicht anderweitig schließbaren Finanzierungslücke, wird die Ausschreibung (Los 1-3) aufgehoben. 

Da die Kostenprognose für die nächsten Monate zusätzliche Finanzmittel erfordern würde, die angesichts der Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen, beschließt der Stadtrat, die Maßnahme nicht mehr wie ursprünglich geplant und vom Stadtrat am 29. Juni bzw. 13. Juli 2022 beschlossen, durchzuführen.

Der Erläuterungsbericht zur Kostenoptimierung, -reduzierung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsvariante in der Form der vorgeschlagenen Teilrealisierung (Verkleinerung Innendurchmesser des Kreisels, Ampelanlage, Geländer) ist an die örtlichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen und dem Stadtrat zur Beratung, Entscheidung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Diskussionsverlauf

llona Deckwerth regt an, dass man ca. 80.000 € sparen kann, wenn man die Grünflächen einsparen würde.

Andreas Eggensberger meint, dass der Kreisverkehr nicht mit einem 14 m langen Bus zu befahren ist und es somit ein dringend notwendiges Projekt ist, welches der Stadtrat nicht aufschieben darf.

Jürgen Doser merkt an, dass das Projekt damals mit 90.000 € geschätzt wurde. Er meint, dass man genau am gleichen Punkt ist wie vor 10 Jahre und man auch Förderungen hätte klären müssen in dieser Zeit. Er findet das Thema, wie Stadträte beraten werden, muss anders hantiert werden, denn es ist ein Skandal wieder 10 Jahre zurückzugehen nur mit mehr Kosten.

Dr. Martin Metzger sieht den Unterschied darin, dass damals vor 10 Jahre nicht die Mehrheit für das Projekt gestimmt hat und das die Fraktionen aber inzwischen verstanden haben, dass es notwendig ist dieses Projekt anzugehen. Man soll also auch das Positive in der Sache sehen.

Dr. Christoph Böhm findet, dass der sog. „Bauch“ vor dem Hotel Sonne zu entfernen ist, damit der Verkehr besser fließen kann. Denn sobald ein LKW nach links an der großen Kreuzung abbiegen will, behindert er den geradeaus fahrenden Verkehr und somit entsteht ein Stau. Er geht bei dem Beschluss mit, möchte aber, dass der Bauch entfernt wird.

Ilona Deckwerth will im Protokoll festhalten, dass sie nur gegen die Verkleinerung der Verkehrsinsel ist.

Beschluss

Von der veränderten Kostensituation des Projekts Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich des B-Planes W 43 mit der Erhöhung der Gesamtkosten auf aktuell rd. 4,5 Mill. EUR (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.

Mangels der aktuell noch fehlenden genehmigten Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr ist eine Beauftragung derzeit nicht möglich. In Anbetracht der Kostensteigerung gegenüber der Haushaltsplanung und der damit entstehenden, nicht anderweitig schließbaren Finanzierungslücke, wird die Ausschreibung (Los 1-3) aufgehoben. 

Da die Kostenprognose für die nächsten Monate zusätzliche Finanzmittel erfordern würde, die angesichts der Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen, beschließt der Stadtrat, die Maßnahme nicht mehr wie ursprünglich geplant und vom Stadtrat am 29. Juni bzw. 13. Juli 2022 beschlossen, durchzuführen.

Der Erläuterungsbericht zur Kostenoptimierung, -reduzierung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsvariante in der Form der vorgeschlagenen Teilrealisierung (Verkleinerung Innendurchmesser des Kreisels, Ampelanlage, Geländer) ist an die örtlichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen und dem Stadtrat zur Beratung, Entscheidung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat sich aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht beteiligt.

Dokumente
Download Pruefung_Varianten_Kosteneinsparungen.pdf

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7. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Nachverdichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Stadtteil Ziegelwies a) Aufhebung des VgV-Vergabeverfahren (Auswahl der Planungsbüros für HLS, ELT, TWP) b) Aufhebung der Beschlussvorlage vom 30.11.2021 – Beauftragung der Objekt- und Freianlagenplanung c) Ermächtigung für die Einleitung aller für den Planungs- und Bauablauf notwendigen Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

a) Aufhebung des EU-weiten VgV-Verfahrens

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 zur Einleiten des EU-weiten Vergabeverfahrens für die Gewinnung geeigneter Fachplaner gefasst. Aufgrund des geplanten Planungsumfanges und der geschätzten Auftragssumme musste zur Findung der Ingenieurbüros eine Vergabe nach den Vorgaben der Vergabeverordnung-VgV durchgeführt werden.

Zur Durchführung der drei aus rechtlicher und organisatorischer Sicht sehr aufwändigen VgV-Verfahren hat sich die Verwaltung gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 27.7.2021 für die Beauftragung eines Wettbewerbsbetreuers entschieden.

Dazu wurde mit Beachtung und auf Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze nach §31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, im Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters, die Architektenpartnerschaft mbB Landherr und Wehrhahn aus 80333 München beauftragt.

Stand der Verfahren

Mit Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt vom 12.11.2021, sowie im Staatsanzeiger veröffentlicht am 17.11.2021, hat die Stadt Füssen ihre Absicht kundgetan, Planungsleistungen für die Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Tragwerksplanung zu vergeben. Die Büros, die an den zu vergebenden Planungsleistungen interessiert waren, wurden aufgefordert bis zum 16.12.2021 einen Teilnahmeantrag abzugeben. Als Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs hätten die Bewerber anschließend zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen werden können.

Da sich aber zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen zum Wettbewerbsentwurf und die Aufgabenstellung aufgrund der aktuellen, sich aus der Haushaltskonsolidierung ergebenden Beschlusslage vom 6. Dezember 2021 gravierend geändert haben, ist ein Festhalten auf Grundlage des beschriebenen Planungsumfanges für die Bewerber nicht mehr zumutbar. 

Somit muss die 1. Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnehmerwettbewerb) aufgehoben werden!

Rechtliche Vorgaben
Gemäß § 63 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt/verpflichtet, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn

       1.         kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht,
       2.         sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,
       3.         kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
       4.         andere schwerwiegende Gründe bestehen. 

Entsprechend der vorgenannten Sachverhalts ist die Ausschreibung daher gem. § 63 Abs.1 Nr. 2 VGV aufzuheben.

b) Vergabe des Planungsauftrags für die Objekt- und Freianlagenplanung

Seit der Preisgerichtssitzung am 16. September 2021 und der Vorstellung des Wettbewerbsentwurfs am 23. Oktober 2021 hat sich Folgendes ergeben:

Die Stadtverwaltung und der Verfahrensbegleiter Oberpriller-Architekten haben mit dem 1. Preisträger Kontakt aufgenommen und die Beteiligung am Verhandlungsverfahren angefragt.

Nach dem finalen Honorarangebot durch den 1. Preisträger, dem Büro KohlmayerOberst Architekten aus Stuttgart, wurde durch den Stadtrat in der Sitzung am 16.11.2021 das Auftragsversprechen für die Leistungsphasen 1-3 beschlossen. Da die Verfasser des ersten Rangs (KohlmayerOberst & Markus Herthneck) beispielhaft die mit dem Preisgericht abgestimmte Auslobungsanforderungen erfüllten.

Der Stadtrat hat sich letztmalig mit dem Thema Modernisierung und Nachverdichtung für den Bereich Ziegelwies im Rahmen der Haushaltskonsolidierung am 6. Dezember 2021 befasst. Im Ergebnis hat der Stadtrat der Stadt Füssen in dieser Sitzung beschlossen, die im Wettbewerb vorgesehene Nachverdichtung nicht vollumfänglich weiterzuverfolgen.

Alternativ ist geplant, die bestehenden sechs Baukörper mit einer Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 3.300 m² zu sanieren und durch zwei Anbauten an den Gebäuden Ziegelwiesstraße 10 u. 16, mit einer BGF von rd. 640 m², zu ergänzen.

Weitere Vorgehensweise
Als Folge der gravierenden Reduzierung des Planungs- und Leistungsumfanges nach Maßgabe Wettbewerbsentwurfs der interdisziplinären Bietergemeinschaft des Büros KohlmayerOberst und Markus Herthneck, gilt es nun, die Aufhebung des Auftragsversprechens zu beschließen.

c) Konzept zur Projektentwicklung und zur weiteren Vorgehensweise 

Aufgrund der städtischen Finanzsituation ergibt sich aus Sicht der Verwaltung ein Mindestumfang von der geplanten Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahme im Plangebiet Ziegelwies 2 - 16.

Angesichts der drängenden Probleme, die insbesondere durch Mängel des Schallschutzes, der technischen Ausstattung usw. ausgelöst werden, ist jetzt eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen notwendig.

Eckpunkte einer Neuaufstellung

In einem ersten Schritt und noch vor Beginn der Analyse der Bausubstanz und der nachfolgenden Sanierung ist es erforderlich, den Bestand des Gebäudes genau zu erfassen und die Ergebnisse in Bestandszeichnungen abzubilden. Diese Unterlagen dienen als Basis für Bestandsanalyse, zur Ermittlung von Mengen und Massen und als Grundlage für die spätere Planung und Weiterentwicklung der geplanten Maßnahme.  

Die Bestandsanalyse erfolgt dabei in folgenden Teilschritten:
  • Aufmaß der Baustruktur zur Erstellung oder Aktualisierung von Bestandsplänen,
  • Technische Bestandsaufnahme zur Feststellung des Zustands der Bausubstanz,
  • Energetische Bestandsaufnahme als Grundlage für ein individuelles Energiekonzept,
  • Brandschutztechnische Ausstattung nach den aktuellen baurechtlichen Anforderungen und den a.R.d.T erarbeiten,
  • Schallschutznachweis an den aktuellen Stand der Technik gemäß den Anforderungen nach DIN 4109.

Diese Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz erfordert in der Regel spezielle Kenntnisse über Konstruktionsarten, Baustoffe und Materialeigenschaften. Auch die Prüfung der Bauteile durch unterschiedliche technische Hilfsmittel und Verfahren zur Schadensdiagnostik setzt eine fachliche Qualifikation und entsprechende Erfahrung voraus.

Um eine vertiefte Betrachtung des Sanierungsumfanges bezüglich des Tragwerks und der Statik, auf den Gebäudezustand allgemein, auf Gebäudeschadstoffe und hinsichtlich des Zustandes der Technischen Gebäudeausrüstung zu erhalten, kann daher nur mit Einbindung geeigneter Fachplanern unter Federführung eines Objektplaners erfolgen.

Daher sind zur Vorlage eines dezidierten Sanierungskonzepts mit gesicherten Kosten weitere Planungen und Aufstellungen auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses erforderlich.

Zur Konkretisierung der Modernisierungsmaßnahme sind folgende Planungsleistungen auszuschreiben und zu beauftragen:

Fachplanungsleistungen: (VGV-Verfahren/ EU-weit)
  • Objektplanung (falls die Verhandlungen mit dem Büro Kohlmayer Oberst scheitern)
  • Fachplanung Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen
  • Fachplanung Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen
  • Tragwerkplanung

Beratungsleistungen: (UVgO i. V. KommHV-Kameralistik §31 Abs. 2/national)
  • Bauphysik (Schall/Wärme)
  • Baulicher Brandschutz/ Brandschutzkonzept
  • ggf. noch weitere erforderlichen Ingenieur-/ Beratungsleistungen (z.B. Außenanlagenplanung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.)

Anmerkung
Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen spricht viel dafür, künftig - im Gegensatz zu der bisher üblichen Vorgehensweise - für die Frage, ob die anstehenden Fachdisziplinen national oder europaweit zu vergeben sind, eine Aufsummierung der Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen vorzunehmen und deren Summe (und nicht die jeweiligen Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen jeweils getrennt) mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen. Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen EU-weit auszuschreiben wären/sind.

Im Falle der Verwendung von EU-Fördermitteln besteht ein Risiko, da diese bei einem Vergabeverstoß gekürzt oder sogar vollständig zurückgefordert werden, sowie wenn Bund und Länder entsprechende Klauseln in ihren Förderrichtlinien aufgenommen haben.

Weiteres Vorgehen
Aufgrund der Rechtsunsicherheit und angesichts das entsprechende Bestimmungen zu den Förderrichtlinien noch nicht vorliegen, werden alle Lose der Planungsleistungen generell zusammengerechnet. Somit muss die Ausschreibung für die Objekt- und Fachplanungen im europaweiten VgV-Verfahren erfolgen.

Der Auftraggeber hat dennoch die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswertes aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben (20%-Kontingent).

Vorgesehener Zeitplan

Abstimmungsgespräche mit Kohlmayer OberstArchitekten
Januar-Februar
2022
Abstimmung mit dem Büro Landherr&Wehrhahn (VgV-Betreuung)
1. Quartal
2022
Vergabeverfahren und Beauftragung Fachplaner (geg. Architekt)
2. Quartal
2022
Erarbeitung des Sanierungskonzeptes/ Bestandsaufnahme
4.Quartal
2022
Erarbeitung der Vorentwurfsplanung/ Altbausanierung und Anbau
1. Quartal
2023

Beschlussvorschlag

  1. Von der bisher geplanten Nachverdichtung in Areal der städtischen Immobilien in der Ziegelwies (Ziegelwiesstraße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16) seitens der Stadt Füssen wird Abstand genommen. Auch eine maßvolle Nachverdichtung (z.B. durch Anbauten) wird durch die Stadt bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt, weil angesichts der derzeitigen Preissituation am Bausektor kaum bezahlbarer Wohnungsbau möglich erscheint. Etwaige Bemühungen, einen Investor für eine Nachverdichtung im bezahlbaren Preissegment werden bis auf Weiteres ebenfalls nicht aktiv weiterverfolgt. Allerdings verschließt sich die Stadt etwaigen Vorschlägen von privaten Investoren bzw. Wohnbauunternehmen nicht und ist gerne bereit, solche ggf. zu prüfen.

  1. Die europaweite Ausschreibung für die o. g. Planungsleistungen (ELT-, HLS- u. Tragwerksplanung), mit Bekanntmachung am 12.11.2021 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, wird aufgehoben.

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufhebung der Beschlussvorlage vom 16.11.2021 - Beauftragung von Planungsleistungen. Die avisierte Beauftragung des Büros Kohlmayer Oberst und des Büros Markus Herthneck Landschaftsarchitekten aus Stuttgart wird nicht vollzogen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Beschluss und bereits getätigte Vorgänge rückabzuwickeln, die hieraus resultierenden Nachfolgekosten sind von der Stadt Füssen zu tragen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehen wie im Sachvortrag unter „Weitere Schritte: Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der bestehenden Wohnungen“ erläutert, voranzutreiben. Die zur Finanzierung der Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel werden für die Haushaltsjahre 2022 - 2026 ff., vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger würde gerne den Energiebeirat bei der energetischen Sanierung mit einbeziehen.

Für die SPD sei eine vordringliche Aufgabe bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die sei eines der wichtigsten Aufgaben.  

Solange eine Tiefgarage gefordert werde, sei es für die BSG nicht mehr kostendeckend herstellbar. Eine Übergabe des jetzigen Bestandes an das Siedlungswerk müsste zum symbolischen Preis erfolgen. Bei einer Nachverdichtung bleibe das Problem der Stellplätze.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor, ein Haus pro Jahr zu sanieren.
 
Jürgen Doser sieht es ganz anders. Bei der BSG sei einmal das Geschäft besser und einmal schlechter. 

Zu kurz gedacht sei für Nikolaus Schulte, das die Stadt nicht nachverdichten möchte. Von privaten Grundstückseigentümern werde es aber verlangt. 

Für Magnus Peresson war der Wettbewerb schlecht. Es handle sich hier um ein Gartenensemble, das saniert werden sollte. Alles was Füssen romantisch macht, werde kaputt gemacht. 

Nach weiterer kurzer Diskussion schlägt Bürgermeister Maximilian Eichstetter vor, heute nichts zu beschließen, wie es mit der Sanierung weitergeht, sondern dieses Thema nochmals zu überarbeiten und zur Aussprache nochmals in den Stadtrat zu bringen. Damit bestand seitens des Stadtrates ohne Aussprache Einverständnis.

Beschluss 1

Von der bisher geplanten Nachverdichtung in Areal der städtischen Immobilien in der Ziegelwies (Ziegelwiesstraße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16) seitens der Stadt Füssen wird Abstand genommen. Auch eine maßvolle Nachverdichtung (z.B. durch Anbauten) wird durch die Stadt bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt, weil angesichts der derzeitigen Preissituation am Bausektor kaum bezahlbarer Wohnungsbau möglich erscheint. Etwaige Bemühungen, einen Investor für eine Nachverdichtung im bezahlbaren Preissegment werden bis auf Weiteres ebenfalls nicht aktiv weiterverfolgt. Allerdings verschließt sich die Stadt etwaigen Vorschlägen von privaten Investoren bzw. Wohnbauunternehmen nicht und ist gerne bereit, solche ggf. zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die europaweite Ausschreibung für die o. g. Planungsleistungen (ELT-, HLS- u. Tragwerksplanung), mit Bekanntmachung am 12.11.2021 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufhebung der Beschlussvorlage vom 16.11.2021 - Beauftragung von Planungsleistungen. Die avisierte Beauftragung des Büros Kohlmayer Oberst und des Büros Markus Herthneck Landschaftsarchitekten aus Stuttgart wird nicht vollzogen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Beschluss und bereits getätigte Vorgänge rückabzuwickeln, die hieraus resultierenden Nachfolgekosten sind von der Stadt Füssen zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehen wie im Sachvortrag unter „Weitere Schritte: Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der bestehenden Wohnungen“ erläutert, voranzutreiben. Die zur Finanzierung der Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel werden für die Haushaltsjahre 2022 - 2026 ff., vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Umsetzung Beherbergungskonzept: Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 3 - Enzensberg Mitte, erste Änderung; Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept zur Kenntnis und billigte dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung. Es wurde die Empfehlung formuliert, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Der Stadtrat nahm am 25.01.2022 Kenntnis von dem von der Verwaltung vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschloss, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. 

Der Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte ist hierbei hinsichtlich der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in die Prioritätsstufe 1 eingestuft (großes Gebiet, viele Wohnhäuser, hoher Nachfragedruck zur Umnutzung in Ferienwohnungen). 

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 22.03.2022 den Bebauungsplan im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 

Ziel ist die Flächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind deshalb auszuschließen.

Aus der Beratung ergaben sich folgende Punkte zur Prüfung und weiteren Entscheidung:

  • Geltungsbereich incl. Sondergebiet oder ohne diesen Teilbereich

Gegenstand der zweiten Änderung ist (nur) die Neuregelung über die Art der baulichen Nutzung und dies beschränkt auf die Bereiche der allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2. Alle übrigen Festsetzungen bleiben unverändert. Dies soll die baldmögliche Umsetzung der aus dem Beherbergungskonzepts folgenden Ziele innerhalb des Geltungszeitraumes der Veränderungssperre gewährleisten. Damit verbleibt auch das Sondergebiet mit seinen Regelungen unverändert im Bebauungsplan. 
 
Vorschlag: Weiterverfolgung in dieser Form 


  • Ausschluss von nichtstörenden Gewerbebetrieben statt von Betrieben des Beherbergungsgewerbes; Infragestellung der Anlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 BauNVO

Zunächst besteht bei Bebauungsplänen die Besonderheit, dass für ihre auch spätere Anwendung die Fassung der BauNVO (Baunutzungsverordnung) anzuwenden ist, die beim Satzungsbeschluss gegolten hat. Der Bebauungsplan wurde am 22.10.1977 rechtsverbindlich; der Satzungsbeschluss erfolgte am 11.11.1976. Damit ist hier die BauNVO 1968 anzuwenden (siehe auch Präambel und Verfahrensvermerke). 


Baunutzungsverordnung 1968 – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 26.11.1968 und unter Bezugnahme auf die Fassung von 1962:




Im Bebauungsplan bisheriger Fassung ist die Art der baulichen Nutzung wie folgt geregelt:


Lesefassung:



Ausschluss der Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 BauNVO

Die Regelung ist aufgrund des Bezugs zur BauNVO in der Fassung von 1968 korrekt. Schwierigkeiten in der Praxis sind nicht bekannt, weshalb hier kein Änderungsbedarf besteht.


Einstufung von Ferienwohnungen

Der Begriff findet sich mit ausdrücklicher Regelung erst in der Neufassung der BauNVO 2021 in § 13 a. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass die Behandlung von Ferienwohnungen oder Ferienappartements in den verschiedenen Baugebietstypen zuvor in den früheren Fassungen der BauNVO längere Zeit streitig gewesen war. Tatsächlich wurde zum früheren Recht stellenweise die Auffassung vertreten, Ferienwohnungen seien (sonstige) nicht störende Gewerbebetriebe. Die demgegenüber tendenziell wohl vorherrschende Meinung in der Rechtsprechung und in Kommentaren vertrat aber die Auffassung, dass Ferienwohnungen als Betriebe des Beherbergungsgewerbes anzusehen waren (so BVerwG Beschl. v. 27.11.1987 – 4 B 230 und 231.87; Quelle: König/Roeser/Stock/Stock, 5. Aufl. 2022, Kommentar zu § 13a BauNVO, Rn. 4). 

Hierauf basierte der Entwurf zur Sitzung am 22.02.2022. 

Aufgrund dieser tendenziell vorherrschenden Einstufung kann nicht empfohlen werden, wie andiskutiert die Betriebe des Beherbergungsgewerbes bei den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen zu belassen – zumal das Landratsamt Ostallgäu die bisher insoweit nur ausnahmsweise zulässigen Ferienwohnungen in allen beantragten Fällen auch unter Ersetzung des verweigerten kommunalen Einvernehmens zugelassen hat! 

Um der o. g. nicht vollständig einheitlichen Auslegungsweise aus dem Weg zu gehen, kann der Entwurf zur zweiten Änderung um den Ausschluss der sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe ergänzt werden. Allerdings erfasst in diesen Fall der Ausschluss auch andere nicht störende Betriebsformen (z. B. Büro, kleinere Dienstleistungsbetriebe oder kleinere Ladengeschäftsnutzungen, Warenautomaten). Hierbei zu beachten ist, dass die Ausschlüsse eine städtebauliche Rechtfertigung haben müssen (Sicherung der Dauerwohnnutzung) und nicht den Gebietscharakter WA in Richtung eines WR (reines Wohngebiet) verändern dürfen. 

Vorschlag: Die sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe bleiben wie bisher bei den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen. Sollte sich anlässlich eines Bauantragsverfahrens ergeben, dass das LRA OAL als Baugenehmigungsbehörde doch der Auffassung folgen sollte, eine Ferienwohnungsnutzung als nicht störenden Gewerbebetrieb einzustufen, kann dies noch im Rahmen der Anhörung zum Anlass genommen werden, diese im Rahmen eines zusätzlichen Änderungsverfahren nachträglich auszuschließen.

Anregung gemäß Schreiben vom 08.03.2022

Inhalt: Änderung der südwestlichen Grünfläche (Privateigentum) und Überplanung mit Wohnnutzung.


Vorschlag: Im laufenden Verfahren nicht berücksichtigen, sondern ggf. eigenes Verfahren. 

Begründung: 

  • Im gültigen Bebauungsplan ist der Bereich festgesetzt als Fläche, die von der Bebauung freizuhalten ist und weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann.
  • Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer und orts- und landschaftsgestalterischer Bedeutung dar. Der Bebauungsplan wäre damit nicht mehr aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, womit dieser ebenfalls geändert werden müsste. 
  • Eine Änderung dieser Art bedarf weitergehender städtebaulicher Überlegungen hinsichtlich der Verträglichkeit, Prüfungen und Regelungen z. B. durch einen städtebaulichen Vertrag. 
  • Es wäre zudem absehbar, dass dies Begehrlichkeiten zur Erweiterung auch an anderen Stellen hervorrufen könnte. 
  • Ausweitungen dieser Art würden die Beauftragung eines Planungsbüros voraussetzen und 
  • mit erheblichen Verzögerungen des Ablaufes wäre zu rechnen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat billigt den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte, Stand 22.02.2022.

Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Anni Derday will, dass man als Erläuterung dazuschreibt, dass Ferienwohnungen von dem Beschluss ausgeschlossen sind.

Peter Hartung möchte an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte, Stand 22.02.2022.

Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download Satzung und Begründung 20220222.pdf
Download Sitzungsvorlage 20220222 Anhang.pdf

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9. Beherbergungskonzept: Bebauungsplan O 4 - Weidach; Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigte dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Der Bebauungsplan O 4 - Weidach ist im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens priorisiert (Großes Gebiet, viele Wohnhäuser, hoher Nachfragedruck zur Umnutzung in Ferienwohnungen).

Eine nachhaltige Steuerung zum Erhalt dauergenutzter Wohnungen ist nur mit Änderung des Bebauungsplans möglich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan O 4 – Weidach im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans O 4 – Weidach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist, die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und bei Bedarf auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind deshalb künftig auszuschließen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan O 4 – Weidach im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans O 4 – Weidach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist, die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und bei Bedarf auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind deshalb künftig auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm hat wegen kurzer Abwesenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen

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10. Umsetzung Beherbergungskonzept: Bebauungsplan O 4 - Weidach; Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigte dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Der Bebauungsplan O 4 - Weidach ist im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens priorisiert (Großes Gebiet, viele Wohnhäuser, hoher Nachfragedruck zur Umnutzung in Ferienwohnungen).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt im unten dargestellten Geltungsbereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im unten dargestellten Geltungsbereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm hat wegen kurzer Abwesenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen

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11. Antrag des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie Nr. 656

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt






Ein Angebot für einen entsprechenden Beratervertrag liegt vor (Angebotssumme max. 5.000 Euro zzgl. MWSt. = 5.950 Euro brutto)
  

Beschlussvorschlag

Diskussionsverlauf

Die Abstimmung wird aufgeteilt in zwei Teile. 
Nr. 1: 21:0
Nr. 2: 21:0

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Änderung der Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 12

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 06.12.2021 wurde die Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse beauftragt, Vorschläge zur Erhöhung der Einnahmen und zur Reduzierung des Zuschussbedarfs für die städtischen Museen vorzulegen.

Da ein großer Anteil der Museumsbesucher laut Gebührensatzung den ermäßigten Eintritt bezahlt, soll dieser von 4,00 Euro auf 5,00 Euro erhöht und damit die Einnahmemöglichkeiten erhöht werden. Gleichzeitig bietet sich aus denselben Gründen eine Preiserhöhung für die gut angenommene Kombikarte (Museum der Stadt Füssen und Galerien im Hohen Schloss) von 7,00 Euro auf 9,00 Euro an.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 dem Stadtrat empfohlen, die entsprechende Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Museen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Änderung der Gebührensatzung Museen.pdf
Download 2022 Gebührensatzung Museen.pdf

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13. 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in der letzten Sitzung am 15. März 2022 die Anpassung der bisher gültigen Bibliothekssatzung (= Benutzungssatzung) entsprechend den aktuellen Anforderungen beschlossen. Dem Stadtrat wurde dazu empfohlen, den Entwurf als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Bibliothekssatzung in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Bibliothekssatzung in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bibliothekssatzung 4. Änderung 15.03.2022.pdf
Download Bibliothekssatzung_Fassung der Neubekanntmachung.pdf

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14. Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Entsprechend dem Prüfauftrag des Stadtrates aus der Sitzung zur Haushaltskonsolidierung am 6. Dezember 2021 hat die Verwaltung dem Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss in der Sitzung am 15. März 2022 Vorschläge unterbreitet, die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek entsprechend anzupassen. Die letzte Gebührenanpassung dort fand im Jahre 2010 statt.

Von den beiden vorgelegten Gebührenalternativen hat sich der HFSK-Ausschuss für folgende Variante entschieden: Erhöhung der Jahresgebühren für Erwachsene von derzeit 20 auf 25 Euro und für Familien von derzeit 30 auf 37 Euro.

Die Bibliotheksgebühren sollen künftig in einer eigenen Gebührensatzung geregelt werden. Bisher wurden diese in der allgemeinen Kostensatzung der Stadt Füssen geregelt.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den beiliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gebührensatzung zur Bibliothekssatzung.pdf

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15. Bestellung einer stellvertretenden Kassenleiterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Gemäß Art. 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Stadt einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.

Nach Abs. 3 dürfen der Kassenverwalter und sein Stellvertreter weder miteinander noch mit den Anordnungsbefugten der Gemeindeverwaltung, dem Leiter und den Prüfern des Rechnungs-prüfungsamts und den Bediensteten, denen örtliche Kassenprüfungen übertragen sind, durch ein Angehörigenverhältnis im Sinn des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-gesetzes verbunden sein.

Der Kassenverwalter ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich (§ 43 Abs. 1 KommHV-Kameralistik). Die Befugnisse des Kassenverwalters sind ihm bzw. ihr gesetzlich übertragen.

Zu den Kassengeschäften gehören nach § 42 Abs. 1 KommHV-Kameralistik
  • die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen, 
  • die Verwaltung der Kassenmittel, 
  • die Verwahrung von Wertgegenständen und 
  • die Buchführung, einschließlich der Sammlung der Belege. 

Der Kasse obliegen
  • die in § 42 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Aufgaben (Mahnung, Vollstreckung usw.), soweit auf Grund anderer Vorschriften oder der örtlichen Dienstanweisung nicht eine andere Stelle zuständig ist,
  • die Erledigung der Aufgaben der Sonderkassen bzw. der gesonderten Kassen (Eigenbetriebe) und
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte, wenn dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt ist.

Es können im Rahmen des § 42 Abs. 3 KommHV-Kameralistik weitere Aufgaben übertragen werden z. B.
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte (Zweckverbände, Stiftungen, Kurbetriebe GmbH),
  • die Verwahrung von anderen Gegenständen,
  • die Führung des Inventars bzw. der Nachweise über das Vermögen, insbesondere der Anlagenachweise,
  • die Erstellung der Statistiken im Finanzbereich.

Die Gemeindekasse hat aufgrund örtlicher Anweisung auch bei der Erstellung der Haushalts-rechnung und damit der Jahresrechnung maßgeblich mitzuwirken.

Die Verwaltungsvorschrift zu § 43 KommHV regelt des Weiteren, dass in der Kasse nur zuverlässige Bedienstete mit ausreichender Vorbildung beschäftigt werden dürfen, deren wirtschaftliche Verhältnisse geordnet sind.

Außerdem ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass Bedienstete
  • auf ihren Urlaub nicht verzichten, 
  • mindestens die Hälfte ihres Jahresurlaubs zusammenhängend antreten und 
  • während des Urlaubs sich jeder dienstlichen Tätigkeit in der Kasse enthalten. (Nr.4). 

Die Bestellung des Kassenverwalters und seines Stellvertreters obliegt dem Stadtrat, weil er die Befugnis nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat.

Auf Grund des vorübergehenden Ausfalls von Maria Häder soll nun Frau Ulrike Gschwend zur Kassenverwalterin bestellt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bestellung von Frau Maria Häder zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird mit Wirkung zum 1. April 2022 aufgehoben.

  1. Frau Ulrike Gschwend wird mit Wirkung vom 1. April 2022 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

Beschluss

  1. Die Bestellung von Frau Maria Häder zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird mit Wirkung zum 1. April 2022 aufgehoben.

  1. Frau Ulrike Gschwend wird mit Wirkung vom 1. April 2022 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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16. Bekanntgabe der Beteiligungsberichte 2019 und 2020 der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 16

Sachverhalt

Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört.

Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme im Geschäftsjahr darstellen.

Haben die Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge nicht erklärt, sind ihre Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresabschluss aufgenommen werden.

Der Bericht ist dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO). Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Anschließend ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 GO). Die Beteiligungsberichte werden auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Dokumente
Download Beteiligungsbericht 2019.pdf
Download Beteiligungsbericht 2020.pdf

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17. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 17

Sachverhalt

Baugebiet O 75 – Weidach Nordost 2

Für die Bauleitplanung und Erschließung ist wie bei den beiden letzten Baugebieten O 53 und O 65 eine Baugrunduntersuchung mit hydrogeologischem Gutachten erforderlich. Im Rahmen der in der letzten Sitzung beschlossenen Erschließungsplanung wurde darauf verwiesen, dass hierzu ein Angebot des Büros Geo-Consult Allgäu GmbH (Blaichach) eingeholt wurde. Die Angebotssumme beträgt 17.072,34 Euro incl. MWSt..

Die Leistungen umfassen u. a. 3 Rammkernbohrungen mit 6 m Tiefe, den Ausbau einer Bohrung als temporärer Grundwasserbeobachtungspegel, Messen der Grundwasserstände über zunächst 6 Monate mit Auswertung, 12 Rammsondierungen mit 5 m Tiefe, 1 Pumpversuch, 5 Baggerschürfe, Schadstoffuntersuchungen und das hydrogeologische Gutachten. 

Dieses Büro führte bereits die Untersuchungen bei den Gebieten O 53 und O 65 durch. Insoweit liegen bereits Erkenntnisse zur mit den Fachbehörden abgestimmten Methodik, Daten und Bezugsergebnisse vor, aufgrund derer eine Angebotseinholung weiterer Büros nicht geboten war. Zudem befindet sich die Bauleitplanung bereits im Verfahren und insoweit ist eine baldmögliche Einbeziehung der Ergebnisse erforderlich. Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt wurde die Beauftragung zwischenzeitlich vorgenommen. 

Beschlussvorschlag

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17.1. Klage gegen die Baugenehmigung für den Parkplatz am Rotwandweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 17.1

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 17. Februar 2022 hat das Landratsamt Ostallgäu der Stadt Füssen die Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkplatzes am Rotwandweg in Füssen (Sport- und Freizeitpark) erteilt. Gegen diese Baugenehmigung hat zwischenzeitlich ein Anlieger Klage zum Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg erhoben. Die Begründung der Klage steht noch aus, sie soll nach erfolgter Akteneinsicht nachgereicht werden.

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17.2. Vergabe des 1. Ausschreibungspaktes für die Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule; Abbruch- und Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 17.2

Sachverhalt

Entsprechend des Beschluss des Stadtrates wurde für die Sanierung, die Erweiterung bzw. den teilweisen Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. der Errichtung der Dreifachturnhalle das 1. Ausschreibungspaket öffentlich ausgeschrieben. 

Bei den Baumeisterarbeiten sind insgesamt 2 Angebote eingegangen:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Firma Lutzenberger mit einer Angebotssumme in Höhe von 5.022.898,55 € das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung gemäß dem bepreisten Leistungsverzeichnungs belief sich auf 5.152.448,77 Euro.

Für die Abbrucharbeiten sind insgesamt 5 Angebote eingegangen. 

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat hier die Firma LG-Umwelttechnik mit einer Angebotssumme in Höhe von 327.153,29 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis belief sich hier auf 396.750,57 Euro.

Das 1. Ausschreibungspaket beinhaltet vorwiegend alle Neubauten wie Turnhalle, Mensa, Verwaltung Mittelschule, Querbau Nord Grundschule und Sanierung UG Haus 3. Die Abbrucharbeiten betreffen die Turnhalle und das Verwaltungsgebäude Mittelschule sowie den Fahrradunterstellplatz Mittelschule. Die Aufträge wurden entsprechend erteilt.

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17.3. Felssicherungsarbeiten Morisse - Bad Faulenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 17.3

Sachverhalt

Ein geologisches Gutachten hat Maßnahmen zur Felssicherung an der Morisse-Durchfahrt empfohlen, die nun dringend auszuführen sind.

Beidseitig werden Felsbereiche freigeräumt, lose Felsbrocken und Wurzelstöcke entfernt, vernetzt und wo erforderlich Spritzbeton aufgetragen. Die Arbeiten zur Wahrung der Verkehrssicherheit sollen am Montag, 04.04.2022 beginnen. Dauer der Bauzeit wird ca. 1 Woche sein. Aufgrund der geringen Durchlassbreite kann während der Bauarbeiten kein Fahrverkehr stattfinden. Von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 wird die Durchfahrt gesperrt bleiben müssen. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Trotzdem bitten wir möglichst um Reduzierung des Fahrverkehrs während der Sperrung. Blaulichtfahrzeuge können mit kurzer Verzögerung passieren.
 
Die Einschränkungen werden der Presse bekanntgegeben und die Anwohner schriftlich informiert.

Die Kosten für die Felssicherungsmaßnahmen belaufen sich auf knapp 40.000 Euro.

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17.4. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse bzw. Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 17.4

Sachverhalt

In der letzten Sitzung hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst, die nun bekannt gegeben werden:

Bebauungsplan Birkstraße Nordost (KITA und pastorales Begegnungszentrum Füssen-West)

Mit den Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes W 76 – Birkstraße Nordost mit einer vorläufigen Auftragssumme von 12.057,58 Euro (brutto) wurde das Planungsbüro abtplan in Kaufbeuren beauftragt.  Insgesamt wurden 3 Planungsbüro angefragt.

Erschließungsplanung für das geplante Baugebiet Weidach-Nord O 75

Mit der Erschließungsplanung für das geplante neue Baugebiet Weidach-Nord O 75 wurde das Ingenieurbüro Klinger Ingenieure GmbH in Dietmannsried wie folgt:

Stadt Füssen:        Verkehrsanlagen (Straßen, Fuß- und Radwege, Begrünung, Beleuchtung, Parkplätze usw.)
Stadtwerke Füssen:        Ingenieurbauwerke Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Regenwasserbewirtschaftung

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2022 und jeweils stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt und – soweit erforderlich – die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Regenwasserableitung bzw. –bewirtschaftung. Insgesamt haben alle 5 angefragten Ingenieurbüros ein Angebot unterbreitet. Die voraussichtliche Honorarsumme hängt von den späteren Erschließungskosten ab.

Containeranlagen für die Sanierung, Erweiterung bzw. den Neubau der Grund- und Mittelschule

Für die Lieferung der Containeranlage für die Sanierung, Erweiterung bzw. den Neubau der Grund- und Mittelschule wurde die Firma ADAPTEO GmbH mit einer Angebotssumme in Höhe von 393.181,43 Euro beauftragt. Insgesamt lagen 5 Angebote vor. Das günstigste Angebot liegt rund 20 % über der Kostenberechnung.

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18. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Februar 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 18

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 22. Februar 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22. Februar 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22. Februar 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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19. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 19

Sachverhalt

Anträge oder Anfragen lagen nicht vor.

Datenstand vom 20.05.2022 11:08 Uhr