Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Intelligente Kommunikation der Ampelanlagen; Umsetzung innovatives Verkehrsmanagement in Füssen und Schwangau
2 Verkehrsangelegenheiten
2.1 Ritterstraße; zeitweise Sperrung der Durchfahrt für den KFZ-Verkehr tagsüber in der Zeit vom 26.12. bis 06.01.
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan N 77 - Vorderer Galgenbichl; Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
3.2 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 77 -Vorderer Galgenbichl
3.3 Bebauungsplan N 5 - zweite Änderung; Abwägung und Verfahrensbeschluss
3.4 Einfacher Bebauungsplan O 78 E – Weidach West; Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Beteiligung
3.5 Bebauungsplan O 4 - Weidach, zweite Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
3.6 Bebauungsplan Wörther Straße; Billigung Vorentwurf und Einleitung Beteiligung
3.7 Änderung Flächennutzungsplan zu Bebauungsplan Wörther Straße; Billigung Vorentwurf und Einleitung Beteiligung
3.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Uferstraße 10; Aufstellungsbeschluss
3.9 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Hopfener Dreieck
3.9.1 Einfacher Bebauungsplan N 21 E - Hopfener Dreieck; Aufstellungsbeschluss
3.9.2 Erlass einer Veränderungssperre
3.10 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Weißensee - Enzianstraße
3.10.1 Einfacher Bebauungsplan Weißensee - Enzianstraße; Aufstellungsbeschluss
3.10.2 Erlass einer Veränderungssperre
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauvoranfragen
4.2.1 Aufstockung Mehrfamilienhaus, Reintalstraße 15, Fl.Nr. 1661/21, Gemarkung Füssen
4.2.2 Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses mit Tiefgarage, Karolingerstraße, Fl.Nr. 808/3, Gemarkung Füssen
4.2.3 Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses, Luitpoldstraße 9, Fl.Nr. 41/1, Gemarkung Füssen
4.2.4 Neubau von 6 Reihenhäusern, Welfenstraße 11, Fl.Nrn. 826/4 und 826/5, Gemarkung Füssen
4.2.5 Neubau Hotel, Alatseestr. 26, Fl.Nrn. 2742 und 2750/3, Gemarkung Füssen
4.3 Bauanträge
4.3.1 Schreiben LRA vom 16.01.2024 bzgl. Ersetzung des kommunalen Einvernehmens, Erweiterung der best. Garage, Pfrontener Straße 22, Fl.Nr. 44, Gemarkung Weißensee
4.3.2 Nutzungsänderung eines Fremdenzimmers und der Wohnung im Obergeschoss zu zwei Ferienwohnungen, Anbau Außentreppe, Eschach 25, Fl.Nr. 218/4, Gemarkung Eschach
4.3.3 Neubau einer Maschinenhalle mit Werkstatt und einer Mistlege, Wies 2 und Wies 2a, Fl.Nrn. 855 und 895, Gemarkung Weißensee
4.3.4 Umbau Fischerhütte mit Anbau Wintergarten und Markisen über den Gastplätzen im Freien, Uferstraße 16, Fl.Nrn. 48/11 und 48/17, Gemarkung Eschach
4.3.5 Tektur zu Bauvorhaben 40-366/2019, Änderung Garage, Anbau 2 Balkone und Änderung First mit Anpassung am Bestand Süd, Im Venetianerwinkel 2, Fl.Nrn. 1327/18 und 1327/20, Gemarkung Füssen
4.3.6 Tektur zur Baugenehmigung, Neubau einer Seniorenwohnanlage und Büroräume im EG, 1. Tektur, Rupprechtstraße 5, Fl.Nr. 586, Gemarkung Füssen
4.3.7 Neubau eines Pferdeoffenstalles mit Futterlage, Mistlege und Sattelkammer, Brand 2, Fl.Nr. 285, Gemarkung Weißensee
4.3.8 Erweiterung BA 3+4 in Füssen, Kemptener Straße 75, Fl.Nrn. 743 und 741/22, Gemarkung Füssen
4.3.9 Neubau Austragshaus mit Garage, Eschach 13, Fl.Nr. 67, Gemarkung Eschach
5 Straßen- und Wegerecht
5.1 Widmung Abt-Hafner-Straße
5.2 Widmung Alatseestraße
5.3 Widmung Feistlestraße
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.12.2023
7 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Ferienwohnungen 
Im vergangenen Jahr ergaben sich Entscheidungen in Bezug auf die Wirksamkeit der Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des Beherbergungskonzepts und der Wohnraumbedarfsanalyse. 13 Anträge (14 tatsächliche Ferienwohnungen) sind durch das Landratsamt 2023 genehmigt. Im Vergleich dazu sind insgesamt 14 tatsächliche Ferienwohnungen aus 9 Anträgen (Abgelehnt/ Zurückgenommen) verhindert worden. Ebenfalls hat das Landratsamt bei 5 Anträgen (18 tatsächliche Ferienwohnungen) Anhörungsschreiben für die beabsichtigte Ablehnung versendet. Folglich konnten insgesamt 32 tatsächliche Wohnungen für eine dauerhafte Wohnnutzung erhalten bleiben.  



Digitaler Bauantrag
Seit 1. Januar 2024 kann für Bauanträge auch beim Landratsamt Ostallgäu das zentrale digitale Bauantragsverfahren des Freistaats genutzt werden. Sowohl die digitalen als auch die papiergebundenen Bau- und Abgrabungsanträge sowie die dazugehörigen Unterlagen sind seit Jahresbeginn direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ostallgäu einzureichen.

Durch die Abwicklung im Onlineverfahren können alle Beteiligungen der internen und externen Fachstellen sowie der Städte und Gemeinden parallel erfolgen. Hierdurch können sich die Gesamtlaufzeiten der Genehmigungsprozesse verkürzen. 

Den Bauherren wird empfohlen, zur Dokumentation der Nachbarbeteiligung eine Fassung in Papierform aufzubewahren. Hilfreich ist dies auch bei einem Eigentümerwechsel. Erfahrungsgemäß erhalten bei einem Wechsel die neuen Eigentümer keine Genehmigungsunterlagen ihres Gebäudes. Zu beachten ist, dass bei einer Akteneinsicht (z. B. des Nachbarn) zukünftig keine Unterlagen in Papierform mehr zur Verfügung stehen. 

Vorteil des Verfahrens ist, dass der seit Jahren zunehmende Raumbedarf zur Aktenlagerung, der sich bereits zu einem Problem entwickelt hatte, nun begrenzt wird.  


E-Mail-Adressen 
Zum 01.02.2024 fand die Umstellung der E-Mail-Adressen aller Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung (nicht: Stadtwerke und Füssen Tourismus & Marketing) statt:

Bisher: …@fuessen.de                 neu: …@stadt-fuessen.de


Faulenbachgäßchen 7 ½
Nach Mitteilung des LRAes OAL fand zuletzt am 22.01.2024 eine Baukontrolle statt. Mit Schreiben vom 25.01.2024 wurde der Bauherrnschaft mitgeteilt, dass die angeforderten Änderungen umgesetzt wurden. Die bemängelte Eindeckung der Gauben mit Blech wurde durch die nachträgliche Eindeckung mit Biberschwanzziegeln ebenfalls behoben. Am 05.02.2024 teilte das LRA der Stadt Füssen per E-Mail mit, dass mit dem erreichten Zustand Einverständnis besteht und die Akte geschlossen wurde. 

Die Fenster haben eine waagrechte Sprossenteilung erhalten. Die Lösung ist satzungskonform, da dort – bisher rechtskräftige Fassung – keine konstruktive Teilung festgesetzt ist. 

Die Nachfrage beim LRA am 01.02.2024 (Videokonferenz) hat erneut ergeben, dass von dort aus empfohlen wird, kein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die alte Fassung der Satzung wird im Fall einer gerichtlichen Klärung keinen Bestand haben. In der Folge würde ein Verfahren zu Kosten für die Stadt Füssen führen. Eine Einleitung erfolgt daher nicht. Stattdessen kann nun die aufgrund dieses Falls ausgesetzte Bekanntmachung der bereits beschlossenen Neufassung der Satzung nachgeholt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt dies ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm nimmt ab 17.03 Uhr an der Ausschusssitzung teil.

Zu Faulenbachgäßchen 7 ½ 

Magnus Peresson teilt mit, dass das Gebäude für die Altstadt keine Zierde sei. In Zukunft soll das Verfahren strenger verfolgt werden. Dabei handelt es sich nicht um Geldgewinnung, sondern um die Erhaltung der Details.

Dr. Christoph Böhm setzte sich diesbezüglich mit dem Landratsamt in Verbindung. Dieses teilte mit, dass alle Mängel behoben wurden. Dr. Christoph Böhm zweifelt jedoch an den eingebauten Fenstern, dass die Anforderung der Altstadtsatzung erfüllen sind. Für Dr. Christoph Böhm sei die Sache nicht abgeschlossen. Weiter fühle er sich betrogen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, das Landratsamt ist für die Baukontrolle als Aufsichtsbehörde zuständig. 

Dr. Christoph Böhm ergänzt, dass die Gestaltungssatzung unsere Rechtsposition sei.

Armin Angeringer äußert, dass das Material nicht klar erkennbar ist, da Holzfenster mit einem Klarlack überzogen, Plastikfenstern ähnlichsehen. Ebenfalls sind die Sprossen in den Fenstern in der alten Fassung der Altstadtsatzung nicht explizit vorgeschrieben. Vielmehr ergibt sich das aus dem Denkmalschutz. 

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1.1. Intelligente Kommunikation der Ampelanlagen; Umsetzung innovatives Verkehrsmanagement in Füssen und Schwangau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Die Baumaßnahmen zur Umsetzung des digitalen Verkehrskonzepts in Füssen und Schwangau haben begonnen. Es soll das intelligent vernetzte Ampel Kommunikation Vorzeigeobjekt für mindestens Schwaben werden. Denn welche Radio Staumeldung im Sommer beginnt nicht mit „Füssen“… 

Intelligente Kommunikation der Ampelanlagen

Die Ampelanlagen werden von der Autobahnabfahrt A7 bis einschließlich Ortsausfahrt Schwangau (Ende Bannwaldsee) intelligent vernetzt, um die Grüne Welle im Stadtkern zu ermöglichen. Die Ampelanlagen erkennen zukünftig eine Tunnelblockabfertigung, einen Feierabendverkehr, einen Fahrradfahrer und einen Fußgänger, so dass sie sich diversen Situationen automatisch anpassen können und entsprechend intelligent kommunizieren und schalten. 
Dadurch steuert, regelt und strukturiert sich die Verkehrslage in Füssen selbst und das in Echtzeit.

Und dies sogar stadtgrenzenübergreifend als Verkehrslösung (Füssen – Schwangau – Füssen).

Wichtig:
Eines muss man vorab deutlich machen: Die Verkehrszahlen bleiben unverändert, jedoch werden diese gefühlt weniger, da der Verkehr zukünftig geregelter, geführter und strukturierter wird und die Stauzeiten dadurch minimiert werden.
Für die Senkung der Verkehrszahlen sind die Verkehrskonzeptbausteine zwei bis vier zuständig, welche im späteren Verlauf erläutert werden.

Ziel:
Die intelligente Kommunikation der Ampelanlagen ab Autobahnabfahrt A7 bis Ortsausfahrt Schwangau führt zu einem geregelten und gesteuerten Verkehrsfluss in Echtzeitverfolgung.
Das Ziel ist es, dass die Grüne Welle-Funktion im Ortskern ihre Wirkung zeigen kann, eine Grüne Welle ermöglicht und dadurch ein Aufstauen minimiert wird.
Im Anhang alle 16 Detektoren Standorte. 

Bereits seit Oktober haben die Tiefbaumaßnahme in Füssen begonnen.
Es wurden die Fundamente mit Messstellen an mehreren Standorten entlang der B310 AS Hopferau und westlich Hopfener Straße für die digitalen Sensoren und Steuergeräte gebaut.
Zudem wurden die Fundamente an der Hauptkreuzung A7 am Hang bereits erstellt. (Siehe Fotos im Anhang).

Seit Oktober werden die Standorte B17 westlich der Einfahrt Füssener Straße und B17 Einmündung Parkstraße gebaut. Neben den Fundamenten werden Zähleranschlusssäule/Sockel, Herstellung des Netzanschlusses und Einbau der Bodenhülse stattfinden.

Sobald der Verkehrsrechner programmiert ist, sollte die Anlage bis zum frühen Sommer 2024 final am Netz sein. 

Der Verkehrsablauf in Füssen und Schwangau ist regelmäßig geprägt durch erhebliche Staus, die im Innenstadtbereich neben verkehrlichen Problemen auch Lärm und Luftemissionen verursachen. Diese werden beispielsweise durch Sperrungen oder Blockabfertigungen am Grenztunnel sowie durch erhöhtes Besucheraufkommen aufgrund der Attraktivität als touristische Destination verursacht. 

Um den Verkehrsablauf zu optimieren und die Lebensqualität in der Innenstadt von Füssen zu verbessern, wurden eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt und Maßnahmen zur Optimierung ausgearbeitet. 
Der Artikel im Anhang beschreibt die gesamte Vorgehensweise von der Ermittlung des Ist-Zustands, über eine Sensitivitätsanalyse und eine Schwachstellenanalyse, die Maßnahmenfindung und eine Variantenuntersuchung bis zur ausführlichen Erläuterung der umgesetzten Lösungen. 

Die Maßnahmen setzen sich aus baulichen Anpassungen sowie der Implementierung intelligenter Verkehrstechnik wie die Verwendung von intelligenten Kameras für die Verkehrserfassung, die Verwendung von Sondersignalprogrammen für verschiedene Stauszenarien, eine zentrale verkehrsabhängige Signalprogrammauswahl sowie dynamische Anzeigen von Routenempfehlungen zur Lenkung der Verkehrsteilnehmenden auf die vorhandene Umgehungsstraße zuammen.

Zeitraum
Bezeichnung
2018-2020
Konzepterarbeitung Max Eichstetter gemeinsam mit Siemens Mobility München und Straßenbauamt 
Kempten
05.2020-12.2022
Planungszeitraum Bernard Gruppe
05.2021-fortlaufend
Verkehrserhebungen
09.2023-06.2024
Baumaßnahmen/Umsetzung 
Ab 2025 
Optimierung im System

Zur Planung und Umsetzung eines intelligenten Verkehrsmanagements erfolgte in einem ersten Schritt eine flächendeckende Verkehrserhebung als Grundlage für die Untersuchung des Ist-Zustands. 
Hierzu fanden Kameras Verwendung, die eine Verkehrszählung mit automatischer Klassifizierung in 8+1 (BMDV 2012) durchführen. Die erhobenen Daten wurden aufbereitet und auf 15-Minuten-Intervalle akkumuliert. Mittels einer Ableitung der Spitzenstunden am Morgen und am Nachmittag, ergaben sich die Dimensionierungsverkehrsmengen für die weitere Analyse.

Für alle weiteren Informationen wird auf den Detailbericht der Bernardgruppe im Anhang verwiesen. Spannend sind vor allem alle Maßnahmen ab 3. Abschnitt im Anhang „Maßnahmen Umsetzung“. 

Aktuell sind ein paar Ampelanlagen bereits fertig und laufen mit Volllastprogramm autark in sich selbst, ab Sommer 2024 werden diese über den Verkehrsrechner miteinander vernetzt. 

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2. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 2
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2.1. Ritterstraße; zeitweise Sperrung der Durchfahrt für den KFZ-Verkehr tagsüber in der Zeit vom 26.12. bis 06.01.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 17.11.2020 wurde beschlossen, die Ritterstraße ab 2021 vom 1. Juli bis 3. Oktober eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr für Kraftfahrzeuge zu sperren. 
Von dieser Sperrung ausgenommen sind Radfahrer, die die Ritterstraße in beiden Richtungen befahren dürfen. 

Nun hat kam der Vorschlag aus dem Einzelhandel, dass man aus den Erfahrungswerten 2022/23/24 gemerkt hat, dass diese Sperrung auf die Weihnachtstage ausgeweitet werden muss/müsste. 
Es gab diverse Situationen in diesen Weihnachtstagen, die zu gefährlich engen Begegnungen zwischen KFZ und Fußgängern geführt hat. Zudem liegt die Anregung vor, den Zeitraum im Sommer von 18 Uhr auf 19 Uhr zu erweitern. 

Vorschlag zur Neuregelung und Erweiterung:

vom 1. Juli bis 3. Oktober eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr [alternativ: 19 Uhr]
für Kraftfahrzeuge gesperrt
und
vom 26. Dezember bis 06. Januar eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr 
für Kraftfahrzeuge gesperrt. 

Beschlussvorschlag

Der PBUV beschließt die Ritterstraße ab 2024 für den KFZ-Verkehr tagsüber
vom 1. Juli bis 3. Oktober eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr für Kraftfahrzeuge und
vom 26. Dezember bis 06. Januar eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr für Kraftfahrzeuge zu sperren. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger schildert, dass in der naheliegenden Reichenstraße die Beschränkung Anliegerverkehr Montag bis Samstag 6 bis 10 Uhr, 18 bis 20 Uhr gilt. Parallel dazu gilt die Beschränkung für Radfahrer von Montag bis Freitag von 6 bis 10 Uhr. Er wünscht sich für die widersprüchliche Beschränkung eine Klärung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass dies überprüft werden soll.

Dr. Martin Metzger bittet um Klärung und einer Anpassung.

Jürgen Doser besteht vor der Beschränkungserhöhung von 18.00 auf 19.00 Uhr auf ein Gespräch mit den Anliegern. 

Barbara Henle unterstützt die Aussage von Jürgen Doser.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, dass Gespräche mit den Anwohnern gesucht und die Beschlussfassung vor dem ersten Juli stattfinden wird. Weiter wird die Beschränkung der Reichenstraße überprüft.

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3
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3.1. Bebauungsplan N 77 - Vorderer Galgenbichl; Behandlung der Stellungnahmen, Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 77 – Vorderer Galgenbichl bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht sowie der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes N 77 – Vorderer Galgenbichl (jeweils in der Fassung vom 06.12.2022) lag mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 18.10.2022) in der Zeit Freitag, 16.12.2022 bis Mittwoch, 18.01.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt. 

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge siehe Anlage im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Anlage
  2. Verfahrensbeschluss (Billigungsbeschluss und erneute Beteiligung) siehe Anlage

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der konkreten Umlagerung der Gebäude, inwiefern sich die Position der Gebäude verändert.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert nochmals, dass der Geltungsbereich verkleinert wurde. Ferner wurde die Entfernung zum Wald vergrößert.

Armin Angeringer erläutert die Lage an der Plandarstellung.

Dr.  Martin Metzger stellt in Frage, ob die Positionierung der Gebäude unverändert ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die östlich/ westlich liegenden kleineren Gebäude sind zusammengefasst. Das Hauptgebäude hat sich nicht verändert.

Armin Angeringer veranschaulicht das an den Baugrenzen. 

Beschluss 1




Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

       

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplans N 77 Vorderer Galgenbichl bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 240116 BBP FNP N 77 - Vorderer Galgenbichl E UWB.pdf
Download 240117 BBP N 77 - Vorderer Galgenbichl E.pdf
Download 240117 BBP N 77 - Vorderer Galgenbichl E Satzung Begründung.pdf
Download 240117 BBP N 77 - Vorderer Galgenbichl V Abwägung.pdf

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3.2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 77 -Vorderer Galgenbichl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 77 – Vorderer Galgenbichl bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht sowie der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes N 77 – Vorderer Galgenbichl (jeweils in der Fassung vom 06.12.2022) lag mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 18.10.2022) in der Zeit Freitag, 16.12.2022 bis Mittwoch, 18.01.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt. 

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge siehe Anlage im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Anlage
  2. Verfahrensbeschluss (Billigungsbeschluss und erneute Beteiligung) siehe Anlage

Beschluss 1



Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2





Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 240116 FNP N 77 - Vorderer Galgenbichl E.pdf
Download 240116 FNP N 77- Vorderer Galgenbichl E Begründung.pdf
Download 240117 FNP N 77 - Vorderer Galgenbichl V Abwägung.pdf

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3.3. Bebauungsplan N 5 - zweite Änderung; Abwägung und Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigte in öffentlicher Sitzung am 05.12.2023 den Entwurf der zweiten Änderung und ersten Erweiterung der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB. Dies ist zwischenzeitlich durch Veröffentlichung im Internet. Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Hauptortes von Füssen und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1589, 1589/5, 1592/2, 1592/3, 1589/4 (Teilfläche).
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 wurde in der Zeit vom 21.12.2023 bis 22.01.2024 im Internet und der Internetadresse: www.stadt-fuessen.org/bebauungsplan-n-5
der Stadt Füssen veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lag der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 in der Zeit vom 21.12.2023 bis 22.01.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt.

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge siehe Anlage im Ratsinformationssystem (RIS).

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Anlage
  2. Satzungsbeschluss siehe Anlage

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erwähnt, dass bereits in der Vergangenheit die Anordnung der Stellplätze im Westen/ Südwesten wegen der Anfahrbarkeit über den vorhandenen Gehweg diskutiert wurde. Er möchte wissen, ob es eine neue Lösung gibt.

Armin Angeringer bejaht die Frage von Dr. Metzger und erläutert die Änderungen an der Planzeichnung. 

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Stellplatzanordnung im Südwesten und empfindet die Regelung als nicht tragbar.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Stellplätze im Süden kein Thema sind.

Armin Angeringer informiert, dass die Bestandsstellplätze nicht verändert wurden, da diese nicht Bestandteil der Änderung sind.

Beschluss

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Anlage
  2. Satzungsbeschluss siehe Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Dokumente
Download 2023-12-18 Stadtwerke Füssen.pdf
Download 2024-01-23 SV VR1.pdf
Download 2024-01-26 2BPä und 1Erw_vBP Hotel Filser_PLAN.pdf
Download 2024-01-26 2BPä und 1Erw_vBP Hotel Filser_TEXT.pdf

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3.4. Einfacher Bebauungsplan O 78 E – Weidach West; Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan O 78 E – Weidach West im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (Ferienwohnungen) im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind deshalb künftig auszuschließen.

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der Ausschluss von Zweitwohnungen nun im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient wird dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 06.02.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 06.02.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung und Begründung.pdf

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3.5. Bebauungsplan O 4 - Weidach, zweite Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 war in der Zeit vom 19.12.2023 bis 19.01.2024 im Internet und der Internetadresse:
www.stadt-fuessen.org/bebauungsplan-o-4 auf der Homepage der Stadt Füssen veröffentlicht. Außerdem konnten die Unterlagen im BayernAtlas eingesehen werden.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lag der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 in der Zeit vom 19.12.2023 bis 19.01.2024 im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.


Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben und E-Mail vom 11.12.2023 beteiligt und hatten bis Freitag, 19.01.2024 Gelegenheit sich zu äußern.

Beteiligt wurden das Landratsamt Ostallgäu, die Regierung von Schwaben und der regionale Planungsverband Allgäu.

Stellungnahmen welche keine Einwände, Äußerungen, Bedenken oder nur Hinweise enthalten gingen ein von:
  1. Regierung von Schwaben, E-Mail vom 10.01.2024, Az.: 24- 4622.8095-42/1:
    „o. a. Bauleitplanvorhaben stehen landesplanerische Belange nicht entgegen.“
  2. Landratsamt Ostallgäu, gesammelt Stellungnahmen per E-Mail vom 19.01.2024:
    Es wurden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme mit Äußerung:
Regionaler Planungsverband Allgäu, E-Mail vom 19.01.2024:
„Wir bitten die Gemeinde Füssen, im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung geeignete Maßnahmen zu treffen, um RP 16 B V 2.3 (Z) ausreichend Rechnung zu tragen. Gemäß diesem Regionalplanziel soll darauf hingewirkt werden, dass die Region von der Errichtung überwiegend eigengenutzter Freizeitwohngelegenheiten (Zweitwohnungen) freigehalten werden.“


Beherbergungskonzept für die Stadt Füssen; Endbericht / Februar bis Dezember 2020 (Erhebungszeitraum Februar bis Juni 2020), Auszug:
„Problemverschärfend wirkt sich der zunehmende Trend zur Bildung von Zweitwohnsitzen in touristisch attraktiven Ferienstandorten aus, teilweise selbstgenutzt, teils weitervermietet. Die so bewirtschafteten Domizile stehen die überwiegende Zeit im Jahr leer und tragen zur Ausbildung einer Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt bei. Eine merkliche Anhebung der Zweitwohnungssteuer (in einigen Gemeinden teils 20 % der Kaltmiete) hat zwar positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, hat aber vielfach nicht die gewünschte abschreckende Wirkung. Auch die Stadt Füssen muss sich mit einem Anteil von 16 % Zweitwohnungsbesitzern (1.091 selbstgenutzte Zweitwohnungen und 141 weitervermietete) am Wohnungsbestand zunehmend Fragen der Verhältnismäßigkeit stellen. Einige Kommunen, insbesondere in Bayern (u.a. Berchtesgaden, Schönau, Ruhpolding und Kreuth), sind inzwischen dazu übergegangen keine Zweitwohnungen mehr zuzulassen (Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion).“

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat sich zuletzt in einem Infoabend am 14.09.2020 mit dem Thema „Zweckentfremdung von Wohnraum – Rechtliche Möglichkeiten und Instrumentarien“ beschäftigt. Die Veranstaltung fand gemeinsam mit den Gemeinderäten der benachbarten Gemeinden Pfronten und Schwangau in Schwangau statt.

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der Ausschluss von Zweitwohnungen im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient wird dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt.

Abwägungsvorschlag:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu gegebener Zeit weiter darüber zu beraten ob eine entsprechende Satzung nach § 22 BauGB für weitere Teile des Stadtgebietes zu erlassen ist um Zweitwohnungen auszuschließen. Bisher besteht eine Satzung für Bad Faulenbach. Aufgrund dieser wird u. a. die Aufteilung in Wohnungseigentum der Genehmigung durch die Stadt Füssen unterworfen. Zur Erreichung des Ziels soll in diesem Bereich seit dem Satzungsneuerlass die Aufteilung generell nicht mehr zugelassen werden. Auf das gesamte Stadtgebiet ist dieses Modell nicht übertragbar, sondern die Vorgehensweise muss gebiets- oder vorhabenspezifisch erfolgen. 
Im Baugebiet bestehen nur noch wenige unbebaute Baugrundstücke. Die Einführung einer Genehmigungspflicht nach § 22 BauGB würde damit hier nur sehr geringe Wirkung entfalten und das Gebiet nicht mehr in anderer Form prägen.

Wirksamer ist dagegen die Regelung über die Art der baulichen Nutzung gemäß des o. g. Urteils. Die Bebauungsplansatzung wird diesbzgl. ergänzt (siehe Anlage im Ratsinformationssystem).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des geänderten Entwurfs in der Fassung vom 06.02.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des geänderten Entwurfs in der Fassung vom 06.02.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung und Begründung.pdf

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3.6. Bebauungsplan Wörther Straße; Billigung Vorentwurf und Einleitung Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.6

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat ein Konzept für eine Kindertagesstätte im Bereich der Sportanlagen südlich von Wörth erarbeiten lassen. An dieser Stelle könnte eine zwei- bis dreigruppige Betreuungseinrichtung Platz finden. Hier bietet sich die Möglichkeit für die Sporterziehung an die bestehende Sporthalle anzuschließen. In der Umgebung sind keine vielbefahrenen Verkehrswege und leicht erreichbare Naturerlebnisräume vorhanden.

Die vorhandenen Stellplätze für Besucher der Sportanlagen verlegt und die benötigten Stellplätze für die Kindertagesstätte mit einer Ausweitung der Stellplatzflächen gesichert werden. Die Darstellungen des 1987 aufgestellten Flächennutzungsplanes stellen derzeit noch Sportanlagen als Grünflächen dar. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich, um die inzwischen ausgedehntere Nutzung im Bestand zu erfassen, die als Gemeinbedarfsfläche korrigierte Nutzungsart zu übernehmen und auf der Bebauungsplanungsebene zur Nutzungsart „sportliche und soziale Zwecke“ zu konkretisieren.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm wendet ein, dass das Landratsamt einen Kindergarten an diesem Standort kritisch sieht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Gemeinde besitzt die Planungshoheit. Das Landratsamt wird zum Bebauungsplan eine Stellungnahme abgeben, die dann abzuwägen ist.

Armin Angeringer erläutert die Voraussetzungen an ein Baugebiet, die sich aus dem Landesentwicklungsprogramm ergeben. Weiter teilt Angeringer mit, dass wohl wissend kein Baugebiet entwickelt, sondern ein Bestand überplant und nur ein neues Baufenster eingerichtet wird. Es sprechen gute Gründe dafür, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Dr. Christoph Böhm erwidert, dass ein Einwand vom Landratsamt ist, dass der Standort im Außenbereich liegt. Hierfür ist eine Außenbereichssatzung beziehungsweise ein Siedlungszusammenhang notwendig.

Armin Angeringer ergänzt, es wird anstatt einer Außenbereichssatzung ein Bebauungsplan aufgestellt und hierdurch die Unzulässigkeit im Außenbereich beseitigt Zusätzlich wird durch die Änderung im Flächennutzungsplan die Grundlage geschaffen für die Aufstellung des Bebauungsplans.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, dass der Sportplatz, Tennisclub, die Turnhalle bereits bestehen, sollte jedoch die Turnhalle abbrennen, wäre im jetzigen Außenbereich ein Neubau nicht mehr zulässig. Schlussendlich ist eine Überplanung notwendig.

Dr. Christoph Böhm ergänzt, die Turnhalle könnte derzeit auch zusammenfallen.

Stefan Fredlmeier nimmt ab 17:39 Uhr an der Ausschusssitzung teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Dokumente
Download 240119 BBP Wörther Straße V.pdf
Download 240119 BBP Wörther Straße V Satzung Begründung.pdf

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3.7. Änderung Flächennutzungsplan zu Bebauungsplan Wörther Straße; Billigung Vorentwurf und Einleitung Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.7

Sachverhalt

Für die beabsichtigte Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich der Sportanlagen an der Sporthalle Wörth ist es erforderlich, den Bereich planerisch zu erfassen und eine Bauleitplanung durchzuführen. Die Darstellungen des 1987 aufgestellten Flächennutzungsplanes stellen derzeit noch Sportanlagen als Grünflächen dar. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um die für den Bebauungsplan vorgesehene Nutzungsart einer Gemeinbedarfsfläche, die für sportliche und soziale Zwecke dienen soll, darzustellen. Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, damit sich der Bebauungsplan konform zu § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Wörther Straße zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Wörther Straße zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Dokumente
Download 240116 FNP Wörther Straße V.pdf

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3.8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Uferstraße 10; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.8

Sachverhalt

Der Eigentümer beabsichtigt eine Teilaufstockung des Gebäudes. Der hangseitige Bestandsfirst wird dazu Richtung Straße verlängert. Straßenseitig ergeben sich hier im südlichen Teil des Gebäudes vier Geschoße zzgl. der zurückversetzten Dachgeschoßebene, was nach § 34 BauGB nicht mehr zulässig ist. 

Ohne Änderung ist das Vorhaben nur zulässig, wenn die planungsrechtliche Grundlage über einen Bebauungsplan geschaffen wird. Zielführend ist dies nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 

Das Vorhaben beinhaltet zwei zusätzliche Zimmer + Fitnessraum

Allerdings fanden vorher bereits folgende Veränderungen statt:
  • 2013: von 48 auf 43 Zimmer reduziert
  • 2018: auf 41 Zimmer reduziert

Wenn nun wieder auf 43 Zimmer (+ Fitnessraum) erweitert wird liegen somit immer noch 5 Zimmer weniger als 2013 vor.

Eine Abstimmung mit Füssen Tourismus und Marketing (Herrn Fredlmeier) und dem Tourismusverein hat bereits stattgefunden; eine Befürwortung ist erfolgt. 

Die nachzuweisenden Stellplätze sind nach vorläufiger Information bereits auf die frühere Zimmerzahl bemessen. Ein zusätzlicher Nachweis ist damit nicht erforderlich. Eine genaue Aufstellung ist mit der Vorhabenplanung vorzulegen.

Zu prüfen wird sein, wie sich für den Anschnitt des westlichen Giebels in der DG-Ebene mit dem Balkon noch eine etwas harmonischere Lösung erzielen lässt. Auch die südseitigen sehr breiten Gauben werden schmäler zu halten sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Uferstraße 10 (Flur Nrn. 215/5 und 34/9 Gmkg. Hopfen a. S.). Ziel ist die Sicherung und bauliche Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes. 

Auszuschließen sind Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen. 


Geltungsbereich innerhalb der roten Linie: 

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer schildert, dass in der Vergangenheit Planungen zum Bebauungsplan Uferstraße 13 - Nord bereits erfolgten. Aus den Planunterlagen ergibt sich, dass die Planungen seit 2019 eingestellt sind. Die Unterlagen bilden drei Gebiete. Ebenfalls erkundigt sich Martin Dopfer, ob diese Planungen noch vorangetrieben werden.

Armin Angeringer informiert, die Planung wird nicht weiterverfolgt. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden keine Kosten mehr dafür angesetzt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt weiter mit, dass für das Landratsamt die Bebauungspläne nicht genehmigungsfähig sind. Dazu ist Kritik vom Landratsamt eingegangen. Bei weiterer Verfolgung des Bebauungsplanes sollten man ausschließlich die Höhen begrenzen, weiteres ist maximal unwichtig. In diesem Fall handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sodass wir uns ausschließlich auf ein Objekt fokussieren.

Martin Dopfer erkundigt sich weiter über die Bauhöhen entlang der Uferstraße sowie nach weiteren Gebäuden mit ähnlicher Höhe bei gleicher Geschosszahl. Als gesamtes wirkt die Erhöhung von vorne sehr hoch. 

Armin Angeringer bringt vor, es wird der Aufstellungsbeschluss gefasst. Bei der Überplanung wird man sich mit dieser Fragestellung befassen.

Martin Dopfer bittet um Auskunft der gesamten Höhen, da diese massiv hoch wirken. Ebenfalls möchte Dopfer unterschiedliche Höhen vermeiden.

Jürgen Doser schließt sich Martin Dopfers Fragen an. Zusätzlich führt Jürgen Doser aus, dass bereits in der Vergangenheit viel Geld und Zeit für den alten Bebauungsplan ausgegeben wurde.  Der alte Bebauungsplan enthält viele Daten, die offene Fragen klären können.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Uferstraße 10 (Flur Nrn. 215/5 und 34/9 Gmkg. Hopfen a. S.). Ziel ist die Sicherung und bauliche Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes. 

Auszuschließen sind Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen. 


Geltungsbereich innerhalb der roten Linie: 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3.9. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Hopfener Dreieck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.9
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3.9.1. Einfacher Bebauungsplan N 21 E - Hopfener Dreieck; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.9.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Für den Bereich Füssen Nord empfiehlt das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen die Genehmigung von weiteren Beherbergungsnutzungen weitestgehend auszuschließen (vgl. Kapitel 5.2.1). Der anlassbezogene Neuerlass eines einfachen Bebauungsplans und einer Veränderungssperre werden empfohlen. Siehe Anhang 2!

Der Stadt Füssen liegt aktuell ein Antrag auf Baugenehmigung für die Umwandlung einer dauerhaft genutzten Wohnung im Gebäude Abt-Goßwin-Straße 1, FlNr. 1553/1 in eine Ferienwohnung vor. Außerdem wurden in der Abt-Goßwin-Straße bereits Ferienwohnungen beantragt und in der näheren Vergangenheit genehmigt:

  • Abt-Goßwin-Straße 12b, Nutzungsänderung Doppelhaushälfte zu zwei Ferienwohnungen und einem Ferienappartement, Anbau eines Carports mit Dachterrasse und Errichtung einer Kelleraußentreppe, Gemeindliches Einvernehmen mit Beschluss vom 05.06.2018 erteilt, Baugenehmigung vom 19.09.2018, Az.: 40-00609/18.
  • Abt-Goßwin-Straße 6, Umnutzung Wohnung zur Ferienwohnung, Gemeindliches Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt, Baugenehmigung vom 31.03.2021, Az.: 40-6024.01-266/21.
  • Abt-Goßwin-Straße 11, Umnutzung Wohnung 1 zur Ferienwohnung, Gemeindliches Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt, Baugenehmigung vom 01.04.2021, Az: 40-6024.01-265/21.
Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Verdrängungsprozesse von Dauerwohnraum durch Ferienwohnungen und Zweitwohnungen und deren negative Folgen für die Wirtschaft der Stadt Füssen, die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und das soziale Leben sind in den überwiegenden Teilen der bebauten Gebiete der Stadt Füssen vorzufinden. Ferienwohnen wird wiederum vom Zweitwohnen verdrängt, sodass teilweise ebenfalls negative Entwicklungen bei touristischen Infrastrukturen beobachtet werden können. Dies ist im Plangebiet zu befürchten.
Auszuschließen ist deshalb auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass Wohngebäude ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.

Durch die Aufgabe und Nutzungsänderung von verschiedenen Gewerbebetrieben ist zu befürchten, dass an diesem vom Wohnen geprägten Gebiet Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen entstehen können. Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden.

Anhang_1:

Anhang 2:


Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan N 21 E – Hopfener Dreieck im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen.

Geltungsbereich innerhalb der roten Linie.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Einfachen Bebauungsplan N 21 E – Hopfener Dreieck im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen.

Geltungsbereich innerhalb der roten Linie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.9.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.9.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans 21 E – Hopfener Dreieck. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 21 E – Hopfener Dreieck eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 21 E – Hopfener Dreieck eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre.pdf

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3.10. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Weißensee - Enzianstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.10
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3.10.1. Einfacher Bebauungsplan Weißensee - Enzianstraße; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.10.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Weißensee ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft. Jedoch ist eine Überplanung anlassbezogen im Einzelfall in Betracht zu ziehen, zumal die Entwicklungen vorrangig (nur) im Bestand realisiert werden sollen. Siehe Anhang 2, Auszüge!

Weiter ist Weißensee im BK als beliebter Standort für Zweitwohnsitze mit einer hohen Anzahl an selbstgenutzten Zweitwohnungen (400) erkannt worden.



Der Stadt Füssen liegt aktuell eine Baugenehmigung vom 08.07.2020 „Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen“ vor. Baugrundstück ist das Grundstück Enzianstraße 6, FlNr. 383/8. Die Wohnungen werden im Internet intensiv als Zweitwohnsitz beworben.

Nach einem Urteil des OVG Niedersachsen ist nun eine Regelung über einen Bebauungsplan möglich, die diese Nutzungsart untersagt. Aufgrund des Wohnungsdefizits der Wohnraumbedarfsanalyse besteht Handlungsbedarf. 

Verdrängungsprozesse von Dauerwohnraum durch Ferienwohnungen und Zweitwohnungen und deren negative Folgen für die Wirtschaft der Stadt Füssen, die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und das soziale Leben sind in den überwiegenden Teilen der bebauten Gebiete der Stadt Füssen vorzufinden. Ferienwohnen wird wiederum vom Zweitwohnen verdrängt, sodass teilweise ebenfalls negative Entwicklungen bei touristischen Infrastrukturen beobachtet werden können. Dies ist im Plangebiet zu befürchten.
Auszuschließen ist deshalb auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass Wohngebäude ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan Enzianstraße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) und Zweitwohnungen sind deshalb künftig auszuschließen.

Geltungsbereich innerhalb der roten Linie.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan Enzianstraße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) und Zweitwohnungen sind deshalb künftig auszuschließen.

Geltungsbereich innerhalb der roten Linie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.10.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.10.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans für den Bereich der Enzianstraße. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Zweitwohnungen.

Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans Enzianstraße eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans Enzianstraße eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre.pdf

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4
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4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

1.        Ausbau Dachgeschoss mit Einbau Gaube, Einbau Dachfenster in Treppenraum, Hintere Gasse 21, Fl.Nr. 43, Gemarkung Füssen 
2.        Nutzungsänderung Wohnung Süd/Ost – OG/DG in Ferienwohnung, Abt-Goßwin-Straße 1, Fl.Nr. 1553/1, Gemarkung Füssen 
3.                Tektur Errichtung eines Wartebereichs in Modulbauweise, sowie Herstellung von 18 
E-Ladestationen, Kemptener Straße 87a, Fl.Nr. 740/1, Gemarkung Füssen
4.        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Knöringenstraße, Fl.Nr. 778/4, Gemarkung Füssen 


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Zu 2.

Matthias Friedl möchte wissen, warum die Nutzungsänderung in der Abt-Goßwin-Straße 1 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung weitergeleitet wurde.

Armin Angeringer erläutert, die Fiktionsfrist endete vor der Ausschusssitzung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schließt sich der Aussage von Armin Angeringer an.

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4.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2
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4.2.1. Aufstockung Mehrfamilienhaus, Reintalstraße 15, Fl.Nr. 1661/21, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschreibung des Vorhabens:

Derzeit befinden sich im best. Wohnhaus zwei Mietwohnungen, aufgrund der energetischen Sanierung bzw. Neubau des Daches kam es zur Überlegung, ob in diesem Zuge der Kniestock erhöht werden könnte, um eine weitere Mietwohnung im Dachgeschoss zu generieren.

Ohne die Erhöhung des Kniestocks kann im Dachgeschoss kaum eine vollwertige Wohnung geschaffen werden. Es wurden zwei Varianten ausgearbeitet, wobei bei beiden Befreiungen vom Bebauungsplan in Bezug auf die Höhe des Kniestocks nötig 

In der von den Bauherrn bevorzugten Variante 1 mit größerer Kniestockhöhe (1,76 m) würde ein zusätzliches Vollgeschoss entstehen. Die Abstandsflächen würden in beiden Fällen eingehalten und an der Grundfläche des Wohnhauses soll nichts verändert werden.

Befürwortungsfähig ist nur eine niedrigere Variante. Ein zusätzliches Vollgeschoß würde zu einem Eingriff in die Grundzüge der Planung führen, die nicht über eine Befreiung lösbar ist. Die Variante 2 weist eine Kniestockhöhe von 1,26 m auf. Zulässig lt. Bebauungsplan: 50 cm.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Ein drittes Vollgeschoß ist aufgrund der übergroßen Kniestockhöhe nicht genehmigungsfähig. Vertretbar sind nur Abweichungen, die sich im Rahmen bisheriger Vergleichsfälle insbesondere in diesem Straßenzug und auf dieser Straßenseite bewegen. Zur besseren Nutzung ist der Einbau von Dachgauben in Betracht zu ziehen. 

Im Bereich der Kreuzkopfstraße wurde zuletzt eine Kniestockhöhe von 67 cm statt 50 cm zugelassen.
In der Reintalstraße werden die Kniestockhöhen bisher weitgehend eingehalten. Ausnahmen:         

  • das unmittelbar benachbarte Haus Nr. 13 mit einer Höhe von lt. Plan ca. 65 cm;
  • das an der nördlichen Ecke zum Pilgerschrofenweg liegende Grundstück Fl.Nr. 1656/6 (Pilgerschrofenweg 10) mit lt. Tekturplan ca. 100 cm.

Für die zusätzliche Wohnung im DG sind zwei Stellplätze zusätzlich nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen und zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nur in Aussicht zu stellen, wenn die Kniestockhöhe gegenüber Variante 2 noch weiter reduziert wird (maximale Höhe: … m). Voraussetzung ist eine Dauernutzung der Wohnung.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der geplanten Bauhöhe.

Armin Angeringer teilt mit, dass eine Planung mit einer Höhe von 1,26 m und mit 1,76 m vorliegt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die geplante Höhe ist in beiden Fällen zu hoch.

Jürgen Doser lässt wissen, dass generell gleiches mit gleichem verglichen werden muss. Ebenfalls sieht Jürgen Doser den Vorschlag der Verwaltung positiv, insofern die Abstandsflächen eingehalten sind. Ferner regt Jürgen Doser an, ganze Straßenzüge zu beurteilen und mit den Bürgern zu kommunizieren, um einen Dachgeschossausbau zu fördern. Schlussendlich wäre das eine Stadtratsthematik mit großem Potenzial, die Nachverdichtung durch Ausbau, Sanierung von Dachgeschosse zu fördern. Somit könne weiterer Wohnraum, sowie leichtere Finanzierungen geschaffen werden. Unter dem Vorbehalt, die Nachbarn stimmen dem Bauvorhaben zu.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, die Ausschussmitglieder stimmen einer Höhe von 1,00 m zu.

Martin Dopfer spricht den überplanten Bereich an. Weiter erkundigt sich Dopfer über die Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt bei einer Höhe von 1,26 m.

Armin Angeringer stellt dar, dass eine Kniestockhöhe von 1,26 m zu hoch ist, da der überplante Bereich zu groß ausfällt. Eine Überschreitung ist grundsätzlich zulässig so auch wie in anderen Fällen in der näheren Umgebung, jedoch nicht mit einer Höhe von 1,26 m.

Martin Dopfer führt aus, eine Höhe bis zu 1,00 m ist zulässig. Gleichermaßen bejaht Martin Dopfer die Höhe von 1,26 m, wobei diese Höhe vom Landratsamt nicht genehmigt wird.

Armin Angeringer schildert, der Vertreter vom Landratsamt erklärte die Höhe 1,26 m und 1,76 m als nicht genehmigungsfähig in der Vorbesprechung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter spricht sich für mehr Zentimeter als zu wenig Zentimeter aus. Allerding müssen die umliegenden Gebäude betrachtet werden. Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass bei einer Aufstockung von 1,00 m die Höhe 0,70 m höher sein wird.

Dr. Martin Metzger zweifelt bei einem Kniestock von 1,00 m mit einem realistischen Ausbau und kann sich einen Einbau von Gauben vorstellen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf zurück, dass es sich lediglich um eine Bauvoranfrage handelt.

Armin Angeringer zeigt die Höhenunterschiede an den Planunterlagen. Anschließend hebt Armin Angeringer hervor, dass sich im Straßenteil viele ausgebaute Dachgeschosse befinden, aber wenige Gauben verbaut sind. Folglich ist bei einer Höhe von 1,00 m eine Gaube nicht unbedingt notwendig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen und begrüßt die Kniestockhöhe von 1,00 m.

Dr. Christoph Böhm schließt sich Dr. Martin Metzgers Aussage an und spricht sich bei der Optik für einen Quergiebel aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist die Aussage von Dr. Christoph Böhm zurück.

Jürgen Doser bittet bei Eingang des Bauantrags um eine nochmalige Vorlage im Ausschuss.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen und zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nur in Aussicht zu stellen, wenn die Kniestockhöhe gegenüber Variante 2 noch weiter reduziert wird (maximale Höhe: 1,00 m). Voraussetzung ist eine Dauernutzung der Wohnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4.2.2. Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses mit Tiefgarage, Karolingerstraße, Fl.Nr. 808/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das MFH soll neben den EG und OG ein sogenanntes Staffelgeschoß erhalten („Penthouse-Geschoß“). Die Umgebung ist geprägt durch eine zweigeschoßige Bebauung mit Dachgeschossen unter einem Satteldach. Das Vorhaben wird sich hinsichtlich der Zahl der Geschoße und den daraus resultierenden Wandhöhen nicht nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Geschoßfläche. Gestalterisch hat die Lösung den Vorteil, dass das DG nicht in nachteiliger Form durch Gauben oder Quergiebel überprägt wird. 

Das westlich benachbarte Kirchengebäude stellt aufgrund des besonderen Charakters keine Prägung und Vorbildwirkung für die Umgebung dar. 

Mit der hohen Ausnutzung des Grundstücks steht der geplante Nachweis von 2 für Besucher notwendigen Stellplätzen in der Tiefgarage in Verbindung, die räumlich nicht mehr oberirdisch möglich sind. Andenkbar wäre, die beiden Stellplätze in einen frei anfahrbaren Teil der Tiefgarage zu legen (Tor erst danach). Bei einem Neubau in der Borhochstraße wurde diese Lösung ebenfalls zugelassen. Eine Ablösung ist nicht zu empfehlen, da dies das Parken im öffentlichen Straßenraum in diesem Bereich fördern würde. 

Die nachzuweisende Spielplatzfläche ist in der Bauvoranfrage noch nicht enthalten. 

Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme in Aussicht gestellt werden, wenn eine voraussichtlich genehmigungsfähige Planung vorliegt und wie angegeben keine Ferienwohnungen (oder Zweitwohnsitze) entstehen.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nicht genehmigungsfähig sein, weil es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht einfügt. Dies wurde dem Planer bereits mitgeteilt. 

Hinweis: die im Antrag thematisierte GFZ ist kein Beurteilungskriterium nach § 34 BauGB. Maßgeblich sind nur die absoluten Werte der Grund- und Geschoßflächen, sowie die Wandhöhen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen:

  1. Hinsichtlich der Gebäudegröße ist im Benehmen mit dem LRA eine Reduzierung vorzunehmen. 
  2. Das Staffelgeschoß ist in ein Dachgeschoß mit Satteldach zu ändern.
  3. Die Zahl der Wohnungen ist soweit zu reduzieren, dass die Besucherstellplätze in vertretbarer Form nachgewiesen werden können. 
  4. Die nach Satzung notwendigen Spielplatzflächen sind nachzuweisen bzw. anteilig abzulösen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen:

  1. Hinsichtlich der Gebäudegröße ist im Benehmen mit dem LRA eine Reduzierung vorzunehmen. 
  2. Das Staffelgeschoß ist in ein Dachgeschoß mit Satteldach zu ändern.
  3. Die Zahl der Wohnungen ist soweit zu reduzieren, dass die Besucherstellplätze in vertretbarer Form nachgewiesen werden können. 
  4. Die nach Satzung notwendigen Spielplatzflächen sind nachzuweisen bzw. anteilig abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2.3. Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses, Luitpoldstraße 9, Fl.Nr. 41/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Zu den gestellten Fragen:

  1. Das Gebäude entspricht in der dargestellten Geschossigkeit, der Dachform und seinem Volumen den städtebaulichen Vorstellungen. 
  2. Ob die Bedenken der Denkmalbehörde zur Belichtung des denkmalgeschützten Nachbargebäudes durch die durchgeführte Belichtungsanalyse ausgeräumt sind ist von der Denkmalbehörde selbst zu beurteilen. Die Analyse belegt, dass der Neubau entgegen der berechtigten Vermutung die Verschattung gegenüber dem Bestand gar nicht wesentlich vergrößert.
  3. Von der bestehenden Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden und somit ein entsprechender Bauantrag gestellt werden, wenn im Gebäude keine Ferien- oder Zweitwohnungen geplant sind. 

Die Gaubengrößen sind gegenüber der Darstellung in dem Massenmodell zu reduzieren. Sie sind nicht in kastenartiger Form, sondern als schmälere Einzelgauben zu lösen. 

Spielplatzflächen werden mangels verfügbarer Fläche abzulösen sein. 

Über Stellplätze enthält die Planung noch keine Aussagen. Die Anforderungen sind dem Planer aber bekannt. 

Gestalterisch ansprechend zu lösen ist die Südfassade. Da sie an der Grundstücksgrenze steht sind dort grundsätzlich keine Fenster möglich. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Ob ein Abstand zur Straße einzuhalten ist oder andere Anforderungen zu stellen sind ist von der Denkmalschutzbehörde zu beurteilen. Die Gaubengrößen sind nicht wie geplant möglich.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich einer Ausnahme von der Veränderungssperre grundsätzlich in Aussicht zu stellen. 
Voraussetzung ist die Erfüllung folgender Punkte:
  1. Reduzierung Gaubengrößen
  2. Ansprechende Lösung der Südfassade
  3. Einhaltung der Baugestaltungssatzung (beschlossene Neufassung)
  4. Keine Ferien- oder Zweitwohnungen, keine Spielothek, Wettannahmestelle o. ä.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach erkundigt sich nach der Stellplatzsituation.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert darüber sind keine Aussagen vorhanden.

Armin Angeringer hebt hervor, dass auf dem Grundstück keine Stellplätze entstehen können und die entstehenden dauergenutzten Wohnungen somit teilweise oder ganz abgelöst werden.

Magnus Peresson kritisiert den Abstand zwischen dem Neubau und Altbau, der nach Angaben 2 x 5 Meter ist. Seiner Ansicht nach muss dieser 2 x 6 Meter betragen, da sonst ein Loch für den Alt-/ Neubau entsteht.

Dr. Christoph Böhm moniert wir haben vor längerer Zeit, als der Nachbar das Grundstück kaufen wollte und darauf einen Kiosk, Stellplätze plante, beanstandet, dass der Winkel schwierig und für die vorhandene Bebauung zu groß sei. Darüber hinaus sind bei ca. 4 Wohnungen, 8 Stellplätze notwendig. Das Haus sei zu groß für das Grundstück. Unter einer Nachverdichtung in der Altstadt versteht Dr. Christoph Böhm etwas Anderes. Hierbei zieht Dr. Christoph Böhm einen Vergleich mit dem Antrag in der Schrannengasse für eine Dachanhebung mit vielen Problemen. Dr. Christoph Böhm ist dagegen, weil die Stellplätze nicht geregelt sind.

Armin Angeringer erörtert, die Stellplätze können mit einer Ablösung komplett abgelöst werden. Über diese Zustimmung entscheidet der Bauausschuss, sobald uns ein Antrag dafür vorliegt. Daraus ergibt sich die Anzahl der Wohnungen. Die Satzung als solche gibt diese Lösung durchaus her. Zumindest ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Überbauung in dieser Lage im Altstadtbereich ist bereits vorhanden. Beim Denkmalschutz ergibt sich die Frage, ob das Haus bis an die Straße gebaut werden kann. Das Gebäude fügt sich ein. Ebenfalls die Höhe, Größe und Dichte ist von den Nachbargebäuden übernommen. Die Abstandssituation, Belange wie Belichtung, Brandschutz sowie Stellplätze sind noch zu prüfen. Diese Fragen lassen sich durch den Antrag auf Vorbescheid beantworten. Gerade im Altstadtrandbereich lassen sich Abstandsflächen nicht einhalten. Erläuterung der Belichtung anhand der Planunterlagen.

Magnus Peresson bemängelt den Vorgang, der so gesagt zu wenig Fleisch hat. Gerade auch hinsichtlich der Frage über die Fortführung der Arkadenreihe.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, es ist ein Antrag auf Bauvorbescheid und kein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Für diese Anfrage sind die uns vorliegenden Unterlagen für die Beurteilung ausreichend. 

Dr. Christoph Böhm nimmt Bezug auf einen weiteren Fall in der Altstadt, bei diesem die Stellplätze frei anfahrbar und nicht ablösbar waren. Zusätzlich wünscht sich Böhm die Verpflichtung für den Bau der Arkaden, was im Beschluss mit aufgenommen werden soll.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwidert ein Vergleich ist damit nicht möglich.

Dr. Christoph Böhm protestiert.

Armin Angeringer informiert, in diesem Fall handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Für eine gewerbliche Nutzung stellt die Stellplatzsatzung andere Anforderungen wie im Vergleich zu einer dauergenutzten Wohnung.

Martin Dopfer weist darauf hin, dass der Vorbescheid eine Verbindlichkeit gegenüber der gestellten Frage besitzt.  Daraus resultierend wird die Frage mit „ja“ oder „nein“ beantwortet nicht mehr und nicht weniger.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich einer Ausnahme von der Veränderungssperre grundsätzlich in Aussicht zu stellen. 
Voraussetzung ist die Erfüllung folgender Punkte:
  1. Reduzierung Gaubengrößen
  2. Ansprechende Lösung der Südfassade
  3. Einhaltung der Baugestaltungssatzung (beschlossene Neufassung)
  4. Keine Ferien- oder Zweitwohnungen, keine Spielothek, Wettannahmestelle o. ä.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4.2.4. Neubau von 6 Reihenhäusern, Welfenstraße 11, Fl.Nrn. 826/4 und 826/5, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Bestandsgebäude „Gasthof Drei Tannen“ soll abgerissen und durch zwei Gebäude mit je drei Reihenhäusern ersetzt werden. Es soll damit Wohnraum zur Vermietung geschaffen werden, der den Bedürfnissen von Familien gerecht wird. 

Mit dem Antrag auf Vorbescheid sollen folgende Fragen geklärt werden:

1. Art der Nutzung: Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern

2. Maß der Nutzung: Größe wie im Plan dargestellt. Traufhöhe Welfenstraße ca. 7,50 m

Für die Grundstücke gibt es bisher keinen rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan. Der einfache Bebauungsplan W 78 E wurde zur Aufstellung beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen. Hier geregelt werden soll die Sicherung der Versorgung mit dauergenutztem Wohnraum. Das Vorhaben ist geeignet, diesem Ziel zu entsprechen. Das Projekt ist zu begrüßen, zumal Reihenhäuser nur selten gebaut werden und wenn doch werden sie üblicherweise nicht vermietet. 

Soweit der Bebauungsplan nichts festsetzt gilt die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Dies betrifft insbesondere die Gebäudegrößen.  

Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben ein. Dreigeschoßige Baukörper mit größeren Wandhöhen liegen unmittelbar südlich benachbart. Auf der gleichen Straßenseite befinden sich dreigeschoßige Gebäude westlich in ca. 200 m und östlich in ca. 170 m.

Mit dem asymmetrischen Satteldach ist an der Südseite in der DG-Ebene eine optimale Belichtung und Nutzung in Form einer Loggia möglich ohne dass störende Dachaufbauten notwendig werden. Die Zulässigkeit nach § 34 BauGB ist gegeben, da insoweit keine Gestaltungsdetails geregelt werden. 

Eingehalten wird die faktische Baugrenze entlang der Welfenstraße. 

Für die Reihenhäuser ist eine Realteilung in einzelne Grundstücke vorgesehen. Möglich ist es, für jedes Reihenhaus ein Grundstück zu bilden, was die übliche Form ist (Variante 1); möglich ist es aber auch, für je drei Reihenhäuser ein Grundstück zu bilden (Variante 2). Insoweit ist es nach der Stellplatzsatzung zulässig, auf eine Tiefgarage zu verzichten. Dafür ist im EG jeden Reihenhauses eine Garage integriert. Die Besucherstellplätze liegen seitlich, wobei bei Variante 1 für die Mittelhäuser eine Sicherung im Grundbuch notwendig werden wird (Nachweis im Bauantrag). 

Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung liegt mit dem verkürzten Abstand der Garagen zur öffentlichen Verkehrsfläche vor (nur ca. 3,5 m statt 5 m). Die faktische Abstellmöglichkeit eines Autos vor der Garage entfällt damit. Zudem ist es notwendig, die Tore mit einer Fernsteuerung auszustatten, um zu vermeiden, dass das Fahrzeug beim Öffnen und Schließen des Tors den Straßenverkehr behindert (Angabe im Bauantrag). An den Randseiten der beiden Gebäude werden durch die dortige Gruppierung von drei Stellplätzen größere Zufahrtsbreiten als 6 m entstehen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Ob die Wandhöhe von 7,50 m an der Nordseite im Rahmen der Werte der in der Nähe gelegenen Bebauung liegt ist zu prüfen. 

Größere Höhen liegen jedenfalls an den östlich und westlich gelegenen Gebäuden mit drei Geschoßen vor (Abstände ca. 180 m und 210 m).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Barbara Henle äußert Bedenken an den 12 entstehenden Stellplätzen mit der Ausfahrt rückwärts auf die Welfenstraße.

Armin Angeringer erklärt die Stellplätze anhand der Planunterlagen.

Christoph Weisenbach empfindet das Bauprojekt schade für das bestehende Gasthaus, weil dieses ein wichtiger Sozialpunkt ist. Ebenfalls kritisiert Weisenbach die geplante Dachform. Sie fügt sich nicht in die Umgebung ein, da ausschließlich Satteldächer und keine verschobenen Giebel bestehen.

Armin Angeringer teilt mit, dass eine Regelung über den aufgestellten einfachen Bebauungsplan nicht vorgesehen ist. Vielmehr ergibt sich die Zulässigkeit der Dachform aus dem § 34 BauGB. Es sei, denn es wird ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt.

Martin Dopfer geht davon aus, dass 63 cm zum Gehsteig bestehen. 

Armin Angeringer informiert, der vorgeschriebene Abstand von 5 m wird hier nicht eingehalten. Einer Abweichung muss zugestimmt werden. Schlussendlich wurde der Vorschlag unterbreitet, dass die Garagentore mit einer Funkfernsteuerung bedienbar sind. So entsteht keine Blockierung der Fahrbahn.
 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4.2.5. Neubau Hotel, Alatseestr. 26, Fl.Nrn. 2742 und 2750/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen (Ausarbeitung liegt noch nicht vor) siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die neue Planung wurde erstellt nachdem die bisherigen Konzepte nicht befürwortet wurden bzw. für eine Wohnbebauung keine Teilung zugelassen wurde. 

Die Nutzungsart fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Bei der Gebäudehöhe wurde bisher ein Einfügen angenommen, soweit ein Neubau maximal drei Geschoße aufweist und ein viertes Geschoß in einem Dachgeschoß oder in der Fläche reduzierten Staffelgeschoß liegt (LRA OAL). Demgegenüber weist der Planvorschlag vier volle Geschoßebenen auf. Der hangseitige Gebäudeteil ist um ein Geschoß nach oben versetzt. Im Übergangsbereich liegt eine bis zu fünfgeschoßige Höhe vor. Der Jurist der Antragsteller macht eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB geltend, weil das abzubrechende Gebäude mit seinen bis zu sechs Geschoßebenen eine zeitliche Nachwirkung vermittle. 

Es wurde vereinbart, die Zulässigkeit über einen Bauvorbescheidsantrag zu klären. 

Eine Aufteilung in Teileigentum (nicht Gegenstand des Antrages) kommt nicht in Betracht.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung mit den geplanten Wandhöhen nicht genehmigungsfähig sein. Selbst wenn die angeführte Nachwirkung des Altbaus anzuerkennen sein sollte stellen dessen Höhen keinen Bezug dar, weil sich das Gebäude insoweit um einen den Rahmen sprengenden Fremdkörper handelt, der keine Prägung vermittelt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einer Nutzung als Hotel grundsätzlich zuzustimmen, soweit keine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgt. 

Da sich die geplante Höhe mit vier vollen Geschoßen und im Mittelteil sogar fünf Geschoßebenen nicht nach § 34 BauGB einfügt, kann das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden. Die Planung ist entweder zu ändern oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

Optional zu Satz 2: Das kommunale Einvernehmen wird erteilt. Das Landratsamt Ostallgäu wird gebeten, das Einfügen nach § 34 BauGB abschließend zu prüfen. 

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson möchte die Einschätzung des Landratsamtes wissen.

Armin Angeringer informiert, es besteht kein Einfügen nach § 34 BauGB. Auch nach Berücksichtigung des Abrisses und des nicht mehr einsetzbaren Nachwirkens.

Dr. Martin Metzger findet vorheriges Gebäude und geplantes Gebäude keine Schönheit und kann diesem nicht zustimmen.

Jürgen Doser erörtert, dass schon seit drei, vier Jahre über vergleichbare Vorhaben diskutiert wird. Jedes Mal sei eine Höhe weit über das Maß hinaus angesetzt. Vorort bestehe ein anderes Höhenverhältnis. Geplant ist ein Gebäude mit drei Geschossen und ein nach hinten gesetztes Dachgeschoss. Schlussendlich plant ein Investor für den Tourismus etwas Anderes. In Anlehnung daran kann Jürgen Doser nicht zustimmen, weil kein Wohnraum für Einheimische entsteht. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht, dass der Beschluss das Einvernehmen nicht erteilt. Wir sind dafür, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Dr. Christoph Böhm fordert die Höhe der angrenzenden Gebäude.

Armin Angeringer stellt die Höhen der Gebäude dar. 

Christoph Weisenbach kritisiert die Geschossigkeit und zusätzlich verschiedene andere Dinge, wie den Autoaufzug. Er bezweifelt die Umsetzbarkeit wegen der Bodenbeschaffenheit, wodurch der Stellplatznachweis nicht ausreichend sein wird. Weiter moniert Weisenbach das Betriebskonzept.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, es handelt sich um eine Bauvoranfrage, eine detaillierte Ausführung kann hier nicht erwartet werden. Weiter betont Eichstetter, dass bei den derzeitigen Planungen das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden kann. Es wird eine Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefordert.

Stefan Fredlmeier unterstützt das vorliegende Konzept, weil das Konzept auf dem Markt gefragt ist. Dazu nennt Stefan Fredlmeier das vergleichbare Hotel Seespitz. Außerdem funktioniert das Konzept gut für Familien. Die Angst für eine langfristige Nutzung als Zweitwohnungen sei für ihn nachvollziehbar.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einer Nutzung als Hotel grundsätzlich zuzustimmen, soweit keine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgt. 

Da sich die geplante Höhe mit vier vollen Geschoßen und im Mittelteil sogar fünf Geschoßebenen nicht nach § 34 BauGB einfügt, kann das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden. Die Planung ist entweder zu ändern oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3
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4.3.1. Schreiben LRA vom 16.01.2024 bzgl. Ersetzung des kommunalen Einvernehmens, Erweiterung der best. Garage, Pfrontener Straße 22, Fl.Nr. 44, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Die zuletzt beschlossene Forderung zur Reduzierung der Wandhöhe auf 3 m wurde seitens des Antragstellers nicht umgesetzt. Das LRA teilt mit, dass die Planung auch ohne Reduzierung genehmigungsfähig sei. Es wird Gelegenheit gegeben, über die Erteilung des Einvernehmens ohne Einschränkung erneut zu entscheiden. Andernfalls sei eine Ersetzung erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4.3.2. Nutzungsänderung eines Fremdenzimmers und der Wohnung im Obergeschoss zu zwei Ferienwohnungen, Anbau Außentreppe, Eschach 25, Fl.Nr. 218/4, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.12.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Nutzungsänderung wurde nach den vorliegenden Informationen bereits umgesetzt. Der Bauantrag wurde auf Anordnung nachgereicht. 

Der Ortsteil Eschach ist im Beherbergungskonzept als Eignungsraum eingestuft. Anders als in Weißensee liegt in Eschach noch keine Tendenz zu einer flächendeckenden Umwandlung vor. Insofern besteht bisher noch keine sich aufdrängende Handlungsnotwendigkeit, wenngleich die Entwicklung kritisch zu beobachten ist. Eine Bauleitplanung ist damit derzeit nicht geboten.

Die Zielrichtung einer Beschränkung auf maximal ein Drittel wird unter Bezug auf die drei Geschoßebenen des Gebäudes noch erfüllt (touristische Nutzung in einem Geschoß; Wohnnutzung in zwei Geschoßebenen: EG und DG).

Bauplanungsrechtlich ist die Änderung nach § 34 BauGB als Ausnahme genehmigungsfähig. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das LRA das Einvernehmen bei Nichterteilung ersetzen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024: Der Antrag wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson erkundigt sich nach den Planunterlagen.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob die hier beschriebenen Wohnungen tatsächlich eine Ferienwohnung ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert ein Drittel des Gebäudes sind Ferienwohnungen. Die Wohnnutzung findet im Erdgeschoss und Dachgeschoss statt. 

Dr. Christoph Böhm versteht den Beschluss nicht.

Armin Angeringer erläutert, die Ferienwohnung ist schon eingebaut und wird nachgenehmigt.

Dr. Christoph Böhm stellt infrage, ob es sich um einen Schwarzbau handelt.

Armin Angeringer teilt mit, die Ferienwohnung ist bis jetzt nicht genehmigt.

Magnus Peresson bittet erneut nach den Ansichten.

Armin Angeringer stellt die Ansichten dar.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob für eine Außentreppe eine Baugenehmigung notwendig ist.

Armin Angeringer führt aus, dass sich diese Frage im vorliegenden Fall nicht stellt, da die Außentreppe in Verbindung mit der Nutzungsänderung beantragt wurde.

Dr. Christoph Böhm spricht vergleichbar die Tegelbergstraße an.

Armin Angeringer erläutert die Entscheidung in der Tegelbergstraße, sowie die Entscheidung im vorliegenden Fall. 

Magnus Peresson erkundigt sich nach der Aussage vom Landratsamt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen wird, wenn der Ausschuss dagegen stimmt. Jedoch widerstrebt Vorsitzendem Maximilian Eichstetter die Aussage, wie einem Schwarzbau zugestimmt werden kann. Schließlich einen Bebauungsplan aufzustellen ist nach unserem Beherberungskonzept schwer, da Ferienwohnungen gewünscht sind. Eine Zustimmung trotz der ein Drittel Lösung, widerstrebt Vorsitzendem Maximilian Eichstetter.

Martin Dopfer betont, dass generell gegen Ferienwohnungen gestimmt wird. Ausnahme davon ist Eschach mit der bestehenden ein Drittel, zwei Drittel Lösung.

Armin Angeringer informiert die Entscheidung in Weißensee war ursprünglich ebenfalls ein Drittel, zwei Drittel, jedoch gab es zu viele Anträge in der Summe.

Magnus Peresson verdeutlicht, angesichts der Wohnungsnot.

Martin Dopfer erkundigt sich nach dem genehmigten Stand.

Armin Angeringer teilt mit, dass eine Wohnung im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss sowie ein Fremdenzimmer genehmigt sind.

Stefan Fredlmeier führt aus konkret habe er diesen Fall nicht auf dem Schirm und müsste diesen prüfen. Zusammenfassend stellt Stefan Fredlmeier dar, einige Vermieter sind seit Jahrzehnten zuverlässig in der Vermietung zahlen alle Beiträge. Diese haben sich in der Vergangenheit auf irgendeine Aussage zu einer genehmigten Ferienwohnung verlassen. Ebendarum möchten sie das legalisieren. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter begrüßt die Aussage von Stefan Fredlmeier. Ferner verdeutlicht Vorsitzender Maximilian Eichstetter das Thema Ferienwohnungen ist seit drei Jahren angekündigt. Aus diesem Grund werden die Bebauungspläne aufgestellt. Zugegebenermaßen gab es eine kleine Verwirrung, letztendlich ist das Fremdenzimmer bewilligt und soll zu einer Ferienwohnung umgebaut werden. Die ein Drittel-Lösung ist eingehalten. Folglich ist eine Genehmigung möglich und das kommunale Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.3. Neubau einer Maschinenhalle mit Werkstatt und einer Mistlege, Wies 2 und Wies 2a, Fl.Nrn. 855 und 895, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 11.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Bei der Planung handelt es sich offensichtlich um ein privilegiertes Vorhaben mit landwirtschaftlicher Zweckbestimmung, das nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig ist. Die Einzelheiten dazu prüft das Landwirtschaftsamt. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Ob eine Privilegierung tatsächlich besteht ist zu prüfen. Eine Einschätzung im Vorfeld ist nicht möglich.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich eine landwirtschaftliche Privilegierung anzuerkennen ist. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich nach der Lage des privilegierten Hofes.

Armin Angeringer stellt dies im Lageplan dar.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich eine landwirtschaftliche Privilegierung anzuerkennen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.4. Umbau Fischerhütte mit Anbau Wintergarten und Markisen über den Gastplätzen im Freien, Uferstraße 16, Fl.Nrn. 48/11 und 48/17, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 31.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die beantragten Baulichkeiten sind bereits vorhanden. Der Bauantrag wurde aufgrund Anordnung der Bauaufsichtsbehörde nachgereicht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, nachdem noch Informationen und Nachweise nachzufordern waren. 

Hauptbestandteil ist der Wintergarten auf der Seeseite, wo in der ursprünglichen Genehmigung nur eine offene Terrasse zugelassen war. Nach der Bebauungsplansatzung wird für die Überdachung der Terrasse ein Bestandsschutz formuliert. Die Glaseinhausung wird damit zuzulassen sein. Die notwendigen Stellplätze sind dennoch nachzuweisen. Dem Planer wurde mitgeteilt, dass hier eine Einstufung wie bei einem geschlossenen Gebäude erforderlich ist. 

Noch nicht abgeschlossen ist die Prüfung, da der Antrag nicht alle genehmigungsbedürftigen Änderungen auf dem Grundstück beinhaltet. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024: Der Wintergarten wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Da der Antrag noch nicht alle genehmigungsbedürftigen Änderungen auf dem Grundstück beinhaltet ist noch eine Ergänzung notwendig; die Anforderung erfolgt über das LRA.
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem bisher beantragten Wintergarten und der Markisen zu erteilen. Eine Entscheidung zu den übrigen Änderungen ist erst möglich, sobald dazu die Antragsergänzung vorliegt.

Diskussionsverlauf

Peter Hartung verlässt um 18:54 Uhr die Ausschusssitzung.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob der bestehende Biergarten genehmigt ist. Zudem ist der weitere Teil nicht genehmigt. Darüber hinaus kritisiert Dr. Martin Metzger, dass so Stück für Stück unzulässige Dinge genehmigt werden. Ebenfalls spricht Dr. Martin Metzger die Stellplätze an und bittet nach der Stellplatzberechnung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass im Zuge des Bauleitverfahrens mehrere Anfragen an die Eigentümerin bezüglich der Bereiche gestellt wurde. Allerdings sind dazu keine Antworten eingegangen. Eine mündliche Erinnerung hat ebenfalls keine Reaktion ausgelöst. Es wurde somit nicht im Bebauungsplan mit aufgenommen. Der Biergarten ist folglich nicht mehr genehmigungsfähig.

Dr. Martin Metzger bittet um Auskunft zu den Stellplätzen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, es sind 36 Stellplätze nachgewiesen.

Armin Angeringer schließt sich an und erläutert die Berechnung des Planers zugleich das Ergebnis mehr als genügend Stellplätze aufzeigt.

Dr. Martin Metzger erörtert, die Stellplätze sind nachgewiesen. Ferner dem Bauantrag kann er zustimmen.

Dr. Christoph Böhm hebt hervor, dass die Fischerhütte eines der wenigen schönen Gebäude in Hopfen war, das jedoch durch einen Umbau von Süden total versaut wurde. Ebenfalls unterstützt Dr. Christoph Böhm die Aussage von Metzger zur Genehmigungsfähigkeit.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem bisher beantragten Wintergarten und der Markisen zu erteilen. Eine Entscheidung zu den übrigen Änderungen ist erst möglich, sobald dazu die Antragsergänzung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.5. Tektur zu Bauvorhaben 40-366/2019, Änderung Garage, Anbau 2 Balkone und Änderung First mit Anpassung am Bestand Süd, Im Venetianerwinkel 2, Fl.Nrn. 1327/18 und 1327/20, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 12.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Änderungen sind planungsrechtlich weitgehend unbedeutend. Am ehesten von Relevanz ist die Anhebung der Dachhöhe, die nach vorläufiger Erkenntnis bei ca. 0,9 m liegt. Im DG-Bereich ist hier im nördlichen Anbau eine zusätzliche Geschoßdecke vorhanden, die im ursprünglichen Plan nicht vorgesehen war. Der Bereich weist aber aktuell keinen Ausbau auf und wird als Dachraum mit Abstellmöglichkeit genutzt. 

Öffentliche Belange, die in konkreter Form verletzt wären, sind nicht erkennbar.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024: Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.6. Tektur zur Baugenehmigung, Neubau einer Seniorenwohnanlage und Büroräume im EG, 1. Tektur, Rupprechtstraße 5, Fl.Nr. 586, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 15.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Änderungen lt. Angabe:

KELLERGESCHOSS
Änderung der Kellerabteile der einzelnen Wohnungen.
Die Treppe haben wir geringfügig verändert.

ERDGESCHOSS
Aus ursprünglich zwei Nutzungseinheiten wurden eine Nutzungseinheit.

OBERGESCHOSS 1
Der Bereich Arzt wurde in zwei Wohnungen geändert.

OBERGESCHOSS 2
Unverändert

DACHGESCHOSS
Die beiden Wohnungen im Süden wurden zu einer Wohnung zusammengelegt und bekam auf der Ostseite einen zusätzlichen Balkon und im Süden einen durchgängigen Balkon.

Ersichtlich war zusätzlich, dass an der Nordseite nun ein überdachter Müllabstellplatz eingezeichnet ist, wo sich vorher ein Stellplatz befand, der seitens der Stadt Füssen nicht befürwortet wurde. Die Überdachung führt aber gleichermaßen dazu, dass ein PKW, der rückwärts aus dem dortigen Stellplatz ausfährt, keine Sichtbeziehung zum Ziegelangerweg hat. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Stellplatz nicht zu befürworten.

Die Änderungen sind nach § 34 BauGB zulässig. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Frage der Verkehrssicherheit der Mülleinhausung wird ebenfalls von der Unteren Verkehrsbehörde beim LRA zu beurteilen sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Nicht befürwortet wird die Lage des nordöstlichen Stellplatzes, der aufgrund der neuen Mülleinhausung keine ausreichende Sichtbeziehung zum Ziegelangerweg hat. Soweit er nicht ohne vertretbare Abweichung von der Stellplatzsatzung nachgewiesen werden kann ist er abzulösen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger kritisiert, dass das Ärztezimmer aus den Planungen entfernt wurde. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Nicht befürwortet wird die Lage des nordöstlichen Stellplatzes, der aufgrund der neuen Mülleinhausung keine ausreichende Sichtbeziehung zum Ziegelangerweg hat. Soweit er nicht ohne vertretbare Abweichung von der Stellplatzsatzung nachgewiesen werden kann ist er abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4.3.7. Neubau eines Pferdeoffenstalles mit Futterlage, Mistlege und Sattelkammer, Brand 2, Fl.Nr. 285, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde beim LRA zur Genehmigung eingereicht. Nach deren Vorlage kann der Satzungsbeschluss bekannt gemacht werden. Die bisher im Antrag angekreuzte Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich (Änderung durch das LRA ist bereits angefordert).

Der Bauantrag wurde innerhalb der gesetzten Frist des städtebaulichen Vertrages eingereicht. Die Prüfung hatte ergeben, dass noch einzelne Ergänzungen notwendig sind, die die Einhaltung der Vorgaben nachweisen (z. B. Einzeichnung der Baugrenzen in den Freiflächenplan und Grundrissplan des Stallgebäudes). Ein Plan mit diesem Nachweis wurde nachgereicht.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung auch hinsichtlich der Größen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Größen gemäß Nachprüfung:


  1. Bebauungsplan

 


Hinweis: nach der Summe aus 130 m² + 170 m² = 300 m² ist die zusätzlich genannte Mistlagerfläche nicht in den 300 m² enthalten. 



  1. Antrag

SO4:        - Stallgebäude   Nutzflächen lt. Plan im Gebäude:              260,07 m²
                             Zzgl. Putzplätze (außen, überdacht)               13,80 m²
                             Summe:                                     273,87 m²

                              Außenfläche (dto. ohne Mistlager)
                              (28,00 m – 2,65 m) x 11,05 m =             280,12 m² 
                                 Zzgl. Putzplätze (außen, überdacht)               13,80 m²
                             Summe:                                     293,92 m² (zulässig 300 m²)

  • Stallfläche (Liegebereich)  Nutzfläche             122,38 m² 
                       Außenfläche nicht bemaßt         (zulässig 130 m²)
                       aber augenscheinlich eingehalten.

        
  • Futterlager, Fressbereich, Futtergang, 
Sattelkammer und Putzplatz  Nutzfläche               137,69 m² 
Außenfläche: 13,70 m x 11,05 m + 13,63 m²     165,02 m² (zulässig 170 m²)

              -_Mistlege:        Nutzfläche                                        24,79 m²
                       Außenfläche: 2,45 m x 11,05 m                         27,07 m² (zulässig 25 m²)

Die Planerin erklärte, bei der Mistlege beim zulässigen Wert von der Nutzfläche ausgegangen zu sein. Sollte dies falsch sein wird die Fläche entsprechend der Wandstärke reduziert. 

Hinweis: die überdachten aber seitlich offenen Putzplätze an der Frontseite waren sowohl im Vorkonzept enthalten, das dem Bebauungsplan zugrunde lag (18,6 m²), wie im Antrag (13,8 m²).


Tore

Zum Stall ist unter Nr. 1.1 der Satzung geregelt, dass die Süd- und Ostseite als geschlossene Fassaden auszuführen sind. Dies beruht auf einer Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, dies das allerdings mit „sollen“ formuliert hat. 

Die Ausrichtung dient dem Schutz der südöstlichen Bebauung vor Immissionen. Zur Verträglichkeit der Immissionen enthält die Begründung des Bebauungsplanes folgende Aussagen: 



Mit dem Abstand ist eine Einzelfallprüfung durch die Immissionsschutzbehörde notwendig. 


Die Immissionsschutzbehörde sah damit offensichtlich keine zwingende Schließung der Fassaden für geboten. Es empfiehlt sich insoweit, die Beurteilung von der Einzelfallprüfung bei der Fachbehörde abhängig zu machen. 

Der Antrag weist eine Lage der Tore an der Ostseite auf, sowie einen Notausgang an der Südseite. Nach mündlicher Erläuterung seien die Tore an der Ostseite notwendig, weil sie mit Fahrzeugen erreicht werden müssen. Ein Anfahren über den Reitplatz sei nicht möglich. 

Die schriftliche Begründung ist am 06.02.2024 eingegangen:

„in der vorbezeichneten Angelegenheit darf ich erläutern, weshalb eine Anordnung der Tore zum Reitplatz hin nicht möglich ist.

Der Stall ist als Laufstall konzipiert. Bei diesem Haltungskonzept haben die Pferde die Möglichkeit, sich entweder im Inneren des Stalles oder aber außerhalb aufzuhalten. Hierzu ist den Pferden eine Möglichkeit zu geben, den Stall zu verlassen.

Hinzu kommt, dass ein Öffnen der Stalltore zum Reitplatz hin mit erheblichen Gefährdungen für den Reitbetrieb verbunden ist.

Hierzu ist zu berücksichtigen, dass ein Bewirtschaften des Stallgebäudes über den Reitplatz nicht möglich ist. 

In immissionsschutzrechtlicher Hinsicht ist dies unbedenklich.

Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass die Mistlege auf die von dem Nachbarn abgewandte Seite des Stalles verlegt wurde. Darüber hinaus ist der Abstand bei der gemäß Vertrag zulässigen Anzahl von Reitpferden in jedem Falle zulässig. Unzulässige Immissionen sind nicht zu befürchten. Falls dies für erforderlich gehalten wird, kann dies durch ein immissionsschutzrechtliches Geruchsgutachten nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Vogelsang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 
Fachanwalt für Verwaltungsrecht“

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Mistlege ist auf 25 m² Grundfläche (Fläche incl. Außenwand) zu reduzieren. 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl unterstützt eine umgehende Umsetzung des Bauvorhabens. Weiter wünscht sich Matthias Friedl eine zeitnahe Reduzierung des Tierbestands, sowie die Entfernung der Schwarzbauten. Dies soll durch das Landratsamt überwacht werden. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, dass dem Landratsamt die Probleme bekannt sind. 

Dr. Christoph Böhm entnahm der Zeitung, dass die Baubewerberin gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Kontrolle ist Aufgabe des Veterinäramts, der Wasserrechtsbehörde.  Schlussendlich ist der Bauantrag das Ergebnis, der Planung.  Demzufolge appelliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter für eine schnelle Bebauung und Entfernung der Schwarzbauten. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Mistlege ist auf 25 m² Grundfläche (Fläche incl. Außenwand) zu reduzieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4.3.8. Erweiterung BA 3+4 in Füssen, Kemptener Straße 75, Fl.Nrn. 743 und 741/22, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 19.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist mit Abweichungen von dem 1973 in Kraft getretenen Bebauungsplan W 2 verbunden. Das Maß der Abweichungen liegt weitestgehend innerhalb des Rahmens früherer Genehmigungen. 

Die Gebäudehöhe wird nicht mehr gemäß einer letzten Anfrage, die als nicht mehr möglich eingestuft wurde, weiterverfolgt. Die Höhe des südseitigen Anbaus bewegt sich unter der des genehmigten Bestandes. Die Oberkante der Attika des bestehenden nördlichen Kopfbaus liegt bei 10,78 m, der anschließenden Halle bei 9,50 m; dies entspricht der geplanten Höhe des eigentlichen Gebäudes an der Südseite. 

Deutlich höher ist das darauf geplante Lüftungsgerät mit einer Oberkante von 13,20 m. Mit einer veranschlagten Länge von über 12 m und einer Breite von ca. 4 m im oberen Teil fällt die Anlage städtebaulich ins Gewicht. Andererseits sind technische Anlagen dieser Art ein notwendiger Bestandteil des Betriebes. Auf Nachfrage wurde darauf hingewiesen, dass z. B. eine Drehung um 90° wegen der Sicht von der Straße technisch nicht möglich sei. Eine Begründung liegt im Antrag vor.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Das Lüftungsgerät stellt eine technische Anlage dar, die nicht als Wandhöhe zu berücksichtigen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erfragt den Begriff BA 3 + 4.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, das heißt Bauabschnitt 3 + 4.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.9. Neubau Austragshaus mit Garage, Eschach 13, Fl.Nr. 67, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.9

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Als Austragshaus ist das Vorhaben im Außenbereich privilegiert. Die Zufahrt erfolgt über das vorhandene Betriebsgelände und den dort als Flur Nr. 169/1 eingetragenen Anliegerweg, auf dem sich bereits Gebäude befinden (Klärung des Verlaufs erforderlich). 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung auch in der geplanten Größe grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Zu ändern sei aber die Lage: das Gebäude sei weiter nach Westen zu verschieben; die Flucht der Haus Nr. 13a sei im Hinblick auf die betriebliche Zugehörigkeit einzuhalten. Die Garage ist dann anders zu situieren.

Aus Sicht der Verwaltung ist der geplante Standort ausreichend wenn die nördlich geplante Stallerweiterung ausgeführt wird; jedenfalls dann sollte eine ausreichende Einbindung bestehen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich nach einem Lageplan mit einer Ansicht von oben.

Armin Angeringer erläutert den vorliegenden Lageplan.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht, dass eine Stallerweiterung bei einem Vororttermin bereits im Gespräch war. 

Matthias Friedl sieht die Anforderung, den geplanten Standort zu verschieben, sinnlos, da eine betriebliche Erweiterungsmöglichkeit besteht. 

Dr. Christoph Böhm fordert einen Lageplan des gesamten Ortsteils Eschach.

Armin Angeringer erörtert den Lageplan. 

Dr. Christoph Böhm äußert, dass das Landratsamt die Lage zu weit im Grünland beurteilt. Infolge spricht Dr. Christoph Böhm den Flächennutzungsplan an.

Armin Angeringer weist zurück, dass der Flächennutzungsplan bei diesem Bauvorhaben nebensächlich ist, zumal die Planung ein privilegiertes Austragshaus betrifft. Dennoch zeigt Armin Angeringer den Flächennutzungsplan.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 5
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5.1. Widmung Abt-Hafner-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Die Abt-Hafner-Straße ist wie im Bebauungsplan N 10 - Moosangerweg Ost festgesetzt angelegt. Die Straße ist als Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen und in das Bestandsverzeichnis der Stadt Füssen aufzunehmen.  Siehe unmaßstäblichen Lageplan.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wie im beigefügtem Lageplan markiert in folgender Form:

Straßenklasse:                Ortsstraße
Name der Straße:                Abt-Hafner-Straße
Gemarkung, Fl.Nr.:                Füssen, 1429/4, 1429/11, 1429/9, 1429/8
Anfangspunkt:                        Nordöstl. Grundstücksgrenze d. Fl.Nr. 1439/1, Gmk. Füssen
Endpunkt:        Staatsstraße 2008 Fl.Nr. 1561/2 Gmk. Füssen, a. H. v. Fl.Nr. 1434, 1429/3 Gmk. Füssen
Baulastträger:                        Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         Keine
Länge:                                0,252 km

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson nimmt an der Sitzung von 19:16 bis 19:19 Uhr nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wie im beigefügtem Lageplan markiert in folgender Form:

Straßenklasse:                Ortsstraße
Name der Straße:                Abt-Hafner-Straße
Gemarkung, Fl.Nr.:                Füssen, 1429/4, 1429/11, 1429/9, 1429/8
Anfangspunkt:                        Nordöstl. Grundstücksgrenze d. Fl.Nr. 1439/1, Gmk. Füssen
Endpunkt:        Staatsstraße 2008 Fl.Nr. 1561/2 Gmk. Füssen, a. H. v. Fl.Nr. 1434, 1429/3 Gmk. Füssen
Baulastträger:                        Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         Keine
Länge:                                0,252 km

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.2. Widmung Alatseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Gemäß Verkehrsausschussbeschlusses Nr. 8 vom 10.08.1998 wurde für Bad Faulenbach eine Gewichtsbegrenzung von 7,5 t beschlossen. 

Derzeit lautet die Widmungsbeschränkung der Alatseestraße gesperrt für Lastkraftfahrzeuge und Krafträder, ausgenommen LKW bis zu 3 to zul. Ges. Gew. v. 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr und Parkplatz (teilw. bewacht). Die Widmungsbeschränkung ist folglich auf den Beschluss anzupassen. Sie lautet nun gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht. Weiter sind die Flurnummern, die Länge und der Anfangs- und Endpunkt der bestehenden Widmung zu berichtigen. Siehe unmaßstäblichen Lageplan.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Alatseestraße wie folgt nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Alatseestraße
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2732, 2733/4, 2661/2, 2733/3, 2731/5, 2731/4, Teilfläche 2726/4, Teilfläche 2733, 2726/5, 2731/3, Teilfläche 2726/4, Teilfläche 2768, Teilfläche 2661
Anfangspunkt:         Schlagbaum am Gipsbruchloch, Fl.Nrn. 2661 Gmk. Füssen
Endpunkt:        Übergang Faulenbachgässchen a.H.v. Fl.Nr. 2806 Gmk. Füssen westl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,828 
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Alatseestraße wie folgt nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Alatseestraße
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2732, 2733/4, 2661/2, 2733/3, 2731/5, 2731/4, Teilfläche 2726/4, Teilfläche 2733, 2726/5, 2731/3, Teilfläche 2726/4, Teilfläche 2768, Teilfläche 2661
Anfangspunkt:         Schlagbaum am Gipsbruchloch, Fl.Nrn. 2661 Gmk. Füssen
Endpunkt:        Übergang Faulenbachgässchen a.H.v. Fl.Nr. 2806 Gmk. Füssen westl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,828 
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.3. Widmung Feistlestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Die Widmung der Feistlestraße ist anzupassen, die angegebene Flurnummer 1330/2 Gmk. Füssen ist zu den Flurnummern 1334/1, 1336/8, 1352/4 Gmk. Füssen zu ändern. Siehe unmaßstäblicher Lageplan.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung wie im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet in folgender Form:


Straßenname:                        Feistlestraße
Straßenklasse                        Ortsstraße
Gemarkung, Fl.Nrn.:                 Füssen, 1334/1, 1336/8, 1352/4
Anfangspunkt:         Abzw. Augustenstraße a.H. v. Fl.Nr. 1330/29 Gmk. Füssen östl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Übergang in die Fl.Nr. 1334 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Länge:                                0,322 km
Straßenbaulast:                 Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         keine

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung wie im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet in folgender Form:


Straßenname:                        Feistlestraße
Straßenklasse                        Ortsstraße
Gemarkung, Fl.Nrn.:                 Füssen, 1334/1, 1336/8, 1352/4
Anfangspunkt:         Abzw. Augustenstraße a.H. v. Fl.Nr. 1330/29 Gmk. Füssen östl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Übergang in die Fl.Nr. 1334 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Länge:                                0,322 km
Straßenbaulast:                 Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.12.2023 an.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.12.2023.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Kleintierhaltung Ziegelwies

Matthias Friedl schildert, dass mehrere Leute aus der Ziegelwies ihn ansprachen bezüglich der Kleintierhaltung. Darüber hinaus betont Matthias Friedl, dass die Herrschaften extrem verunsichert sind, welche Auswirkungen auf die Kleintierhalter zukommen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Auswirkungen werden, sobald diese im Ausschuss behandelt sind, bekannt gegeben. Weiter führt Eichstetter aus, dass das Problem nicht die Hühner sind, sondern die Haltung von Hähnen. Hinsichtlich der Kleintierhaltung im Allgemeinen muss keine Angst bestehen. Eine Reduzierung auf z. B. 4 Hühner ist nicht geplant während die Haltung von Hähnen wegen der hohen Immissionsbelastung beschränkt wird. In der Vergangenheit fanden schon einige Termine statt, das Thema läuft bereits seit Jahren. Zusätzlich war die Nachbarschaftsstreitigkeit vor Gericht. Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, dass die Haltung von Hähnen, nicht die der Hühner betroffen ist.

Christoph Weisenbach legt dazu das Urteil der Rechtsprechung nahe.

Armin Angeringer führt zusätzlich dazu aus.

Straßenzustand

Jürgen Doser berichtet bezugnehmend auf den Zeitungsartikel vom 02.02.2024 aus der Allgäuer Zeitung zum Straßenzustand. Schließlich sei jedem Bürger bewusst, dass unsere Straßen in einem desolaten Zustand sind. In der Vergangenheit ist dazu ein Straßenzustandskataster erstellt worden. Schließlich bittet Jürgen Doser um eine Bekanntgabe über den Zustand der Straßen und den genauen Ablaufplan der Sanierungen. Zusammenfassend ist das ein spannendes Thema für die Presse. Zusätzlich appelliert Jürgen Doser, dass Ausbesserungen von Schlaglöchern, z. B. an der inneren Kemptener Straße nachhaltig repariert werden sollen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor es besteht eine aktuelle Liste, da der Haushalt darauf aufbaut. Grundsätzlich ist ein Jahr für die Planung, ein Jahr für die Ausführung geplant. Darauffolgend erläutert Vorsitzender Maximilian Eichstetter die zeitnah folgenden Straßen.

Als nächstes äußert sich Jürgen Doser, dass die Kontrolle nach Aufgrabungen von Firmen eine wichtige Aufgabe ist, um die Gewährleistungsfrist einzuhalten, da einige Firmen fachlich mangelhaft arbeiten. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, in der Vergangenheit wurde das bereits in Anspruch genommen, z. B. am Morisse-Kreisel. Ebenfalls beim Glasfaser Ausbau durch Hopfen, bezüglich der Frostschutzthemen. Dabei ist das Bauamt jeden Tag auf die Baustelle gefahren und hat diese kontrolliert und beanstandet. Die Mängel müssen nun von der Firma behoben werden. Vorsitzender Maximilian Eichstetter findet das einen guten Ansatz und appelliert an die Ausschussmitglieder vorzufindende Mängel zu melden.

Baumfällarbeiten/ Baumpflegearbeiten


Dr. Christoph Böhm informiert, dass in Schwangau Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Nachdem die Gehölze den Feinstaub von Radfahrern fernhalten, bittet Dr. Christoph Böhm, die Gehölze in Füssen stehenzulassen. Letztendlich sind diese eine wichtige Nahrung für die Bienen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt die Angelegenheit dem staatlichen Bauamt und dem Bauhof weiter. Abgesehen davon finden die Baumfällarbeiten seit ein paar Wochen statt und sind nur bis Ende Februar zulässig.

Franziskanergasse 7

Magnus Peresson bittet um Informationen zum Verfahrensstand über das Bauvorhaben in der Franziskanergasse 7.

Vorsitzender Maximilian Eichsteter teilt mit, dass eine Bekanntgabe in der nächsten Sitzung erfolgt.

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr