Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Paartalhalle - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung werden die vorbereiteten Punkte aus der Bauausschusssitzung vom 13.04.2021 besprochen. Außerdem sind die Vereine zur Sitzung eingeladen.

Seitens der Regierung von Oberbayern wurden die Fragen hinsichtlich der Förderschädlichkeit  eine vorweggenommenen Dachsanierung bezogen auf die Städtebauförderung und zur Möglichkeit weiterer Fördermöglichkeiten (z.B. energetische Sanierung) wie folgt beantwortet:

„Aufgrund der Nachrangigkeit der Städtebauförderung entfällt eine Förderung der jeweiligen Einzelmaßnahme nach den StBauFR grundsätzlich dann, wenn diese durch andere öffentliche Haushalte gefördert werden kann. Dasselbe gilt für Einzelmaßnahmen, die ihrer Art nach aus einem anderen Förderprogramm gefördert werden könnten oder die eine andere öffentliche Stelle auf anderer rechtlicher Grundlage zu tragen verpflichtet ist oder ohne rechtliche Verpflichtung tatsächlich oder üblicherweise fördert.

Besteht allerdings an der Durchführung einer Einzelmaßnahme, die an sich anderen Fördergebern zuzuordnen ist, ein erhebliches städtebauliches Interesse und sind bedeutende städtebaulich bedingte Mehraufwendungen zu erwarten, können hierfür ergänzend Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden.

Eine Förderfähigkeit sollte deshalb zunächst bei anderen Fördergebern geprüft werden (KfW, FAG bei evtl. schulischer Nutzung, …).

Mit dem Vorhaben darf gem. Punkt 4.2 der StBauFR nicht vor Bewilligung begonnen werden. Eine Sanierung des kompletten Daches würde deshalb förderschädlich wirken. Denkbar und förderunschädlich wäre allerdings eine Notsicherungsmaßnahme um weitere Folgeschäden der Bausubstanz abzuwenden. Eine solche Sofortsicherung (ggf. durch den Bauhof) muss sich aber lediglich auf eine Gefahrenabwehr konzentrieren und Schäden nur partiell ausbessern. Eine darüber hinausgehende Sanierung des Daches darf erst nach Bewilligung der Maßnahme durch uns beauftragt werden.

An oberster Stelle sollte, wie bereits mit Ihnen besprochen die Machbarkeitsstudie / Nutzungskonzept stehen, in der alle offenen Fragen untersucht werden:
-        Nutzung und Nutzungsmöglichkeiten, Durchführbarkeit
-        Schadensaufnahme
-        Statik
-        Brandschutz
-        Barrierefreiheit
-        Energetische Sanierung
-        Schadstoffe
-        Kosten
-        

Eine solche Machbarkeitsstudie wäre aus Sicht der Städtebauförderung auch förderfähig. Bitte stellen Sie hierbei den Zuwendungsantrag für die Erstellung der Studie rechtzeitig vor Beauftragung des Planungsbüros.

Erst bei Vorliegen der Machbarkeitsstudie kann die Maßnahme entsprechend bewilligt werden, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch zu viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten bestehen. 

Im Übrigen ist wichtig, dass bei Überschreiten der aktuellen Schwellenwerte (5.350.000 € bei Bauleistungen und 214.000 € bei Planungsleistungen) zwingend EU-weit (VOB/A EU, VgV) ausgeschrieben werden muss. Dies scheint beim aktuellen Vorhaben wahrscheinlich.“

Im Rahmen der Bauausschusssondersitzung soll das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Datenstand vom 22.09.2021 10:37 Uhr