Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Paartalhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Dem Tagesordnungspunkt ist eine Übersicht beigefügt, der die Historie der Gemeinderatsbehandlungen der Paartalhalle seit 2011 zu entnehmen ist. Mit der Übersicht soll allen Gemeinderäten ein Überblick gegeben werden.

Im RIS werden zusätzlich die Unterlagen der Gemeinderatssitzungen vom 25.07.2017, 22.11.2018 und 11.07.2019 und der Abschlussbericht des beauftragten Architekten bereitgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung und in Anlehnung an die Ausführungen des Architekten Dr. Pilz machen Einzelmaßnahmen keinen Sinn. Beispielsweise führen Maßnahmen am Dach – eine Reparatur ist nach Einschätzung von Fachleuten nicht möglich – unweigerlich zu unmittelbar anschließenden Arbeiten.

Bei Erneuerung des Daches wird die schadstoffbelastete Dämmung angegriffen. Hier sind zum einen die Kosten für Aufwand und Entsorgung unklar, zum Anderen kommt man in diesem Zug auch mit der schadstoffbelasteten Dämmung der Fassade in Berührung. Eine isolierte Betrachtung des Daches erscheint daher wirtschaftlich unverhältnismäßig.

In ersten Schritt ist eine Grundsatzentscheidung zum Umgang mit der Paartalhalle und dem weiteren Vorgehen zu treffen.

Folgende Möglichkeiten sind denkbar und sollten gegenübergestellt werden:
  1. Sanierung der Halle in Gemeindeeigentum und im Rahmen des kommunalen Haushalts
  2. Neubau an anderer Stelle und Finanzierung (anteilig) über eine Entwicklung am jetzigen Standort (z.B. Wohnbebauung)
  3. Überlassung der Halle an die Vereine / einen federführenden Verein und Sanierung durch Vereine inklusive finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde

Bisher liegt keine verlässliche Kostenschätzung für einen Neubau vor. Diese sollte vor der Entscheidungsfindung zwingend durch ein geeignetes Büro erstellt werden, um die Varianten vergleichen zu können.

Aufgrund des schlechten Zustands der Halle sollte im Jahr 2021 eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, um ab 2022 in die Umsetzung zu gehen. Bei der Entscheidung muss auch der weitere Umgang / die weitere Nutzung des ehemaligen Lehrerwohnhauses und der Alten Schule mit berücksichtigt werden.

Eine schriftliche Bestätigung, dass eine Städtebauförderung gewährt wird, liegt bis dato nicht vor. Bis zur Sitzung ist mit der entsprechenden Antwort der Regierung von Oberbayern zu rechnen.        

Beschluss

Der Gemeinderat gibt den Sachverhalt zur Vorberatung an den Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Sitzung am 09.03.2021). Dieser soll die verschiedenen Varianten vorberaten und einen Beschlussvorschlag für den Gemeinderat entwickeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2021 13:03 Uhr