Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 25.03.2021 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kaltenberg – Schüleinstraße“, Verz.-Nr. 3.07. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen geeigneten Planer mit der Erstellung eines Entwurfs zu beauftragen.

Das Planungsbüro hat in Abstimmung mit der Verwaltung die Planunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung – siehe im RIS als Anlage zum Tagesordnungspunkt) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg – Schüleinstraße“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ durchführen zu können.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Satzung der Gemeinde Geltendorf über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ in der Fassung vom 29.07.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung.

  2. Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 09:32 Uhr