Bebauungsplan "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07, 3. Änderung - Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.11.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 25.03.2021 für die beiden Grundstücke Flur Nr. 940 und 940/2, jeweils Gemarkung Kaltenberg, östlich der Walleshauser Straße und südlich der Von-Willibald-Straße im Ortsteil Kaltenberg das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 wurde am 23.09.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 29.07.2021, in der Zeit vom 04. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde; E-Mails vom 14.10.2021
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde; E-Mail vom 05.10.2021
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt; Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde; E-Mail vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/139-21/61.6)
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim; Schreiben vom 25.10.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck; E-Mail vom 28.10.2021
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-653-2_S2)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang: 2021631)

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 16.11.2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:

...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mails vom 14.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Mit der geplanten Änderung besteht aus hiesiger Sicht Einverständnis.
Lediglich bei Nr. 3 "Planungsrechtliche Festsetzungen durch Text" scheint ein redaktionelles Versehen passiert zu sein. Die Überschrift vor dem Änderungstext müsste wohl lauten: 
2. Art der baulichen Nutzung
Im Nachgang: Handelt es sich nicht um die 3. Änderung? 
Uns liegt vor
- die 1. Änderung vom 10.03.2011 betreffend die Fl.-Nr. 1217
- die 2. Änderung vom 04.05.16 betreffend die Nr. 5.4 (Dachaufbauten)

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Überschrift bei Nr. 3 im Satzungstext wird redaktionell klargestellt.
Zudem wird die Änderung redaktionell auf die 3. Änderung abgestellt, nachdem tatsächlich bereits zwei rechtsverbindliche Änderungen für den Bebauungsplan „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 existieren.

Abstimmungsergebnis

Ja         17        

Nein     0        
Thomas Kandler abwesend

...1.2.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mail vom 05.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Voraussetzung für die Bebauung auf Fl. Nr. 940/2 ist, dass das Fahrsilo an der Grundstücksgrenze aufgelöst bzw. abgebaut wird. Ansonsten werden seitens des Immissionsschutzes aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Einwendungen und Anregungen zur 2. Änderung vorgebracht

Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Zusammenhang mit einer wohnbaulichen Nutzung des Grundstückes Flur Nr. 940/2 wird selbstverständlich das bislang hier noch vorhandene Fahrsilo aufgelöst und abgebaut, zumal ansonsten eine Bebauung ohnehin nicht im angestrebten Umfang möglich wäre.

Abstimmungsergebnis

Ja       17        

Nein   0        
Thomas Kandler abwesend

...1.3.        Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.10.2021 (Az.: Ju SG 71)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie die umliegenden Wohngebäude wird auch das neu geplante Wohngebäude an die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde angeschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja      17        

Nein   0        
Thomas Kandler abwesend

...1.4.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 15.09.2021 (Az.: 1783.4/139-21/61.6)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde sind im Änderungsgebiet keine Altlastenverdachtsflächen oder sonstigen Gefahrenpotentiale bekannt. Im Satzungstext wird ein textlicher Hinweis redaktionell ergänzt, wie beim Antreffen von verdächtigen Auffüllungen etc. verfahren werden soll.

Abstimmungsergebnis

Ja      18        

Nein  0        

...1.5.        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 25.10.2021 (Az.: 1-4622-LL122-30952/2021)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Wie die umliegenden Wohngebäude wird auch das neu geplante Wohngebäude an die bereits an das Grundstück anliegenden, öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Schmutzwasser etc.) der Gemeinde angeschlossen. Nachdem im Zuge der Änderung die überbaubaren Grundstücksflächen nicht verändert werden, kann bei Umsetzung des Vorhabens auch weiterhin ein relativ schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden sichergestellt werden.

Abstimmungsergebnis

Ja      18        

Nein  0        


...1.6.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 28.10.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck bzgl. o.g. Planung keine Einwände erhebt.
Leider können wir jedoch in den Bebauungsplan für das entsprechende Plangebiet aus dem Jahr 2002 keinen Einblick nehmen. Wir bitten deshalb um ggf. Aufnahme des folgenden Hinweises, um, wie ausdrücklich beabsichtigt, den tatsächlichen Dorfcharakter von Kaltenberg zu erhalten:
„Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftlich ordnungsgemäß genutzten Flächen und Betriebe unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbeeinträchtigung während der Erntezeit oder des Viehtransports auch vor 6 Uhr morgens und nach 22 Uhr zu rechnen ist. Die klimatischen Entwicklungen zeigen, dass die Bewirtschaftungs-, Ernte- und Rüstarbeiten nicht mehr den bisherigen Gegebenheiten unterliegen, weshalb auch hier mit nicht mehr im Vorfeld planbaren zeitlichen Verschiebungen zu rechnen ist.“

Fachliche Würdigung und Abwägung
Zur Klarstellung wird im Satzungstext zur aktuellen Änderung der vorgeschlagene Passus zur Duldung landwirtschaftlicher Emissionen redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja     18        

Nein  0        

...1.7.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 11.10.2021 (Az.: P-2016-653-2_S2)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Infolge der archäologischen Relevanz des Änderungsgebietes wird zur redaktionellen Klarstellung im Satzungstext zur Bebauungsplanänderung ein Hinweis auf das Erfordernis eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens für Bodeneingriffe jeglicher Art im Änderungsbereich ergänzt. In der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes wird die archäologische Relevanz des Änderungsgebietes auch nochmals entsprechend dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja       17        

Nein   0        
Michael Veneris abwesend

...1.8.        Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 20.10.2021 (Vorgang 2021631)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die technische Erschließung des Bauvorhabens erfolgt in Eigenregie des künftigen Bauherrn, der in diesem Zusammenhang dann auch ggf. mit der Deutschen Telekom Technik GmbH direkt in Verbindung treten wird.

Abstimmungsergebnis

Ja       17        

Nein   0        
Michael Veneris abwesend

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz. Nr. 3.07 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.8.).

  1. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.

  1. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Änderungsplanung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 09:36 Uhr